sgb2

Liebe/-r Experte/-in,
In der Zeit bis zum 26,10.09 bezog ich Übergangsgeld vom Rentenamt. Da ich danach ALGII Regelleistungsbetrag für den Rest des Monats bekam (Zuflussprinziep) steht mir also keine Auszahlung von Harz-geldern im Oktober mehr zu !
Aber ich bekam den Überschuss der Betriebskostenabrechnung am 05.10. mit der Miete gutgeschrieben (also nicht im Bezugszeitraum von ALGII ).
Nun bekam ich Post in welcher mir dieser BK-Überschuss auf den Monat November angerechnet wird.

Gibt es wirklich eine Klausel die dieses zulässt ? Es sind ca. 160€ BK-Guthaben und ich könnte heulen ! Bedenke man doch es wären angenommen nur 1-2 Tage im Monat von der Arge noch zu tragen gewesen dann hätte ich denen die ca. 50€ (für 2Tage) um ein vielfaches ersezt.Nur hab ich eben nichts bekommen und werd auch noch für den Folgemonat bestraft.

Hi,

Guthaben aus Endabrechnungen der Betriebskosten sind Einkommen und werden angerechnet. Dadurch mindern Sie die Unterkunftskosten (§22 Abs.1 S.3 SGBII)

Das ist zweifelhaft, wenn da Guthaben aus einem Zeitraum vor ALG II - Bezug stammt (SG Berlin (10.02.2006 - S 37AS 10219/05). Dann hat das Guthaben als Forderung und damit als Vermögen schon vor Bezug ALG II bestanden.

Empfehle einen Widerspruch zu schreiben, mit Bezug auf das obige Urteil