Liebe/-r Experte/-in,
In der Zeit bis zum 26,10.09 bezog ich Übergangsgeld vom Rentenamt. Da ich danach ALGII Regelleistungsbetrag für den Rest des Monats bekam (Zuflussprinziep) steht mir also keine Auszahlung von Harz-geldern im Oktober mehr zu !
Aber ich bekam den Überschuss der Betriebskostenabrechnung am 05.10. mit der Miete gutgeschrieben (also nicht im Bezugszeitraum von ALGII ).
Nun bekam ich Post in welcher mir dieser BK-Überschuss auf den Monat November angerechnet wird.
Gibt es wirklich eine Klausel die dieses zulässt ? Es sind ca. 160€ BK-Guthaben und ich könnte heulen ! Bedenke man doch es wären angenommen nur 1-2 Tage im Monat von der Arge noch zu tragen gewesen dann hätte ich denen die ca. 50€ (für 2Tage) um ein vielfaches ersezt.Nur hab ich eben nichts bekommen und werd auch noch für den Folgemonat bestraft.