Hallo,
bekommt eine Bedarfsgemeinschaft Leistungen nach SGBII, so können die für den ggf. vorhandenen Pendelweg zur Arbeit die Kosten auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden.
Die Lohnsteuererklärung verlangt nun die Angabe von ggf. erhaltenen Leistungen der Agentur für Arbeit für den Arbeitsweg. Aber SGB II ist m.E. nicht gleich Agentur für Arbeit und außerdem kann m.E. kein absoluter Betrag aus der Leistung nach SGB II abgeleitet werden, da dies ja irgendwie im Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft verrechnet ist.
Welche Verfahrensweise gilt in diesem Fall.
Hallo,
bekommt eine Bedarfsgemeinschaft Leistungen nach SGBII,
dann sind die doch steuerfrei und unterliegen höchstens dem Progressionsvorbehalt.
Wird überhaupt Steuer gezahlt?
Soweit die Leistungen nach SBGII als steuerfrei behandelt werden, sind damit zusammenhängende Werbungskosten gleich zu behandeln.
Schöne Grüße
C.
nicht ganz,
der Fall könnte ja so liegen:
Person A arbeitet und bekommt ein gewisses Endgeld, Person B bezieht SGBII, aber nur ein paar Euro, weil A ja Lohn erhält, ist das eine Aufstockung. Nun möge A aber einen nicht unerheblichen Weg zur Arbeit pendeln, so wird das von der Arge angerechnet und die Aufstockung des Einkommens erhöht sich nicht unerheblich. A möchte trotzdem seine Steuererklärung machen und würde sich an der Stelle fragen, was er wohl eintragen soll.
Hi,
A und B sind nicht verheiratet, so dass die Einkünfte jeweils getrennt betrachtet werden.
der Fall könnte ja so liegen:
Person A arbeitet und bekommt ein gewisses Endgeld,
Sein Lohn wird in seiner Steuererklärung angesetzt.
Person B
bezieht SGBII, aber nur ein paar Euro,
Dieser Betrag hat in der Steuererklärung des A nichts zu suchen, außer der Frage, ob die eigenen Einkünfte der unterstützen Person unter dem Freibetrag liegen.
weil A ja Lohn erhält,
ist das eine Aufstockung. Nun möge A aber einen nicht
unerheblichen Weg zur Arbeit pendeln, so wird das von der Arge
angerechnet und die Aufstockung des Einkommens erhöht sich
nicht unerheblich.
Das Geld bekommt B und dann hat es A nicht in der Steuererklärung anzugeben.
A möchte trotzdem seine Steuererklärung
machen und würde sich an der Stelle fragen, was er wohl
eintragen soll.
nix
Schöne Grüße
C.