Sgbii

Liebe/-r Experte/-in,

heut berichte ich über einen mir dubiosen Fall.
In der Zeit bis 26,10.09 bezog ich Übergangsgeld vom Rentenamt. Da dieses Geld den ALGII Regelleistungsbetrag für den Rest des Monats überschnitt (Zuflussprinziep) steht mir also keine Auszahlung von Harz-geldern mehr zu !
Aber ich bekam den Überschuss der Betriebskostenabrechnung am 05.10. mit der Miete gutgeschrieben (also nicht im Bezugszeitraum von ALGII ).
Nun bekam ich Post in welcher mir dieser BK-Überschuss auf den Monat November angerechnet wird.

Gibt es wirklich eine Klausel die dieses zulässt ? Es sind ca. 160€ und ich könnte heulen !

Hallo Loggin2,

bei den Betriebskostenabrechnungen (BK) ist es so das Guthaben immer im kommenden Monat der Abrechnung auf die Miete angerechnet wird.
D.h. wenn die BK-Abrechnung im Oktober mit einem Guthaben erstellt wird, dann wird das Guthaben im November auf die Miete angerechnet.
Sollte Ihre BK-Abrechnung im September erstellt worden sein, so ist das Guthaben der BK-Abrechnung im Oktober auf die Miete anzurechnen.
Wichtig ist das Datum auf der Betriebskostenabrechnung.

Da die Mietkosten allerdings von Kommune zu Kommune anders gehandhabt wird (die Umsetzung) und es auch für jede Stadt ein eigenes Handbuch gibt, wäre es wichtig bei Ihrer Zuständigen Arge nochmal anzufragen wie dort das Thema Guthaben der BK-Abrechnung gehandhabt wird.
Wenn Ihnen das Guthaben nachweislich, z.B. durch einen Kontoauszug oder einer Bestätigung des Vermieters im Oktober gutgeschrieben wurde, kann die Arge das Guthaben im November nicht anrechnen, wenn Sie im Oktober nicht im Bezug standen.

Beachten Sie bitte ggf. die Widerspruchsfrist. Reichen Sie auf jedenfall Widerspruch gegen den Bescheid ein.
Sollte die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen sein, dann können Sie gem. SGBX einen Überprüfungsantrag stellen, sollte dieser abgelehnt werden, dann können Sie dagegen nochmal Widerspruch einlegen. Denken Sie aber bitte daran, beim Widerspruch oder beim Überprüfungsantrag eine Begründung einfließen zu lassen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Liebe/-r Experte/-in,

heut berichte ich über einen mir dubiosen Fall.
In der Zeit bis 26,10.09 bezog ich Übergangsgeld vom
Rentenamt. Da dieses Geld den ALGII Regelleistungsbetrag für den Rest des Monats überschnitt (Zuflussprinziep) steht mir
also keine Auszahlung von Harz-geldern mehr zu !
Aber ich bekam den Überschuss der Betriebskostenabrechnung am
05.10. mit der Miete gutgeschrieben (also nicht im
Bezugszeitraum von ALGII ).
Nun bekam ich Post in welcher mir dieser BK-Überschuss auf den
Monat November angerechnet wird.
Gibt es wirklich eine Klausel die dieses zulässt ? Es sind ca.
160€ und ich könnte heulen !