Shooting ohne Vertrag kommerzielle Nutzung möglich

Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Ich habe vor einiger Zeit (2002) für einen Juwelier Bilder machen lassen, gegen eine geringe Gage. Es wurde kein Vertrag aufgesetzt. Zudem war ich zu dem Zeitpunk Miderjährig, d.h. 17 Jahre alt.
Der Juwelier benutzt die Bilder noch immer auf seiner Webseite, auf einem Messebanner, bei regelmäßig Werbeanzeigen in der regionalen Tageszeitung etc.
Mir gefällt das gar nicht!
Meine Fragen:

  1. Wer besitzt die Rechte an den Bildern?
  2. Kann ich von dem Juwelier nachträglich Geld fordern, da er die Bilder schon so lange kommerziell nutzt?
  3. Stimmt es dass, wenn kein Vertrag aufgesetzt wurde, dass der Auftragsgeber die Lizenz der Bilder für ein Jahr begrenzt erhält?

Vielen Dank für die Antworten!

Hallo!
zu 1) Die Rechte der Bilder hat immer der Fotograf. Handelt er im Auftrag, gehötren dem Auftraggeber die Rechte.
zu 2) „Ich habe vor einiger Zeit (2002) für einen Juwelier Bilder machen lassen, gegen eine geringe Gage“. Versteh ich nicht. Bist du der Auftraggeber? Von wem oder wovon hast du Bilder machen lassen? Wer hat die gage bekommen? Du oder der Fotograf?
zu 3) kann ich nichts genaues sagen.
Ole

Hallo anjabrox,
zu den vorliegenden Rechtsfragen kann ich Dir leider keinen Rat geben.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.
Adolf Schreiner

Hallo,
also ob man als Auftraggeber nur für ein Jahr die Rechte an einer Ware / Lieferung besitzen sollte, kann ich wirklich nicht bestätigen.
So wie ich das sehe, hast du ein Shooting von irgendwem oder irgendwas gemacht und dafür einen Lohn bekommen. Da dies nicht im Rahmen eines gewerblichen Auftrages abgewickelt wurde (Kunde kommt in ein Geschäft) - du hast denke ich mal kein eigenes Attelier zu dieser Zeit gehabt, welches als Minderjähriger sowieso nicht ginge - wurde deine Arbeit als ein Gefallen oder zu Juristendeutsche „Schenkung“ ausgeführt (oder auch Privatleistung). Sofern du nicht selbst auf dem Bild drauf bist, hast du meiner Ansicht nach kein Anrecht auf die Inhalte des nun kommerziell genutzen Bildobjekts. Solltest du selbst jedoch darauf zu sehen sein, so kannst du Einspruch erheben und auch Schadenersatz, bzw. Anteil am Gewinn beantragen - sofern du der Veröffentlichung nicht zugestimmt hast. Zuvor rate ich aber immer mit dem Gegner zuvor mündlich zu verhandeln und seine Ansicht anzuhören, bevor du zu einem Anwalt gehst.
Viel Erfolg!

Ich habe die Gage bekommen, da ich das Model war.
Danke schon mal für die schnelle Antwort!

Ich habe mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt, ich bin auf den Bildern drauf, da ich das Model war. Sorry!
Danke für die Antwort

HAllo

wen du damals der nutzung der Bilder zugestimmt hast musst du auch dulden dass er die Bilder verwendet fordere ihn schriftlich auf die Bilder zu entfernen, wenn es keinen vertrag gab hoffe ich du hast dein einverständnis schriftlich erklärt, denn diese erklärung ist widerruflich . nachträgölich geld zu fordern is leider nix, denn dazu hätte man vertraglich eine Nutzungsdauer und einen lizenzvertrag gebraucht.

das wäre es erstmal in aller kürze ich frag mal meine freundin die ist kuristin und kennt sich da noch besser aus…

LG Mario

*Feedback bitte* :smile:

Hallo Anja,
Dein Anliegen fällt in das „Urheberrecht“ und ist ein ganz spezielles Thema in dem ich mich nur soweit auskenne, dass ich weiß, dass ich nicht genug weiß um Dir zu helfen. Am besten ist es da wohl tatsächlich mal einen professionellen Anwalt, der sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat, zu fragen. Tut mir leid.
VG Dirk

Als Model hast du grundsätzlich keinen Anspruch auf die Rechte, sondern der Fotograf oder Auftraggeber, der dem Fotografen den Auftrag erteilt hat.
Vom Juwelier kannst du kein Geld verlangen, da du keinen Vertrag hast. Aber: Du kannst ihm untersagen, dich bzw. Fotos mit dir drauf zu veröffentlichen. Das machst du schriftlich! Hilft alles nichts, kannst du vor Gericht einen Vergeich anstreben und bei Erfolg muss der Juwelier einen Betrag an dich zahlen, weil er Fotos mit dir veröffentlich. Genau das darf er nämlich ohne deine Zustimmung nicht!
Ole

Hallo, vegessen Sie es. Zum einem ist es neun Jahre her. Hier dürfte sich vieles entfristet haben. Zum anderen dürften Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben.Sie haben seinerzeit Bilder gemacht-ob zu einem Schmunzelpreis oder nicht- und haben diese geliefert und etwas dafür erhalten. Damit ist Leistung und Gegenleistung erfüllt. Rechte auf die Bilder haben Sie sich nicht gesichert, noch eine „Laufzeit“ der Bilder vereinbart. Das ist war alles tüchtig ärgerlich, aber wo wollen Sie eingreifen um es zu verbessern?

Tut mir sehr leid, aber ich kann hier leider nicht weiterhelfen.
Viel Glück!
MfG
A. Trost

Urheberrecht bin ich leider nicht so firm. Tut mir leid

Hallo,
vielen Dank für die Anfrage und vorab sorry das ich mich erst jetzt melde, leider war ich beruflich unterwegs.
Leider musst Du Dir eine andere Beratung suchen, da in Deinem Fall auch das Jugendschutzgesetz greift und ich dieses nicht zu 100% beherrsche. Tut mir leid, aber Du solltest auf jeden Fall einen anderen Experten befragen, der den Fokus auf das Jugendschutzgesetz legt. Vor Deiner Volljährigkeit bist Du nämlich lt. Gesetz nur beschränkt geschäftsfähig und somit werden viele Angelegenheiten als sittenwidrig und/oder nichtig gesehen.

Gruß
Hutsch

Hallo anjabrox,
zu den vorliegenden Rechtsfragen kann ich dir leider keinen Rat geben.
Viel Erfolg
Adolf Schreiner