Hallo,
da mir die Rechtslage in so einem Fall nicht klar ist, frage ich mal hier nach und hoffe das sich jemand auskennt.
Angenommen man hat eine „handelsüblichen“ Mitgliedschaft bei einem Fitnessstudio und bekommt von diesem einen Brief mit einer Shopping Card als Inhalt.
Diese verspricht Rabatte und sonstige Vergünstigungen bei Firmen der Umgebung, jedoch möchte das Fitnessstudio ca 30 Euro für die Aktivierung.
Der Haken daran ist aber, möchte man diese Karte nun NICHT nutzen, wird man gebeten die im Brief aufgeführte Telefonnummer (Handynummer od. ähn.) zu wählen und dort abzusagen.
Ansonsten wird das Fitnessstudio mit dem nächsten Beitrag die Gebühr von 30 Euro zusätzlich abbuchen und die Karte aktivieren.
So etwas weckt natürlich das innere Bestreben dagegen zu protestieren, vor allem wenn man sowieso nichtmehr oft dort ein-ausgeht und man in einem Zeitraum von ca 4 Wochen absagen müsste.
Vielleicht kennt ja jemand hierzu die Rechtslage, denn ich kann mir nicht vorstellen das diese Vorgehensweise legal ist, oder ?
Wenigstens meinem Rechtsgefühl nach schonmal nicht
Ich würde mich freuen Eure Meinungen darüber zu lesen.
Vielleicht kennt ja jemand hierzu die Rechtslage, denn ich
kann mir nicht vorstellen das diese Vorgehensweise legal ist,
oder ?
Wenigstens meinem Rechtsgefühl nach schonmal nicht
Dein Gefühl trügt nicht, diese Aktion kannst Du getrost vergessen. Wenn Du wirklich nicht dort anrufen willst, kannst Du die nächste Abbuchung einfach stornieren und den Mitgliedsbeitrag überweisen. Wie’s dann weitergeht kann man ja schauen, wahrscheinlich verläuft sich das ganze im Sande.
Ergänzend noch der Hinweis, das dies das gleiche Spiel ist was früher bei Abbonoments, usw… lief. Deswegen wurde dies verboten, wobei mir allerdings nicht klar ist, ob durch das eventuelle Abbuchen und die Vorgehensweise an sich das fittnessstudio sich nicht bereits im strafrechtlichem Raum befindet.
Also ich würde dir raten die Karte aufzuheben und nicht zu benutzen. Denn soweit ich weiß gilt unter Nicht-Kaufleuten ein Schweigen auf eine nichtangeforderte Ware bzw. Dienstleistung als Ablehnung. Wenn du es genauer wissen willst kann ich dir was aus dem BGB rausschreiben.
Also ich würde dir raten die Karte aufzuheben und nicht zu
benutzen. Denn soweit ich weiß gilt unter Nicht-Kaufleuten ein
Schweigen auf eine nichtangeforderte Ware bzw. Dienstleistung
als Ablehnung. Wenn du es genauer wissen willst kann ich dir
was aus dem BGB rausschreiben.
Werd ich mal so machen, es aussitzen sozusagen, aber wenn es dir nicht zuviel arbeit macht würde ich mich sehr freuen einen Gesetzesartikel dazu zu sehen