Siamesische Zwillinge im D-Land

Guten Tag.
Angenommen ein Siamesicher Zwillingmensch möchte ins Kino und kauft ne EIntrittskarte, der andere Siamesische Zwillingstyp jedoch nicht und der bezahlt auch keine Karte. Dann dürfte ja quasi nur die eine Hälfte rein.
Wie wird das in Deutschland / Europa gehandelt???

Hallo Gottfried Benn,

zunächst mal bin ich ein ganz großer Fan von deinen frühen Gedichten, mein Lieblingswerk ist „Der Arzt“. Ganz groß, das Ding.

Aber das nur am Rande. Zu deiner Frage: In Deutschland würde das StGB greifen, §265a:

http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html

Gruß

Annie

Interessant wäre auch zu wissen, ob eine Siamzw. wohl auch zwei Personalausweise braucht oder ob auch einer genügt. Wenn sie am Bauch zusammen gewaschen sind, vielleicht Zwei und wenn sie am Kopf verbunden sind, dann nur Einen?

Gruß Luela

Oder…
…einer säuft sich die Hucke voll, der andere setzt sich ans Steuer, baut einen Unfall und ist nachweislich den ganzen Abend brav bei warmer Milch geblieben, hat aber trotzdem 3 Promille.

Kann man dem dann die Pappe abnehmen? Der Suffkopp ist doch gar nicht gefahren.

Oder, oder…

…einer säuft sich die Hucke voll, der andere setzt sich ans
Steuer, baut einen Unfall und ist nachweislich den ganzen
Abend brav bei warmer Milch geblieben, hat aber trotzdem 3
Promille.

Kann man dem dann die Pappe abnehmen? Der Suffkopp ist doch
gar nicht gefahren.

Hallo,

die Antwort auf diese Frage ergibt sich klar aus http://bundesrecht.juris.de/stvg/__24a.html

Gruß

S.J.

Hallo,

inwiefern hat sich der nichtzahlende Zwilling die Leistung erschlichen? Zum Erschleichen gehört, was ich so gehört habe, ein Verheimlichen der Tatsache, dass nicht gezahlt wird.

Und was passiert, wenn der zahlende Zwilling den nichtzahlenden gegen seinen Willen mitschleppt? Ist das dann Nötigung, Entführung, seelische Grausamkeit?

Die zugrundeliegende Frage ist: Bis zu welchem Verbindungszustand gelten siamesische Zwillinge als ein Mensch, ab wann als zwei?

Viele Grüße,

Bombadil2

Hallo,

Interessant wäre auch zu wissen, ob eine Siamzw. wohl auch
zwei Personalausweise braucht oder ob auch einer genügt. Wenn
sie am Bauch zusammen gewaschen sind, vielleicht Zwei und wenn
sie am Kopf verbunden sind, dann nur Einen?

das ist doch logisch: immer zwei. Wenn es sich nicht um zwei Personen handelte, wären es keine Zwillinge.

Gruß
Christian

Hallo,

das ist doch logisch: immer zwei. Wenn es sich nicht um zwei
Personen handelte, wären es keine Zwillinge.

Nur weil es der landläufigen Bezeichnung nach um „Zwillinge“ handelt, heißt das noch lange nicht, dass es es juristisch um zwei Personen handelt.

Gruß Bombadil2

Hallo,

das ist doch logisch: immer zwei. Wenn es sich nicht um zwei
Personen handelte, wären es keine Zwillinge.

Nur weil es der landläufigen Bezeichnung nach um „Zwillinge“
handelt, heißt das noch lange nicht, dass es es juristisch um
zwei Personen handelt.

Ich bin davon ausgegangen, daß wir uns hier im Brett Allgemeine Rechtsfragen eines Expertenforums befinden und Fragen hinsichtlich Personen gestellt wurden, die nicht landläufig sondern juristisch-medizinisch als Zwillinge bezeichnet werden.

Ob irgendjemand auf diesem Planeten jemanden mit einem sechsten Finger an einer Hand schon für Zwillinge hält, ist mir eigentlich ziemlich egal.

Gruß
C.

1 Like

Guten Tag.

Auch Guten Tag

Angenommen ein Siamesicher Zwillingmensch möchte ins Kino und
kauft ne EIntrittskarte, der andere Siamesische Zwillingstyp
jedoch nicht und der bezahlt auch keine Karte. Dann dürfte ja
quasi nur die eine Hälfte rein.

Das ist doch eher eine Frage des Anspruchs.
Also benötigt der Zwillingsmensch 2 oder 1 Platz?
Dann ist die nächste Frage sind die Sitze im Kino überhaupt geeignet?

Ansonsten könnte ich mir in dem Fall sehr kulante Kinobetreiber vorstellen.

Wie wird das in Deutschland / Europa gehandelt???

gehandelt gar nicht.

Gruss vom Canadier

Na, da nähern wir uns des Pudels Kern!

Ich bin davon ausgegangen, daß wir uns hier im Brett
Allgemeine Rechtsfragen eines Expertenforums befinden und
Fragen hinsichtlich Personen gestellt wurden, die nicht
landläufig sondern juristisch-medizinisch als Zwillinge
bezeichnet werden.

Dann kannst du (da Experte) mir sicherlich sagen, wo juristisch-medizinisch definiert ist,
a) was Siamesische Zwillinge sind
b) bis zu welchem Grade sie als eine Person gelten.

Ich vermute nämlich, dass Siamesische Zwillinge mit nur einem Hirn nicht als zwei Personen gelten - allein schon wegen des Wahlrechts. Personen hingegen, die in der Hüftgegend zusammengewachsen sind, könnten als zwei Personen gelten.

Gruß Bombadil2

Hallo,

bis jetzt ist ja noch keine juristisch eindeutige Antwort gekommen. Ich vermute, es kommt auch keine mehr. Weil es zu wenige Siamesische Zwillinge gibt (laut Wikipedia: 1 Lebendgeburt auf 1.000.000 normale Lebendgeburten), gibt es vermutlich keine rechtliche Regelung, sondern nur Einzelfalllösungen - sprich: Kulanz.

Viele Grüße,

Bombadil2 (IANAL)

Weil es zu wenige Siamesische Zwillinge gibt

Ich glaube nicht, dass die rechtliche Bewertung wesentlich anders wäre, wenn es sich z. B. um zwei Personen handelte, die zusammengekettet sind. Will etwa der Polizist das Kino besuchen (die grüne Minna hat Verspätung), ist aber nicht bereit, für den per Handschelle an ihn gefesselten Verbrecher ebenfalls Eintritt zu bezahlen, wird der Kinobesitzer ihm den Zutritt nicht verwehren - wohl aber dem Verbrecher. Dass der Polizist dadurch daran gehindert wird, seine vertraglichen Rechte in Anspruch zu nehmen, ist dem Kinobesitzer m. E. nicht anzulasten.

IANAL

Ich bin davon ausgegangen, daß wir uns hier im Brett
Allgemeine Rechtsfragen eines Expertenforums befinden und
Fragen hinsichtlich Personen gestellt wurden, die nicht
landläufig sondern juristisch-medizinisch als Zwillinge
bezeichnet werden.

Dann kannst du (da Experte) mir sicherlich sagen, wo
juristisch-medizinisch definiert ist,
a) was Siamesische Zwillinge sind
b) bis zu welchem Grade sie als eine Person gelten.

Nein kann ich nicht und warum sollte ich auch? Alles eine Frage der Deduktion: Zwilling=zwei Personen – > Personalausweis für beide. Ob es sich um Zwillinge handelt, entscheidet jemand, der sich damit auskennt also im Zweifel ein Arzt, ein Standesbeamter oder ein Richter – und wenn sich einer derjenigen nicht auskennen, fragen sie jemanden, der sich damit auskennt.

Ich vermute nämlich, dass Siamesische Zwillinge mit nur einem
Hirn nicht als zwei Personen gelten

Das sind es keine Zwillinge.

C.

Hallo,
eine Person gewinnt in D Rechtsfähigkeit mit der Geburt, beendet wird sie mit dem Hirntod (http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtssubjekt#Deutsche). Offensichtlich kommt es also auf das lebende Gehirn an. Wenn siamesische Zwillinge zwei Gehirne haben, sind es demnach zwei Personen. Und für zwei Personen muss man zwei Eintrittskarten kaufen.

Aber: ianal, vielleicht ist das alles nur Unsinn.
Gruß
loderunner

Da wirft sich mir doch die Frage auf…
Hallo erstmal

… ab wann gilt ein siamesisches Zwillingspaar, als zwei Personen.
Wenn sie ein geteiltes Bewusstsein haben, also jeder für sich Entscheidungen treffen kann?

Was ist, wenn der eine Zwilling eine Straftat verübt, die mit Gefängnis bestraft werden würde, der andere Zwilling aber nur wegen Beihilfe, oder unterlassener Hilfeleistung belangt werden kann. Gibts dafür Präzendensfälle?

Gruß
Der Völler

PS: Die zweite Frage wird wohl keiner beantworten können, aber die Erste wär mir wichtig

Hallo!

das ist doch logisch: immer zwei. Wenn es sich nicht um zwei
Personen handelte, wären es keine Zwillinge.

Das muss nicht so sein, weil es auch asymmetrische Formen gibt, bei denen das weiter entwickelte Kind das weniger entwickelte am oder im Körper trägt. Im Zweifelsfall werden Mediziner festzustellen haben, ob tatsächlich zwei Personen vorliegen.
Wenn wir es mit zwei Personen zu tun haben, ist auch jede für sich rechtsfähig. Körperlich sind diese Personen in ihren Möglichkeiten eingeschränkt, man wird daher das Behindertenrecht heranzuziehen haben, um Nachteile auszugleichen, die durch ihre besonderen Umstände entstehen. Da sich zivil- und strafrechtliche Sonderfragen ergeben können, für die es im Gesetz keine konkreten Lösungen gibt, wird man in solchen Fällen den Interpretationsweg beschreiten müssen (durch Analogie, teleologische Interpretation etc.), um rechtskonforme Lösungen unter Berücksichtigung der besonderen Umstände der Zwillinge zu erreichen.
Grüße, Peter

entwickelte am oder im Körper trägt. Im Zweifelsfall werden
Mediziner festzustellen haben, ob tatsächlich zwei Personen
vorliegen.

Das schreibe ich doch die ganze Zeit. Und wenn es nicht zwei Personen sind, sind es auch keine Zwillinge.

Letztlich kann man es noch einfacher formulieren: Zahl der Geburtsurkunden=Zahl der Personalausweise.

C.

Hallo!

Das schreibe ich doch die ganze Zeit. Und wenn es nicht zwei
Personen sind, sind es auch keine Zwillinge.

„Siamesische Zwillinge“ ist ein medizinischer, aber kein juristischer Terminus und sagt nichts über die Anzahl der Personen aus. Wie ich schon oben geschrieben habe: das wird im Einzelfall zu prüfen sein.

Letztlich kann man es noch einfacher formulieren: Zahl der
Geburtsurkunden=Zahl der Personalausweise.

Diese Zahl ergibt sich aus dem Ergebnis der Prüfung, ob zwei Personen vorliegen.
Grüße, Peter

Letztlich kann man es noch einfacher formulieren: Zahl der
Geburtsurkunden=Zahl der Personalausweise.

C.

Hallo

Du meinst aber jetzt nicht, dass der 2. Zwilling dann freiwillig den Ausweis rausrueckt, wenn der nicht bezahlen will.

Gruss vom Canadier