Sich bei einer Hotline als jemand anderes ausgeben

Hallo an Alle,

mal angenommen, jemand gibt sich am Telefon bei einer Hotline als jemand anderes aus um Informationen und Daten zu einem Vertrag (hier Bahncard) zu erhalten, ohne Einverständnis und Wissen dieser Person.

Ist dieses Verhalten strafrechtlich relevant?

Danke vorab fuer die Antworten

Hallo,

nur, wenn der Anrufer die Absicht hat, den Bahncardinhaber zu schädigen.

Quelle: § 44 BDSG iVm § 43 Abs. 2 BDSG

Viele Grüße
EK

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