Hallo Christine,
Nachdem bei der Krone schon etwas Metall durchkam hat er ja
dann den (soweit wohl intakten) Weisheitszahn beschliffen, der
halt sehr tief steht.
Das ist ein klares Zeichen dafür, dass der „Biß“ nicht stimmt. Dafür gibt es zwei mögliche Ursachen:
- entweder hat der Zahntechniker bei der Herstellung der Kronen schlecht gearbeitet,
- oder der Zahnarzt hat schlechte Abdrücke bzw. eine schlechte Bißnahme geliefert.
Der Witz ist:
Als ich es nach dem ersten Beschleifen immer noch zu hoch
fand, sagte er, dass dann der Weisheitszahn rausmüsse.
Begründung: Die Krone hätte nicht niedriger angelegt werden
können, weil der Zahn sonst zuviel beschliffen werden müsste,
und der Weisheitszahn würde ja eh nicht ins Kaugeschehen
eingreifen.
Das ist eine klassische Ausrede dafür, dass beim Beschleifen des Zahnes die notwendige Höhe für die Krone nicht beachtet wurde. Selbst wenn die erforderliche Materialstärke nicht zu erreichen war ist es immer noch ein Fehler die Krone auf der Oberfläche überhaupt mit Keramik zu überziehen. Wenn es sich hierbei um den Gegenzahn des Weisheitszahnes handelt (wie Du schreibst) wäre eine Metallkaufläche hier angezeigt und auch kosmetisch mit Sicherheit kein Problem gewesen.
Hä?
Ich lass doch keinen Zahn ziehen, der in Ordnung ist!
Das kann man von hier aus nicht beurteilen. Es gibt durchaus Situationen, wo das Entfernen eines gesunden Zahnes notwendig sein kann.
Was soll ich denn jetzt machen? Der zieht mir eher den
Weisheitszahn, als zuzugeben, dass die Krone nicht taugt. Ich
hatte ihn gefragt, ob der Zahn nicht gewandert sein kann in
den Monaten nach der letzten Modellanfertigung. Er meinte
Nein.
Selbstverständlich ist das möglich und in Deinem Fall sogar nicht unwahrscheinlich. Ausgeschlossen wäre dies nur wenn dieser Zahn selbst überkront ist und mit dem davor stehenden Zahn über eine Krone oder Brücke fest verbunden ist.
Woher will er das denn wissen? Ursprünglich hatte er
doch eine Termin für ne Abformung angesetzt, die dann 1 Woche
vor dem Beschleifen gewesen wäre.
Das ist wohl nur eine Schutzbehauptung des Kollegen.
Meine Frage:
Kann ich zu einem anderen Zahnarzt gehen und mal dessen
Meinung einholen?
Das kannst Du jederzeit tun, es wird Dir aber nicht viel helfen. Vor Gericht hat die Meinung eines anderen Zahnarztes leider nicht viel Wert.
Oder gibt es Gutachter?
Die gibt es zum Glück.
Bei der Einschaltung eines Gutachters ist es wichtig zu wissen, wie Du versichert bist:
- wenn Du gesetzlich versichert bist, setzt Du Dich mit Deiner Krankenkasse in Verbindung und bittest um Einleitung einer Mängelbegutachtung
- bist Du privat versichert, solltest Du Dich mit einem Fachanwalt für Medizinrecht in Verbindung setzen, der dann mit Dir das Vorgehen besprechen kann.
Am besten wäre es allerdings, Du könntest Dich mit Deinem Zahnarzt dahingehend einigen, dass die Krone mängelfrei erneuert wird.
Man, hab ich die Schnauze voll (buchstäblich)!
Das kann ich gut verstehen.
Gruß
Gero