pauschal falsch! wenn der markenname eine allgemeine
bekanntheit erreicht hat - zb porsche, ist er in allen waren
und dienstleistungsgruppen geschützt.
nennst Du bitte Quellen, die Deine Aussage untermauern?
Aus dem anwendbaren § 14 des Markengesetzes geht das nicht
hervor.
Richtig ist, dass eine Marke auch ohne Eintrag geschützt ist,
wenn die Marke Verkehrsgeltung erworben hat. Dann aber nur für
den bisher verwendeten Bereich.
Nach Deiner Meinung dürfte aber, nur weil es Fischer Dübel
gibt und diese Marke Verkehrsgeltung erworben hat, kein
anderes Produkt unter dem Namen Fischer vertrieben werden.
wenn du schon § 14 markeng ansprichst, dann solltest du nicht nur die vorschrift lesen, sondern auch die rspr bzw. den meinungsstand in der literatur dazu kennen.
ich gehe einmal davon aus, dass du § 14 II Nr.3 markeng ansprichst, da sonst keine variante auf die fallfrage passt.
GRUNDSÄTZLICH (bestätigt vom bgh in GRUR 1988, S. 955) werden marken auch außerhalb des produktähnlichkeitsbereichs geschützt. dies mag auf den ersten blick verwundern, ist jedenfalls dann einleuchtend, wenn man den willen des gesetzgebers kennt, der auch eine „verwirrung“ bzw. gedankliche verbindung mit der bekannten marke bei anderen produkten verhindern will (ausnutzung des guten rufes).
im vorliegenden fall spricht man von der sog. dimple-konstellation (BGHZ 93, 96 – Dimple) - in diesem grundsatzurteil ging es um den fall, dass die whisky-marke dimple auch für ein kosmetikprodukt eines anderen unternehmers verwendet werden sollte. dies hat der bgh letztendlich untersagt.
aber natürlich gibt es grenzen zu dieser rspr., da es schlussendlich „nur“ um eine rufausbeutung geht. wo diese nicht vorliegt, kann ein identisches zeichen verwendet werden… an dieser stelle lohnt es sich, ein fachbuch in die hand zu nehmen und nicht auf wikipedia zu vertrauen…
[unter der vorschrift werden natürlich noch eine reihe anderer konstellationen wie „davidoff“, „rolls-royce“ oder „mars“ diskutiert, die hier aber keine rolle spielen]
achja, quelle ist JEDER kommentar zu § 14 markeng bzw. jedes anfänger-handbuch für markenrecht, z.b. fezer § 14 Rn815ff.)
daher war brunos kommentar zu 100% richtig, dafür ein stern.