wenn man mitglied der gewerkschaft ist. heisst es sich auf die wahlliste setzen zu lassen und muss man dafür etwas machen, zb. ehrenamt ausüben, damit man dort aufgenommen wird oder andere vorraussetzungen mitbringen?
liebe grüsse
su
Wenn du Personalrätin werden willst (so verstehe ich deine Frage)kann man sich auf eine Wahlliste setzen lassen die schon vorhanden ist. Meist bei einer Gerwerkschaft. In der Regel gibt es eine Gruppe aktiver Gewerkschaftler i Betrieb, die Vertrauensleute. Die stellen gemeinsam eine Wahlliste auf und auch die Kriterien wer oben steht und wer eher am Ende steht. Ein Mitglied der Gewerkschaft im Betrieb auszuschliessen braucht schon gute Gründe, sonst kann man sich bei seinem Gewerkschaftssekretär beschweren.
Man aber auch eine eigene Liste aufmachen, entweder alleine oder mit anderen. Für eine Zulassung einer freien Liste braucht es allerdings Unterschriften von einer bestimmten Anzhl der Beschäftigten im Betrieb. Wieviele hängt von der Menge der Wahlberechtigten ab.
Näheres dazu in dem Landespersonalvertretungsgesetz das für das entsprechende Bundesland gilt, darin ist auch die Wahlordnung geregelt.
Gruss Helmut
sich um eine sitz zu bewerben heisst also, sich als vertrauensperson anzubieten? habe gehört, dass dann der kündigungsschutz besser ist. darum geht es mir eher, als personalrat werden zu wollen.
habe ich es jetzt richtig verstanden?
danke vielmals
das mit dem Kündigungsschutz hat mit den Vertrauensleuten nichts zu tun.
Man muss als Personalrat oder Ersatzmitglied wenigstens an einer Personalratssitzung teilgenommen haben um den Schutz zu haben!
danke nochmal vielmals, ach her je ist das alles kompliziert für jemanden, der nie damit etwas zu tuen gehabt hat.was heisst „an einer personalratssitzung teilgenommen haben“. kann das jedes personalratsmitglied oder muss man dafür gewählt werden, sich also auf eine liste setzen lassen. sorry, aber in der regel bin ich nicht so blöd.
kannst du mir nochmal helfen. dank und viele liebe grüsse und ein frohes neues jahr.
mfg
su
danke nochmal vielmals, ach her je ist das alles kompliziert für jemanden, der nie damit etwas zu tuen gehabt hat.was heisst „an einer personalratssitzung teilgenommen haben“. kann das jedes personalratsmitglied oder muss man dafür gewählt werden, sich also auf eine liste setzen lassen. sorry, aber in der regel bin ich nicht so blöd.
kannst du mir nochmal helfen. dank und viele liebe grüsse und
ein frohes neues jahr.
mfg
su
Hallo Su
Jeder Personalrat hat eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern, das hängt von der Anzahl der Beschäftigten ab. Angenommen der PR hat 7 Mitglieder, auf der Wahlliste standen 20 Personen, so sind die mit den meisten Stimmen gewählt, nach der Reihenfolge die ersten sieben. Der achte und neunte oder zehnte etc sind Ersatzmitglieder. Wenn von den ersten sieben jemand nicht zur Sitzung kommen kann, wird ein Ersatzmitglied berufen, erst das achte, dann bei Verhinderung das neunte etc.
Wenn ein Ersatzmitglied dadurch an einer Sitzung teilgenommen hat fängt der Kündigingsschutz an zu wirken.
Gruss Helmut