heutzutage kann ein Vermieter nicht mehr so einfach wegen Eigenbedarfs kündigen.Er benötigt einen sehr guten Grund wie z.B. schwerkranke Mutter, pflegebedürftig. Es gibt so etwas wie eine Wartefrist für Ihn von 10 Jahren (mittlerweile), wenn er wegen Eigenbedarfs kündigt. Gerichtsurteile gehen dort grösstenteils zum Vorteil des Mieters aus. Die Kündigungsfristen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Der Vermieter sowie der Mieter haben anfangs eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Der Vermieter kann Dich nicht so leicht kündigen wie Du. Er braucht dafür einen trifftigen Grund wie Nichtzahlung der Miete u. ä.
schließ doch einfach das Recht auf Eigenbedarfskündigung vertraglich aus. Ebenso kannst Du Dich begünstigende Kündigungsfristen vertraglich festlegen, wenn der Vermieter mitspielt.
Im Mietrecht geht es primär darum, den Mieter als vermeintlich schwächeren Vertragspartner zu schützen, deswegen sind Vertragsinhalte, die einseitig den Vermieter bevorteilen, manchmal nicht wirksam, umgekehrt gilt das aber nicht.
Gruß, Bernd
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