Sicherer Servicezugang

Moin Experten,

Stichwort: Servicezugang für Dienstleister.

Wir wollen/müssen einer Firma im Rahmen eines Wartungsvertrages einen Remote-Zugang zu unseren zentralen Systemen einrichten.

Dabei haben wir einmal das Problem, das wir zur Zeit selber noch keine Remote-Access Möglichkeiten haben, die dafür genutzt werden können (VPN über unsere Firewall ist noch in der Planungsphase). Daraus ergibt sich das andere Problem: wir müssen das Ganze ausschreiben, brauchen also im LV eine Formulierung, die verhindert, dass der Anbieter später mal irgendwelche Scheunentore in unserem Netz öffnet, in dem er z.B. einfach eine UMTS-Karte o.ä. in seine Kisten einbaut und an jeglicher Kontrolle vorbei darauf zugreift.

Beim BSI habe ich irgendwie im Index nichts gefunden… :frowning:

Wer kennt Normen, auf die man sich in so einer Ausschreibung beziehen kann, ohne selber Romane ìns LV schreiben zu müssen?

Gruß
Stefan

Moin,

Moin Experten,

Stichwort: Servicezugang für Dienstleister.

Ähmm, ein bisschen präziser wäre nicht schlecht. Welchen Service soll dieser Dienstleister wo bringen?

Wir…

Amt? Behörde? Schule? Minsterium?

… wollen/müssen einer Firma im Rahmen eines
Wartungsvertrages einen Remote-Zugang zu unseren zentralen
Systemen einrichten.

Google --> RealVNC?

Dabei haben wir einmal das Problem, das wir zur Zeit selber
noch keine Remote-Access Möglichkeiten haben, die dafür
genutzt werden können (VPN über unsere Firewall ist noch in
der Planungsphase). Daraus ergibt sich das andere Problem: wir
müssen das Ganze ausschreiben, brauchen also im LV eine
Formulierung, die verhindert, dass der Anbieter später mal
irgendwelche Scheunentore in unserem Netz öffnet, in dem er
z.B. einfach eine UMTS-Karte o.ä. in seine Kisten einbaut und
an jeglicher Kontrolle vorbei darauf zugreift.

Was er mit Zugriff aus zentrale Systeme immer kann. Vertrauen ist das einzige was schützt. Solche Formulierungen sind das Papier nicht Wert auf dem sie geschrieben wurden.

Beim BSI habe ich irgendwie im Index nichts gefunden… :frowning:

S.o.

Wer kennt Normen, auf die man sich in so einer Ausschreibung
beziehen kann, ohne selber Romane ìns LV schreiben zu müssen?

*lol*
Deutsches Recht mit deutschem Sicherheitsdenken als Standard. Das will ausser den Deutschen keiner. Welchen Sinn hätten solche Normen also bie globaler Technik?

Gruß
Stefan

Gruß widecrypt

Hallo widecrypt,

Stichwort: Servicezugang für Dienstleister.

Ähmm, ein bisschen präziser wäre nicht schlecht. Welchen
Service soll dieser Dienstleister wo bringen?

Es wird verantwortlich sein für alles was bei uns mit Switching zu tun hat - Hardware, Software, Konfiguration.

Der bisherige Dienstleister hat einen Administrations-PC im Netz hängen, auf den er von außen Zugriff hat.

Wir…

Amt? Behörde? Schule? Minsterium?

*mithämmerchenaufglaskugelhau*
Du hast nur Behörden aufgezählt. Und das stimmt sogar…!

Google --> RealVNC?

Ähhh… ja… schon recht… oO

Was er mit Zugriff aus zentrale Systeme immer kann. Vertrauen
ist das einzige was schützt. Solche Formulierungen sind das
Papier nicht Wert auf dem sie geschrieben wurden.

Zarter Widerspruch! Wenn ich im Vertrag ein „Muddu nich machen, sonst muddu Strafe zahlen“ aufnehme, kann das eine ganze Menge wert sein (weiß ja nicht, was Du so für Papier verwendest… Blattgold?)

Vertrauen ist ja gut, aber Kontrolle ist nun mal besser. Und Kontrolle ist nur machbar, wenn man einen Soll-Zustand festlegt also Regeln definiert.

Wer kennt Normen, auf die man sich in so einer Ausschreibung
beziehen kann, ohne selber Romane ins LV schreiben zu müssen?

*lol*
Deutsches Recht mit deutschem Sicherheitsdenken als Standard.
Das will ausser den Deutschen keiner. Welchen Sinn hätten
solche Normen also bie globaler Technik?

Häh? Den musst Du mir erklären… *wunder*

Nochmal:
Das natürlich jemand, der einmal an zentraler Stelle im Netz drin ist, theoretisch anstellen kann was er will dürfte klar sein. Mir geht es darum, denjenigen dann bei den Eiern zu kriegen, wenn er dabei erwischt wird. Und dafür muss ich im LV möglichst klar definieren, was er alles darf und was nicht. Der Dienstleister soll halt nicht sagen können „Ja, das konnte ich doch nicht wissen, dass ich den Remote-Zugang NICHT durch ein offenes VNC ohne Passwortschutz via Internet realisieren durfte!“

Aber anstatt jetzt seitenweise do’s und dont’s ins LV zu schreiben will ich halt schreiben:
„Fernzugang verwirklicht nach den Sicherheitsvorschriften beschrieben in
[]BGB §X.Y
[]DIN/EN 0815
[]RFC4711.4
[]ISO 21007
[]IEEE whatever
[]Satzung des Kaninchenzüchtervereins Pusemuckel
Bei Nichteinhaltung… *quetsch*…“

Gruß
Stefan
(der sich seit Stunden durch Seiten von LDB’s und anderen Erz-Theoretikern durchackert… *ächz*)

Hallo Stefan,

Es wird verantwortlich sein für alles was bei uns mit
Switching zu tun hat - Hardware, Software, Konfiguration.

Also braucht er Vollzugriff.

Der bisherige Dienstleister hat einen Administrations-PC im
Netz hängen, auf den er von außen Zugriff hat.

Anders geht das ja nicht.

*mithämmerchenaufglaskugelhau*

He! Die Dinger sind teuer.

Zarter Widerspruch! Wenn ich im Vertrag ein „Muddu nich
machen, sonst muddu Strafe zahlen“ aufnehme, kann das eine
ganze Menge wert sein (weiß ja nicht, was Du so für Papier
verwendest… Blattgold?)

Vertrauen ist ja gut, aber Kontrolle ist nun mal besser. Und
Kontrolle ist nur machbar, wenn man einen Soll-Zustand
festlegt also Regeln definiert.

Und genau das meinte ich mit „dem Papier nicht Wert…“.
Natürlich kannst du Donner und Doria Vorgaben in den Vertrag schreiben. Und auch die Zugriffe auf die Adminmaschine protokollieren. ABER! Du kannst ihm niemals nachweisen, dass er die Veränderung eines Zustandes durchgeführt hat.
Denn dann müsstet ihr sicherstellen, dass ausser ihm niemand sonst an dem Zeugs auf das er zugreift, Veränderungen durchführen kann.
Konkret hiesst das: Alles was unter seine Verantwortung fällt, muss in einen Raum gesperrt werden und ihr dürft keinen Schlüssel dafür haben.

In der Realität des Alltagsbetriebs, dürfte das unmöglich werden.

Also: Macht eure Ausschreibung wie das Vorschrift ist. Und sorgt dafür, dass einer den Zuschlag kriegt, dem Ihr vertraut.

Woher ich das weiss?
17 Jahre Selbständig in dem Geschäft.

Gruß
Stefan
(der sich seit Stunden durch Seiten von LDB’s und anderen
Erz-Theoretikern durchackert… *ächz*)

Moin,

Stichwort: Servicezugang für Dienstleister.

Wir wollen/müssen einer Firma im Rahmen eines
Wartungsvertrages einen Remote-Zugang zu unseren zentralen
Systemen einrichten.

Nie und nimmer wird man einen direkten Zugang von Außen auf zentrale Systeme zulassen. Punkt.

Was „Normen“ betrifft, so sollte man das ganze konform zu dem hoffentlich vorhandenen ISMS (nach ISO/IEC 27001) bzw. ITIL oder ISO/IEC 20000 halten. Es ist aber wenig sinnvoll, sich auf diese Normen zu berufen, wenn man sie selbst nicht einmal ansatzweise umgesetzt hat. Dort wäre der Wartungszugang auch nur Teil eines erheblich größeren Gesamtkonzeptes.

Auf der technischen Seite wird man eine VPN Verbindung Site-to-Site über IPsec vereinbaren. Dieser Tunnel endet auf einem VPN Router *vor* der Firewall. Durch diesen Tunnel wird Zugriff von bestimmten Systemen – je weniger, desto besser – auf ein Admin-Gateway in einer DMZ erlaubt. Sonst gar nichts. Von diesem Gateway aus erlaubt man dann die notwendigen Zugriffe auf Systeme. Beschrieben wird IPsec in den RFCs 4301–4309.

http://tools.ietf.org/rfcmarkup?doc=4301

Rechtlich sichert man sich durch entsprechende Verträge und ein NDA ab. Wenn es um kritische Aufgaben geht, die mit entsprechenden SLA abgesichert sind, dann muss man bedenken, dass niemand ein SLA auf die Funktion des Internet gewähren kann. U.U. wird daher eine (redundant ausgelegte) Standleitung zum Dienstleister benötigt, damit man den Service sicherstellen kann.

Was sagt denn der Dienstleister selbst? Hat der keinen Lösungsvorschlag? Das sieht mir wenig seriös aus. Außerdem sollte man als Behörde doch über eine Fachabteilung mit entsprechender Vergabekompetenz verfügen. Das klingt mir sehr nach Flickschusterei.

Gruß

Fritze

Google --> RealVNC?

Zu einer Behörde? Da wäre wohl ein VPN Zugang angebrachter.

Was er mit Zugriff aus zentrale Systeme immer kann. Vertrauen
ist das einzige was schützt. Solche Formulierungen sind das
Papier nicht Wert auf dem sie geschrieben wurden.

Wenn irgendwo festgelegt ist: Der Dienstbetreiber hat das System sicher zu halten vor fremden Zugriffen und haftet dafür.
Wenn dann später auf dem Rechner ein Trojaner gefunden wurde, der dritten den Zugriff auf die Systeme ermöglicht hat, dann ist die Haftungsfrage geklärt. Natürlich schützt dich das Papier nicht davor, aber es ermöglicht dir u.U. Regressforderungen. Und wenn die hoch sind, dann wird der Dienstleister auch schauen, dass er keinen Blödsinn macht.

Hi,

Danke für Deine Antwort.

Nie und nimmer wird man einen direkten Zugang von Außen auf
zentrale Systeme zulassen. Punkt.

Grau, mein Freund, ist alle Theorie…
Mit anderen Worten: geht nicht anders! Wird sonst zu teuer.

Was „Normen“ betrifft, so sollte man das ganze konform zu dem
hoffentlich vorhandenen ISMS (nach ISO/IEC 27001) bzw. ITIL
oder ISO/IEC 20000 halten. Es ist aber wenig sinnvoll, sich
auf diese Normen zu berufen, wenn man sie selbst nicht einmal
ansatzweise umgesetzt hat. Dort wäre der Wartungszugang auch
nur Teil eines erheblich größeren Gesamtkonzeptes.

Sorry, musste grade schmunzeln… Du hast natürlich völlig recht. Und wenn wir endlich mal die Etatverdopplung bekommen, wird so was auch gnadenlos durchgezogen.

Auf der technischen Seite wird man eine VPN Verbindung
Site-to-Site über IPsec vereinbaren. Dieser Tunnel endet auf
einem VPN Router *vor* der Firewall. Durch diesen Tunnel wird
Zugriff von bestimmten Systemen – je weniger, desto besser –
auf ein Admin-Gateway in einer DMZ erlaubt. Sonst gar nichts.
Von diesem Gateway aus erlaubt man dann die notwendigen
Zugriffe auf Systeme. Beschrieben wird IPsec in den RFCs
4301–4309.

Das klingt schon mal sehr gut - allerdings für eine Ausschreibung eigentlich schon viel zu spezifisch. Wir sind gehalten, Funktionen zu beschreiben und nicht Implementationen.

Was sagt denn der Dienstleister selbst? Hat der keinen
Lösungsvorschlag? Das sieht mir wenig seriös aus.

Welcher Dienstleister? oO
Ausschreibung! Europaweit. Wer weiß schon, was da alles aus den Löchern gekrochen kommt?!

Außerdem
sollte man als Behörde doch über eine Fachabteilung mit
entsprechender Vergabekompetenz verfügen.

Ha! Werde ich gleich mal suchen gehen… Moment… das bin ja ich!

Wobei man trennen muss zwischen „Vergabekompetenz“ (das sind die Jungs die sich mit den ganzen rechtlichen Aspekten auskennen) und „Fachkompetenz“. Letzteres sollen eigentlich wir sein… :wink:

Das klingt mir sehr
nach Flickschusterei.

Herzlich Willkommen in der wundersamen Welt des ÖD! Und bevor jetzt nach dem Sinn gefragt wird: Ohne Moos nix los!

Gruß
Stefan

Hi again,

Auch Dir erst mal Danke für die Antwort.

Also braucht er Vollzugriff.

Yep.

Anders geht das ja nicht.

Wäre wesentlich komplizierter.

*mithämmerchenaufglaskugelhau*

He! Die Dinger sind teuer.

Wieso? Sind doch eh’ ständig kaputt - kann man doch hier im Forum immer lesen! *g*

In der Realität des Alltagsbetriebs, dürfte das unmöglich
werden.

Der Mann kennt sich aus…

Also: Macht eure Ausschreibung wie das Vorschrift ist. Und
sorgt dafür, dass einer den Zuschlag kriegt, dem Ihr vertraut.

Wie sollen wir letzteres denn machen? Wenn da die Panzerknackerbande das günstigste Angebot abgibt…

Woher ich das weiss?
17 Jahre Selbständig in dem Geschäft.

Zufall! Hier: 17 Jahre auf demselben Schreibtischstuhl, allerdings in dieser Zeit bei 3 verschiedenen Firmen. Und ich kann seit dieser Zeit auch mitreden, wenn einer meint, die Privatwirtschaft könne ja alles soooo viel besser als der lahmarschige ÖD!

Gruß
Stefan

Hy,

Stichwort: Servicezugang für Dienstleister.

Wir wollen/müssen einer Firma im Rahmen eines
Wartungsvertrages einen Remote-Zugang zu unseren zentralen
Systemen einrichten.

Stichwort: VPN.
Man kann es entweder selbst einrichten (günstigste Anschaffungskosten OpenVPN) oder eine Komplettlösung von RSA und/oder Checkpoint (um mal ein paar Namen ohne Wertung zu nennen) verwenden.

Dabei haben wir einmal das Problem, das wir zur Zeit selber
noch keine Remote-Access Möglichkeiten haben, die dafür
genutzt werden können (VPN über unsere Firewall ist noch in
der Planungsphase). Daraus ergibt sich das andere Problem: wir
müssen das Ganze ausschreiben, brauchen also im LV eine
Formulierung, die verhindert, dass der Anbieter später mal
irgendwelche Scheunentore in unserem Netz öffnet, in dem er
z.B. einfach eine UMTS-Karte o.ä. in seine Kisten einbaut und
an jeglicher Kontrolle vorbei darauf zugreift.

Beim BSI habe ich irgendwie im Index nichts gefunden… :frowning:

Öhm, IHR stellt es zur verfügung. Das heisst irgendeine Art von Rechtsanwalt muss entsprechende Klauseln einbauen, fertig.

Wer kennt Normen, auf die man sich in so einer Ausschreibung
beziehen kann, ohne selber Romane ìns LV schreiben zu müssen?

Tja, Romane sind warscheinlich unumgänglich :wink:
Schau Dir doch am besten mal andere entsprechende Ausschreibungen an?! diverse öffentliche Verteiler dazu gibts ja genügend…

Gruß
h.

Hallo widecrypt,

Stichwort: Servicezugang für Dienstleister.

Ähmm, ein bisschen präziser wäre nicht schlecht. Welchen
Service soll dieser Dienstleister wo bringen?

Es wird verantwortlich sein für alles was bei uns mit
Switching zu tun hat - Hardware, Software, Konfiguration.

Der bisherige Dienstleister hat einen Administrations-PC im
Netz hängen, auf den er von außen Zugriff hat.

DAS ist doch schonmal ein Anfang. Warum soll der neue Dienstleister das nicht auch so machen?

Was er mit Zugriff aus zentrale Systeme immer kann. Vertrauen
ist das einzige was schützt. Solche Formulierungen sind das
Papier nicht Wert auf dem sie geschrieben wurden.

Zarter Widerspruch! Wenn ich im Vertrag ein „Muddu nich
machen, sonst muddu Strafe zahlen“ aufnehme, kann das eine
ganze Menge wert sein (weiß ja nicht, was Du so für Papier
verwendest… Blattgold?)

Vertrauen ist ja gut, aber Kontrolle ist nun mal besser. Und
Kontrolle ist nur machbar, wenn man einen Soll-Zustand
festlegt also Regeln definiert.

Deshalb lässt man einen dienstleister von aussen nun mal nicht ALLES machen, wenn er nur einen TEIL machen SOLL. Also: Entweder nur den Teil zugänglich machen (Switching, etc.) über eine Servicekonsole, sprich PC oder eben lokalen Zugang mit entsprechender Mitarbeiterkontrolle…

Nochmal:
Das natürlich jemand, der einmal an zentraler Stelle im Netz
drin ist, theoretisch anstellen kann was er will dürfte klar
sein. Mir geht es darum, denjenigen dann bei den Eiern zu
kriegen, wenn er dabei erwischt wird. Und dafür muss ich im LV
möglichst klar definieren, was er alles darf und was nicht.

Naja, das musst DU doch aber wissen… WAS soll er genau im netz machen? Spiel das Szenario doch mal durch… wo kann er ausbrechen, was davon ist wie kritisch, etc.
Dazu sollte er natürlich eine Verschwiegenheitserklärung, etc. unterschreiben denke ich…

Der Dienstleister soll halt nicht sagen können „Ja, das konnte
ich doch nicht wissen, dass ich den Remote-Zugang NICHT durch
ein offenes VNC ohne Passwortschutz via Internet realisieren
durfte!“

Das gibst Du ja vor…

Gruß
h.
P.S.: WENN der externe dienstleister etwas böses wollte könnte er das auch wenn der Vertrag etwas gegenteiliges behauptet, oder?! Deshalb: vorher technisch soweit dicht machen, das man rechtlich nichts mehr dichtmachen müsste…

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Hi,

Danke für Deine Antwort.

Bitte bitte.

Nie und nimmer wird man einen direkten Zugang von Außen auf
zentrale Systeme zulassen. Punkt.

Grau, mein Freund, ist alle Theorie…
Mit anderen Worten: geht nicht anders! Wird sonst zu teuer.

Bitte sag, dass das ein Witz sein soll! Du willst uns hier auf den Arm nehmen, oder? Du sagst, es ist eine europaweite Ausschreibung. D.h. der Angebotswert liegt deutlich über 200.000,00 EUR. Da sollten die Kosten eines anständigen VPN Routers nicht wirklich Bauchschmerzen bereiten.

Was „Normen“ betrifft, so sollte man das ganze konform zu dem
hoffentlich vorhandenen ISMS (nach ISO/IEC 27001) bzw. ITIL
oder ISO/IEC 20000 halten. Es ist aber wenig sinnvoll, sich
auf diese Normen zu berufen, wenn man sie selbst nicht einmal
ansatzweise umgesetzt hat. Dort wäre der Wartungszugang auch
nur Teil eines erheblich größeren Gesamtkonzeptes.

Sorry, musste grade schmunzeln… Du hast natürlich völlig
recht. Und wenn wir endlich mal die Etatverdopplung bekommen,
wird so was auch gnadenlos durchgezogen.

Das mag jetzt überraschend kommen, aber man macht sowas nicht, um Geld zu verbrennen, sondern ganz im Gegenteil, um Geld zu sparen. Das man zunächst einmal eine Anfangsinvestition tätigen muss, ist leider in den meisten Fällen unvermeidlich.

Das klingt schon mal sehr gut - allerdings für eine
Ausschreibung eigentlich schon viel zu spezifisch. Wir sind
gehalten, Funktionen zu beschreiben und nicht
Implementationen.

Dann beschreibe eben abstrakt die Funktion eines VPN Tunnels zwischen einem definierten Endpunkt außerhalb eurer Firewall mit dem Zugang zu einem isolierten Admin-Portal. Und natürlich musst Du dort dann auditierbare Logfiles erzeugen, anhand derer Du sehen kannst, was der Dienstleister wann wie gemacht hat.

Es ist auch kein Problem, wenn Du dafür keine Zeit oder im Detail das Wissen nicht hast. Dann wird halt für die Angebotsphase ein entsprechend kompetenter Berater beschäftigt.

Was sagt denn der Dienstleister selbst? Hat der keinen
Lösungsvorschlag? Das sieht mir wenig seriös aus.

Welcher Dienstleister? oO
Ausschreibung! Europaweit. Wer weiß schon, was da alles aus
den Löchern gekrochen kommt?!

Darum sollte man die RFI Phase sorgfältig planen und sich Gedanken darüber machen, was man erwartet und welche Anforderungen die Anbieter erfüllen sollen. Das geht auch im ÖD, nennt sich glaube ich Teilnahmewettbewerb oder so. Schau halt mal in die Verdingungsordnung. Anschließend erst kommt das RFQ bzw. die Ausschreibung. So sollte es jedenfalls sein, sogar bei Behörden.

Es ist übrigens durchaus nicht so, dass zwangsläufig der billigste Anbieter gewinnen muss. Allerdings musst Du gut argumentieren können, warum Du aus bestimmten technischen Gründen die teurere Lösung für die bessere Wahl hältst. Das bedeutet zusätzlichen Aufwand. Vernünftige VPN Anbindung im Vergleich zu „direkt vom Internet auf die Adminkonsole“ wäre ein möglicher Punkt, für den es sich lohnt, den Aufwand zu betreiben.

Herzlich Willkommen in der wundersamen Welt des ÖD! Und bevor
jetzt nach dem Sinn gefragt wird: Ohne Moos nix los!

Wenn ich bedenke, dass sowas bei Behörden üblich sein könnte, dann wird mir bei dem Gedanken daran, welche Daten da momentan alle von mir gesammelt werden, noch schlechter, als mir ohnehin schon war.

Gruß

Fritze

Sorry, musste grade schmunzeln… Du hast natürlich völlig
recht. Und wenn wir endlich mal die Etatverdopplung bekommen,
wird so was auch gnadenlos durchgezogen.

Das ist mir jetzt ein bißschen unverständlich. Arbeitest du nicht für eine deutsche Behörde? Hin und wieder, ganz manchmal, kann ich mir Sicherheits-Dienstleidter leisten, die tagtäglich in Behörden aus- und eingehen. Ich (mein Arbeitgeber) kann ihnen nicht annähernd die Tagessätze zahlen, die sie bei der Polizei, den städtischen Werken, im BKA oder im Ministerium für… erhalten. Ginge es nur ums Geld, gingen diese Sicherheitsleute ausschließlich auf’s Amt.

Ich kann von der Hardware, die in den Ämtern steht, allenfalls träumen. Nicht einmal träumen darf ich von den Summen, die dort in professionell angegangenen, nach DIN-Normen, Ausschreibungsverfahren… reglementierten Projekten in den Sand gepisst werden.

Ich habe andererseits keinen Etat, muss jeden Cent einzeln begründen. Das macht es mir natürlich wesentlich einfacher, sinnvolle Lösungen zu konzipieren und kostenarm zu realisieren.

Gruss
Schorsch

Hallo,

Das ist mir jetzt ein bißschen unverständlich. Arbeitest du
nicht für eine deutsche Behörde? Hin und wieder, ganz
manchmal, kann ich mir Sicherheits-Dienstleidter leisten, die
tagtäglich in Behörden aus- und eingehen. Ich (mein
Arbeitgeber) kann ihnen nicht annähernd die Tagessätze zahlen,
die sie bei der Polizei, den städtischen Werken, im BKA oder
im Ministerium für… erhalten. Ginge es nur ums Geld, gingen
diese Sicherheitsleute ausschließlich auf’s Amt.

Das verstehe ich nun wiederum nicht. Wenn ich die Wahl habe, für einen hohen Tagessatz oder einen niedrigen zu arbeiten, dann nehme ich den höheren. Worum geht es den Dienstleistern, wenn nicht um’s Geld? Alles Idealisten?

Ich kann von der Hardware, die in den Ämtern steht, allenfalls
träumen. Nicht einmal träumen darf ich von den Summen, die
dort in professionell angegangenen, nach DIN-Normen,
Ausschreibungsverfahren… reglementierten Projekten in den
Sand gepisst werden.

Das klingt jetzt so, als hättest Du ein generelles Problem mit ISO/IEC 27001 oder 20001. Für eine Norm ist die 27001 herzerfrischend dünn und wohldefiniert.

Ich wundere mich allerdings häufig, wie viel Geld regelmäßig in vollkommen chaotischen „Prozessen“ durch Reibungsverluste verpufft.

Ich habe andererseits keinen Etat, muss jeden Cent einzeln
begründen. Das macht es mir natürlich wesentlich einfacher,
sinnvolle Lösungen zu konzipieren und kostenarm zu
realisieren.

Wer eine externe Firma mit der Fernwartung seiner Netzwerkinfrastruktur beauftragt und dabei meint, kein Geld für einen VPN Router zu haben, der konzipiert keine sinnvolle Lösung, weil er ein paar Tausend Euro gespart hat. Der spielt mit seinem Job.

Gruß

Fritze

Hallo Stefan,

Also: Macht eure Ausschreibung wie das Vorschrift ist. Und
sorgt dafür, dass einer den Zuschlag kriegt, dem Ihr vertraut.

Wie sollen wir letzteres denn machen? Wenn da die
Panzerknackerbande das günstigste Angebot abgibt…

Stichwort: Gewichtung.
Für die Bewertung eines Bewerbers sind verschieden Faktoren zu beachten die ihr nicht öffentlich machen müsst.
Z. B. Service 20%, Preis 50%, räumliche Nähe 10%,…
Und irgendwo baut ihr eine Eigenschft mit ein, von der ihr wisst, dass sie nur die 2 oder 3 der Bewerber mitbringen, die euer Vertrauen haben.

Zufall! Hier: 17 Jahre auf demselben Schreibtischstuhl,
allerdings in dieser Zeit bei 3 verschiedenen Firmen. Und ich
kann seit dieser Zeit auch mitreden, wenn einer meint, die
Privatwirtschaft könne ja alles soooo viel besser als der
lahmarschige ÖD!

Uh! Das habe ich nicht gesagt. Und gemeint wars auch nicht so.
Ich weiss welche Aufgaben du zu bewältigen hast. Und die Bazhalung im ÖD steht in keiner Relation dazu.

Gruß
Stefan

Gruß widecrypt

Moin,

Stichwort: Gewichtung.
Für die Bewertung eines Bewerbers sind verschieden Faktoren zu
beachten die ihr nicht öffentlich machen müsst.
Z. B. Service 20%, Preis 50%, räumliche Nähe 10%,…

Schon klar - deshalb sprach ich auch nicht vom billigsten Angebot, sondern vom günstigsten. Aber wie will man „Vertrauen“ gewichten? Das Problem sind auch weniger die Firmen selber, sondern wie diese ihren eigenen MA’s auf die Finger schauen. Ich kenn’ doch Techniker(*)! ("…immer die blöde Passwortabfrage! Die schalte ich mal schnell ab, solange ich diese Störung hier bearbeiten muss…")

Und irgendwo baut ihr eine Eigenschft mit ein, von der ihr
wisst, dass sie nur die 2 oder 3 der Bewerber mitbringen, die
euer Vertrauen haben.

Naja, ich gebe zu, sooooo groß ist die Zahl der möglichen Bewerber sowieso nicht. Es gibt in Deutschland nur eine Handvoll Firmen, die diese Hardware supporten. Und ich denke nicht, dass irgendeine Firma aus dem hintersten Obskuristan da mitbieten wird.

Uh! Das habe ich nicht gesagt. Und gemeint wars auch nicht so.
Ich weiss welche Aufgaben du zu bewältigen hast. Und die
Bazhalung im ÖD steht in keiner Relation dazu.

Danke! So was brauche ich am Morgen… :smiley:

Aber leider denken genug andere so. Besonders Leute, die sich die Stichworte „Controlling“ und „Etat“ auf die Fahnen geschrieben haben. Motto „Es wird gespart, koste es was es wolle!“. Aber das wird hier off topic…

Gruß
Stefan

(*)war lang’ genug selber einer. :wink:

Moin,

Das ist mir jetzt ein bißschen unverständlich. Arbeitest du
nicht für eine deutsche Behörde? Hin und wieder, ganz
manchmal, kann ich mir Sicherheits-Dienstleidter leisten, die
tagtäglich in Behörden aus- und eingehen. Ich (mein
Arbeitgeber) kann ihnen nicht annähernd die Tagessätze zahlen,
die sie bei der Polizei, den städtischen Werken, im BKA oder
im Ministerium für… erhalten. Ginge es nur ums Geld, gingen
diese Sicherheitsleute ausschließlich auf’s Amt.

Nun, es gibt Behörden und es gibt Behörden. Als Faustformel: je näher an Berlin (nicht räumlich gemeint), desto besser sind die Geldtöpfe gefüllt.

Was die Tagessätze betrifft: das resultiert aus dem tollen deutschen Vergaberecht, welches zu 100% darauf ausgerichtet ist, Korruption und anderen Missbrauch zu minimieren, allerdings dabei dem Beschaffer alle Werkzeuge aus der Hand schlägt mit dem dieser einen günstigen Preis erreichen könnte.

Nebenbei: Sicherheits-Dienstleister?! Das ist bei uns eine Firma, die unsere Firewalls betreibt. Aber so das Mördergeschäft ist das für die auch nicht…

Ich kann von der Hardware, die in den Ämtern steht, allenfalls
träumen.

Höhöhö - Du warst nie bei uns. Wir haben Ende letzten Jahres die letzten Pentium 1 Geräte ausgemustert!

Nicht einmal träumen darf ich von den Summen, die
dort in professionell angegangenen, nach DIN-Normen,
Ausschreibungsverfahren… reglementierten Projekten in den
Sand gepisst werden.

Auch wenn’s jetzt ot wird:
s.o.
Meinst Du ernsthaft, den Leuten im ÖD stinkt das nicht? Beschwerden bitte hierhin: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/K…

Gruß
Stefan

Hallo,

Nebenbei: Sicherheits-Dienstleister?! Das ist bei uns eine
Firma, die unsere Firewalls betreibt. Aber so das
Mördergeschäft ist das für die auch nicht…

Die Firewall ist letztendlich entscheidend für (fast) alle Dinge.

Ich habe mir gerade mal deine Visitenkarte angesehen. Wie bist du verantwortlich für für Netzwerk & Sicherheit geworden, wenn du anscheinend keine Ahnung davon hast?

In unserer Behörde gibt es zwei Mitarbeiter, die für solche Dinge zuständig sind, aber auch (hoffentlich) wissen, was sie tun :wink:

Bei sicherheitsrelevanten Fragen wird die Frage natürlich zur Zeit im Rahmen des ganzen Themas E-Governemnt immer interessanter - wie halte ich meine Daten sicher/geschützt und lassen trotzdem definierte Zugriffe darauf zu.

Bei uns existiert auf jeden Fall ein VPN, und es sind von außen definierte Zugriffe von VPN-Routern/Clients möglich. Das kann z.B. übrigens auch ein „alter“ Pentium1 mit Linux sein :wink:
Fernwartung kann man z.B. auch über Modem und spezielle Einwahlnummern machen, die immer vorher intern freigeschaltet werden und auch nur von einer festgelegten IP benutzt werden dürfen.

Ganz allgemein ist natürlich das Datenschutzgesetz zuständig - vielleicht hilft dir das zumindest von der rechtlichen Seite weiter („Schutz personenbezogener Daten“, da muss dann halt die externe Firma was zur Absicherung unterschreiben).

Beatrix

Moin Beatrix,

Ich habe mir gerade mal deine Visitenkarte angesehen. Wie bist
du verantwortlich für für Netzwerk & Sicherheit geworden, wenn
du anscheinend keine Ahnung davon hast?

Danke für die Blumen… :wink:

Falls es noch irgendwem entgangen sein sollte: es ging mir in meiner Urprungsfrage darum, wie ich mir Arbeit sparen könnte mit vordefinierten Vorgaben. Das ich das zur Not auch selber formulieren könnte, steht auf einem anderen Blatt.

In unserer Behörde gibt es zwei Mitarbeiter, die für solche
Dinge zuständig sind, aber auch (hoffentlich) wissen, was sie
tun :wink:

Was tun die sonst noch außer Security?

Bei uns existiert auf jeden Fall ein VPN, und es sind von
außen definierte Zugriffe von VPN-Routern/Clients möglich. Das
kann z.B. übrigens auch ein „alter“ Pentium1 mit Linux sein
:wink:

Das ist schön für Euch! Wir hier wollen/müssen >100 externe Lokationen (Kita’s, Schulen, Ortsverwaltungen, etc.) performant(!) anschließen. Das ist aufwändig und teuer. Fängt damit an, dass wir die Kapazität unserer Internet-Anbindung aufblasen müssen. Deshalb dauert das ja auch so lange bei uns bis wir das einführen können…

Gruß
Stefan

Hallo,

Falls es noch irgendwem entgangen sein sollte: es ging mir in
meiner Urprungsfrage darum, wie ich mir Arbeit sparen könnte
mit vordefinierten Vorgaben. Das ich das zur Not auch selber
formulieren könnte, steht auf einem anderen Blatt.

Ach so, ich hatte es halt ein bisschen anders verstanden :wink:

In unserer Behörde gibt es zwei Mitarbeiter, die für solche
Dinge zuständig sind, aber auch (hoffentlich) wissen, was sie
tun :wink:

Was tun die sonst noch außer Security?

Alles was Netzwerkadministration betrifft. Da gehört sozusagen das Sicherheitsthema einfach mit dazu…

Das ist schön für Euch! Wir hier wollen/müssen >100 externe
Lokationen (Kita’s, Schulen, Ortsverwaltungen, etc.)
performant(!) anschließen. Das ist aufwändig und teuer. Fängt
damit an, dass wir die Kapazität unserer Internet-Anbindung
aufblasen müssen. Deshalb dauert das ja auch so lange bei uns
bis wir das einführen können…

Das hat ja aber erstmal nicht mit der „Fernwartung“ zu tun, von der anfangs die Rede war.

Das hört sich ja schon nach einem „kleinen“ Rechenzentrum an :wink: (Ist die Behörde was mit „Kreis“?)
Wir haben dafür eine DMZ mit Firewalls, die sämtlichen Datenverkehr „kontrollieren“, SSL-Zugänge für das Internet und mit Fachanwendungen wird über Terminalserver (Citrix) gearbeitet, da werden die Brandbreiten nicht so belastet.

Das Problem ist glaub ich wirklich, vorgefertigte Texte wird es nicht so einfach geben, weil ja jede Aufgabenstellung anders sein kann.
Habt ihr keinen Informationsaustausch mit anderen ähnlichen Behörden, wo man vielleicht voneinander lernen („abschreiben“) kann?

Beatrix (allerdings kein Netzwerkexperte)

Hallo,

Nebenbei: Sicherheits-Dienstleister?! Das ist bei uns eine
Firma, die unsere Firewalls betreibt. Aber so das
Mördergeschäft ist das für die auch nicht…

Die Firewall ist letztendlich entscheidend für (fast) alle
Dinge.

muahahaharr, wer hat Dir denn das erzählt?

Ich habe mir gerade mal deine Visitenkarte angesehen. Wie bist
du verantwortlich für für Netzwerk & Sicherheit geworden, wenn
du anscheinend keine Ahnung davon hast?

*hüstel*

Was die einzuhaltenden Normen angeht, lege ich die Lektüre von ISO 20000, ISO 17799 und ISO 27001 nahe. Muss man jetzt nicht alles lesen, die zeigen aber, wo die Reise hingeht.

Achja, und nochmal zu den Firewalls: Wenn eine Firewall „letztendlich entscheidend“ ist, dann gehört der Verantwortliche hochkant gefeuert. Letztendlich entscheidend ist stets die _konzeptionelle_ Sicherheit des Dienstes, den man anbieten möchte. Eine Firewall kann Bestandteil eines solchen Konzeptes sein. Mehr nicht.

Gruß,

Malte