Ich denke, hier werden 2 Dinge vermengt:
- Nickname vs. Klarnamen
- Verschleierung der IP mit Hilfsmitteln
Punkt 1 ist klug. Punkt 2 hat meiner Ansicht nach irgendwie
den Beigeschmack von illegalen Vorhaben.
Argument Vorratsdatenspeicherung:
Der Staat möchte in Zukunft von mir wissen, wem ich in den letzten 6 Monaten wann wie viele eMails geschickt habe oder von wem ich eMails bekommen habe. Außerdem möchte er wissen, mit wem ich in den letzten 6 Monaten wann und wie lange telefoniert habe oder SMS geschickt habe. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis er auch wissen will, mit welchen anderen IP-Adressen ich Daten ausgetauscht habe.
Ich mache beileibe nichts illegales, aber ich sehe ehrlich gesagt nicht ein, wieso ich dem Staat solche privatesten Dinge offen legen soll. Der Punkt 2 hat daher IMO nicht einen Beigeschmack von illegalen Vorhaben sondern einfach den, dass man versuchen will, sein bisschen Privatsphäre, dass einem noch geblieben ist, zu schützen.
Anderes Argument: Google, Yahoo & Co.
Google Adwords sind inzwischen auf einer Vielzahl von Seiten eingebunden. Spätestens mit der flächendeckenden Einfühung von IPv6 könnte Google jeden Aufruf einer solchen Seite genau einem Anschluss zuordnen. Da zu Google inzwischen ja auch dutzende von anderen Firmen und Webseiten gehören wie z.B. Panoramio, Blogger, YouTube und ständig neue dazukommen, ist es wahrscheinlich, dass auch dein Name irgendwann erfasst wird und man diese Informationen sogar deiner Person zuordnen kann und nicht nur einer IP.
Genauso könnte Google, Yahoo & Co dann über deine IP genau feststellen, welche Suchbegriffe du eingegeben hast. Das sind ja eventuell auch ganz private Daten, zeigen sie doch genau, welche Interessen und Vorlieben du wirklich hast. Heute kann man sich davor noch schützen, in dem man keine Google Cookies annimmt, da die IP nicht besonders eindeutig ist. Mit IPv6 geht das dann nicht mehr, so dass du wohl oder übel deine IP verschleiern musst, wenn du nicht „kompletterfasst“ werden willst.
Gerade das Argument „Seine IP verschleiert ja eh nur jemand, der was böses vor hat“, ist eben daher schwachsinnig. Ich sehe es nicht ein, dass ich mich rechtfertigen muss, wenn ich von meinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (siehe Art.2 Abs.1 GG i.V.m. Art.1 Abs.1 GG sowie BVerfG Volkszählungsurteil) Gebrauch machen will. Es ist ja schon schlimm genug, dass man dieses Grundrecht u.U. nur noch bekommt, wenn man auf Techniken wie IP-Verschleierung zugreift.