Sicheres Vermieten

Hallo,

jemand möchte eine 4-5 Zimmer-Wohnung vermieten. Inwieweit kann sich der Vermieter absichern das er gute Mieter bekommt.

  • darf er eine Schufaauskunft einholen ?

  • Arbeitsvertrag verlangen ?

  • Vorvermieteranschrift verlangen, zwecks kontakt wie der kommende mieter ist ?

  • Was ist noch alles ratsam ?

Danke im voraus

Hallo,

  • Was ist noch alles ratsam ?

den Ball flach zu halten!

Wenn ich solch einem Vermieter begegnen würde, könnte der mich mal gerne haben.
Am Ende will der noch ein mal die Woche die Wohnung besichtigen, um zu schauen, ob auch abgewaschen und abgestaubt wurde.

Gandalf

hallo gandalf,

Hallo,

  • Was ist noch alles ratsam ?

den Ball flach zu halten!

Wenn ich solch einem Vermieter begegnen würde, könnte der mich
mal gerne haben.
Am Ende will der noch ein mal die Woche die Wohnung
besichtigen, um zu schauen, ob auch abgewaschen und abgestaubt
wurde.

ähemm. du hast noch keinen mieter erlebt, der keine miete bezahlt, die wohnung devastiert und am ende mit hohen kosten delogiert werden muß. aber selbst wenn nicht die ganz üble bandbreite eines mieterdaseins vorhanden ist, bringt jeder „moderate“ mietausfall eine finanzierung durcheinander, nicht abgedeckte kommunalkosten etc.

jeder handyvertrag wird vorher auf erfüllbarkeit abgecheckt und niemand beschwert sich darüber, kein autoleasing ist ohne bonitätsprüfung machbar. nur bei der miete soll ein fröhliches grinsen à la „na klar zahl ich miete“ reichen?

ich würde mal so sagen: dein statement war keines experten würdig…

h.

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Hallo,

jemand möchte eine 4-5 Zimmer-Wohnung vermieten. Inwieweit
kann sich der Vermieter absichern das er gute Mieter bekommt.

eine absicherung ist nicht möglich. es kann immer etwas unvorhergesehenes passieren, was dann zu schwierigkeiten führt.

  • darf er eine Schufaauskunft einholen ?

das wäre eine frage für das rechtsbrett. ein solventer mieter wird jedoch kein problem haben, seine schufa-auskunft freiwillig bekanntzugeben. ein wackelkandidat versteckt sich hinter rechtsnormen.

  • Arbeitsvertrag verlangen ?

auch hier: freiwillig, in einem lockeren gespräch, wird ein guter mieter seinen arbeitgeber bekanntgeben. über die art, wie jemand über seine arbeit spricht, kann man sehr viel „zwischen den zeilen“ raushören. und ein wackelkandidat wird sich bedeckt halten.

  • Vorvermieteranschrift verlangen, zwecks kontakt wie der
    kommende mieter ist ?

ein zweischneidiges schwert. wenn der jetzige vermieter ihn loswerden will, wird er wohl kaum schlechtes über ihm bekanntgeben. interessanter wäre der vorige vermieter.

  • Was ist noch alles ratsam ?

kaution verlangen. da diese auch in raten nach einzug bezahlt werden darf, würde ich denjenigen als mieter bevorzugen, der seine kaution bereits freiwillig beim abschluß des mietvertrages hinterlegt. (übrigens: niemals sparbuch akzeptieren!)

h.

Hallo ToyX

jemand möchte eine 4-5 Zimmer-Wohnung vermieten. Inwieweit
kann sich der Vermieter absichern das er gute Mieter bekommt.

  • darf er eine Schufaauskunft einholen ?

Über Haus- und Grundbesiztervereine gibt es manchmal die Möglichkeit Auskünfte einzuholen (Creditreform). Daneben kann man den Mietbewerber um eine Selbstauskunft bitten, inwieweit sie aber wahrheitsgemäß beantwortet wird sei aber dahingestellt.

  • Arbeitsvertrag verlangen ?

Verlangen kann man viel, bloß was nütz der Arbeitsvertrag, morgen kann er auf der Straße stehen.

  • Vorvermieteranschrift verlangen, zwecks kontakt wie der
    kommende mieter ist ?

Der Mietinteressent wohnt ja irgendwo und gibt in der Regel seine Adresse auch an. Den Vermieter oder Verwalter zu befragen ist eine Möglichkeit aber natürlich eine heikle Sache, vielleicht wissen die nichts vom bevorstehenden Auszug und mauern oder loben ihn fort. Besser ist es, den Interessenten in der Wohnung unter einem Vorwand zu besuchen, dann sieht man wenigstens ob man es mit einem Messie oder ordentlichen Menschen zu tun hat und kann daraus schließen, wie er die neue Wohnung behandeln wird. Ob er pünktlich Miete und Nebenkosten bezahlen wird lässt sich so natürlich nicht ermitteln.

Viel Glück!
Wolfgang D.

Moin,

ähemm. du hast noch keinen mieter erlebt, der …

aha, da bist Du aber sehr gut informiert!
Aber ätsch, ich hab so was miterlebt, zwar nicht am eigenen Leib, aber bei einem Mieter meines ex Schwiegervaters. Die Wohnung anschließend zu entrümpeln und neu zu sanieren hat etliche tausend DM gekostet (der hatte nebenbei gute ‚Referenzen‘).
Der hatte aber auch Mieter, die bei der vom Frager vorgenommenen Aktion durchgefallen wären und jahrelang problemlose Mieter waren.

Andererseits hab ich auch solch neugierige Vermieter erlebt und mich anfänglich auf dieses Fragespiel eingelassen. Aber diese Neugiernasen waren auch später unangenehm neugierig.

Ich kenne also beide Seiten.

ich würde mal so sagen: dein statement war keines experten
würdig…

Zum Glück haben wir mit Dir einen richtigen Experten!

Gandalf

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Hallo,

eine Möglichkeit ist auch, sich für die Mietkaution, eine Bankbürgschaft aushändigen zu lassen. Damit kann man zumindest in etwa die Bonität prüfen.
Ich denke ein Mieter ohne gute Bonität wird eine Mietkautionsbürgschaft einer Bank nicht so einfach erhalten.

Gruss
CharlyA

Hallo,

verlangen kannst Du fast alles, eine Verpflichtung des Mieters hierbei mitzuspielen, gibt es nicht. Allerdings will der Mieter ja in die Wohnung, und so wird er mitspielen müssen, wenn Du klare Anforderungen definierst. Eine Selbstauskunft der Schufa, und ein Nachweis regelmäßigen Einkommens z.B. über die Vorlage des Arbeitsvertrages/dreier Kontoauszüge mit den letzten Gehaltszahlungen, würde ich auf jeden Fall verlangen. Ein Besuch beim Mieter in der aktuellen Wohnung ist auch anzuraten.

Absolute Sicherheit gibt es nicht, aber man sollte die Möglichkeiten nutzen, die man hat. Schließlich vertraut man da jemandem Werte in erheblichen Größenordnungen an, und ist dann durch das Mietrecht extrem eingeschränkt, wenn jemand erst mal in der Wohnung drin ist, den wieder los zu werden.

Gruß vom Wiz

Hi,

jemand möchte eine 4-5 Zimmer-Wohnung vermieten. Inwieweit
kann sich der Vermieter absichern das er gute Mieter bekommt.

Die Grund- und Hausbesitzervereine sind um jedes neue Mitglied
glücklich. Ein Standardfragebogen von denen umfaßt eine Din-A-4
Seite den man als Interessent für die Wohnung ausfüllen muss.
Da geht es auch um die Schufa-Auskunft, das Nettogehalt und
evtl. Vorstrafenregister etc…

Im Gegensatz dazu empfiehlt der Mieterbund folgendes dem
Mieter:

http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merk…

  • darf er eine Schufaauskunft einholen ?

Evtl. Wenn er Zugriff auf die Schufa hat. Das hat nicht jeder. Aber ob ich dann noch Mieter sein will?

  • Arbeitsvertrag verlangen ?

Kann er, würde er von mir nicht sehen. Was nützt es, derjenige kann
auch nach drei Monaten auf der Straße stehen…

  • Vorvermieteranschrift verlangen, zwecks kontakt wie der
    kommende mieter ist ?

Würde ich ihm nicht geben - geht mir zu weit.

In diesem Fall hätten wir auf deine Wohnung verzichtet.

Mein Vermieter weiss, daß wir berufstätig sind - mehr nicht.
Unser Mietvertrag ist ein DIN-A-4 Blatt (ohne Kaution).
Der Kommentar meines Vermieters über die Standardmietverträge:
„Da stimmt die Häfte nicht und ich müßte soviel durchstreichen…“.

gruss,
vordprefect

Hi,

  • darf er eine Schufaauskunft einholen ?

das wäre eine frage für das rechtsbrett. ein solventer mieter
wird jedoch kein problem haben, seine schufa-auskunft
freiwillig bekanntzugeben. ein wackelkandidat versteckt sich
hinter rechtsnormen.

Naja, oder er ist so solvent, daß er das nicht nötig hat und lieber die nächste Wohnung nimmt.

(übrigens: niemals sparbuch
akzeptieren!)

Warum das? Ist doch für beide Seiten eine sichere Sache?

Gruß Stefan

hallo,

Naja, oder er ist so solvent, daß er das nicht nötig hat und
lieber die nächste Wohnung nimmt.

genau. das ist so einer, der auch das leasing-fahrzeug nicht mehr nimmt, weil die doch glatt wissen wollen, ob er auch zahlen kann. oder füllt der doch brav den fragebogen aus, weil er einen „wertgegenstand“ übernehmen möchte?

und eine wohnung? hat die keinen wert, der bezahlt werden muß?

(übrigens: niemals sparbuch
akzeptieren!)

Warum das? Ist doch für beide Seiten eine sichere Sache?

nö. nur für den mieter, nicht für den vermieter.

h.