Moin zusammen,
angenommen, ein Paar möchte zusammenziehen. „Er“ hat schon eine Wohnung, steht allein im Mietvertrag. Sollte „sie“ dann auch als vollwertige, gleichberechtigte Mieterin mit in den Vertrag aufgenommen werden oder wie kann „sie“ sich absichern, bei einem eventuellen Konflikt nicht von jetzt auf gleich aus der Wohnung geworfen zu werden?
Oder sollten die beiden miteinander einen rechtsverbindlichen Vertrag abschließen?
Neugierig fragt
Luzie
Sie hat einen weitgehenden Schutz, wenn sie einen Mietvertrag abschließt. Insofern spielt es erst mal keine Rolle, ob sie in den bestehenden Mietvertrag einsteigt und somit zur Hauptmieterin wird, oder ob sie mit Ihm einen Vertrag abschließt und damit Untermieterin wird. Solange sie aber nicht im Vertrag steht, kann sie dir nichts, mir nichts aus der Wohnung geworfen werden. Auch in der Praxis.
Levay
Supi!
Dank dir! Ich werd es weitergeben…
Schönes WE,
Luzie