Guten Tag,
ich lese schon seit einiger Zeit immer wieder hier im Brett Fragen und Antworten zu verschiedenen Themen - meist aus Interesse. Manchmal aber auch wegen eigener Angelegenheiten. Und fand bisher immer Lösungsansätze.
Heute habe ich mich hier angemeldet, weil ich nun selbst eine Frage stellen möchte. Und ich würde mich freuen, wenn sich jemand findet, der oder die Antworten darauf geben kann.
Meine Lebenspartnerin hat vor vielen Jahren mit ihrem damaligen Ehemann (heute geschieden) ein Darlehen bei einer Bank aufgenommen, in welches sie geerbte Grundstücke als Darlehenssicherheit einbrachte. Dieser Ex-Ehemann tilgt auch heute noch das Darlehen monatlich.
Heute erhielt meine Lebenspartnerin ein Schreiben der Bank, in welchem diese eine geplante Tilgungsaussetzung des Ex-Ehemanns ankündigt und meine Lebenspartnerin als Sicherungsgeberin um Zustimmung bittet. Die Aussetzung soll über neun Monate erfolgen.
Würden in dieser Zeit der Aussetzung die eigentlich ausstehenden monatlichen Raten durch die Sicherheit getilgt werden?
Das Darlehen besitzt eine derzeitige Valuta von ca. 5000,- EUR, die Sicherheit hat einen Gegenwert von ca. 7000,- EUR. Eigentlich könnte der Ex-Ehemann auch alle Zahlungen einstellen und die Sicherheit zur Deckung benutzen? D.h. er hätte keine weiteren monatlichen Tilgungszahlungen und die Grundstücke meiner Lebenspartnerin wären nahezu aufgebraucht?
Vielen Dank für Euer Interesse und für die Antworten im Voraus,
architeuthis
Hallo Architheutis
eine Tilgungsaussetzung bedeutet ganz einfach, dass der Ex-Ehemann in diesen neun Monaten nur die Zinsen für das bestehende Darlehen bezahlen möchte (Gründe hierfür können z.B. Kurzabreit, Liquiditätsprobeleme usw. sein).
Da aber das Darlehen durch eine Dritte Person abgesichert, muss diese hierfür die Zustimmung erteilen. Denn durch die Tilgungsaussetzung verlängert sich natürlich der Rückzahlungsverlauf.
Würden in dieser Zeit der Aussetzung die eigentlich
ausstehenden monatlichen Raten durch die Sicherheit getilgt
werden?
Aus der Sicherheit heraus erfolgt keine Tilgung. Dies ist bei
Grundstücken auch schwer machbar. Ausserdem kann der Sicherungsgeber nur herangezogen, wenn der Ex-Mann keine Raten mehr zahlt! Aber diese werden von Ihm ja schön brav gezahlt.
Das Darlehen besitzt eine derzeitige Valuta von ca. 5000,-
EUR, die Sicherheit hat einen Gegenwert von ca. 7000,- EUR.
Eigentlich könnte der Ex-Ehemann auch alle Zahlungen
einstellen und die Sicherheit zur Deckung benutzen? D.h. er
hätte keine weiteren monatlichen Tilgungszahlungen und die
Grundstücke meiner Lebenspartnerin wären nahezu aufgebraucht?
Wenn der Ex-Ehemann die Zahlungen kompellt einstellt, keine Rückzahlung mehr leistet (d.h. das Darlehen auch fällig gestellöt wird) und Ihre Partnerin in Anspruch genommen wird,
dann muss Sie der Aufforderung nachkommen. Wie Sie dann dieser Pflicht nachkommen würden, z.B. durch Zahlen der monatlichen Raten, Rückführugn des Darlehens durch Guthaben oder durch Verwertung / Verkauf des Grundstücks ist der Bank dann eigentlich egal. Wobei die ersten beiden Varianetn sicherlich bevorzugt werden. Aber dies wird dann meist in einem persönlichen Gespräch mit der bank geklärt.
Aber andererseits kann ihre Partnerin dann gegenüber dem Ex-Ehemann die Beträge einfordern.
Gruss
Trulli
Hallo Trulli,
vielen Dank für Deine Antwort!
Tilgung eines Kredites war für mein Verständnis bisher immer das Zahlen monatlicher Raten, welche alles enthielten, was bei einer Kreditaufnahme eben anfällt: der eigentliche Ratenbetrag, die Zinsen, Versicherungen etc. Ich wußte nicht, dass man die Tilgung aussetzen und trotzdem monatlich (?) die Zinsen bezahlen kann (was für mich auch eine Ratenzahlung darstellt). Finanzen waren und sind für mich auch weiterhin eine undurchschaubare Welt… 
Nun, somit kann meine Partnerin der Tilgungsaussetzung nicht zustimmen und ihr Ex-Ehemann bezahlt danach einfach keine Raten mehr (aus konstruierten Gründen), was bedeutet, dass ihre Sicherheit zum Einsatz kommt. Oder sie stimmt der Tilgungsaussetzung zu und kurze Zeit danach tritt ebenso o.g. Fall ein. Oder alles wird gut.
Soweit ich die familiären Verhältnisse durchblicken konnte, scheinen diese recht verhärtet und nahezu verfeindet. Deshalb kann das von mir geschilderte Szenario unter Umständen auch eintreten (z.B. aus Rachetrieb).
Man wird sehen.
Nochmals vielen Dank, Trulli! Von mir und auch von meiner Partnerin.
Gruß, Architeuthis