Sicherheit (Kreditkarten)

Hallo,
„Bei unverzüglicher Meldung des Verlustes Ihrer Master- bzw. Visa-Card haften Sie im Schadensfall mit max. 50 €“ -
Was genau heißt unverzüglich? - Angenommen, es würde einem erst nach 1 Woche auffallen, dass Kredicard weg ist, haftet man dann voll oder immer nur mit max. 50€?
Kiwi

Unverzüglich heißt eigentlich,daß man den Verlust sofort meldet,wenn man ihn bemerkt.Gleiches gilt,wenn unberechtigte Abbuchungen bemerkt werden. Ist nur fraglich,wie man sowas merken soll,da das Konto ja nur 1x/Monat durch die Kreditkarte belastet wird.Außerdem ist man ja nicht verpflichtet,regelmäßig nach seinen Kreditkarten zu schauen.Ich denke mal,daß eine Woche seit Verlust eher eine Spanne ist,in der es im Ermessen der Bank liegt,das als fahrlässig zz deklarieren oder nicht.Als Kunde ist man also wieder der gelackmeierte.

Marco

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Nochmal Hallo Kiwi,

du hast scheinbar die AGBs falsch verstanden. Der Kunde haftet BIS zur Verlustmeldung mit max. 50 € (ausser Bargeldabhebungen). Nach der Verlustmeldung haftet die Bank.

Wenn Belege mit falscher Unterschrift vorliegen, haften i.d.R. Master- und VisaCard.

Gruss,

Kris.

Hi Kris,
vielen Dank für dine Erklärung(en)! Unklar ist:

Der Kunde haftet BIS zur Verlustmeldung mit max. 50 €
(ausser Bargeldabhebungen).

Angenommen, der Finder einer Kredicard räumt das Limit von EUR 1000,- kpl. bar ab … Wenn der KreditkartenInhaber seiner Bank EUR 50,- zahlt, bekommt er eine Ersatz-Kredicard - aber die EUR 1000,- wären dann weg!?

Bezahlt der unehrliche Finder seine Einkäufe aber mit Karte , bekommt der KredikartenInhaber das Guthaben/ Geld von der Bank zurückerstattet?

Wenn Belege mit falscher Unterschrift vorliegen, haften i.d.R.
Master- und VisaCard.

… und wenn’s kei Unterschrift gibt, sondern mit Kredicard UND PIN bezahlt wurde? …

Danke vorab für Antwort,
Kiwi

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Kiwi ;o)

Angenommen, der Finder einer Kredicard räumt das Limit von EUR
1000,- kpl. bar ab … Wenn der KreditkartenInhaber seiner

Wenn der Finder das Kartenlimit BAR abraeumt, ist davon auszugehen, dass der Karteninhaber die PIN vermerkt hat. Ohne Pin funktioniert naemlich Bargeldabheben nur mit Ausweis. Sofern die Pin vermerkt wurde, haftet der Karteninhaber VOLL.

Bezahlt der unehrliche Finder seine Einkäufe aber mit Karte ,
bekommt der KredikartenInhaber das Guthaben/ Geld von der Bank
zurückerstattet?

Bezahlt der Finder mit der Karte und diese wird akzpetiert, hat der Finder entweder die Unterschrift gefaelscht (MC/VISA haftet), oder aber er hat „schlecht gefaelscht“, sprich der Haendler hat nicht richtig verglichen … in diesen Faellen haftet aber auch erstmal MC/Visa. Ist dem Karteninhaber Eigenbetrug nachzuweisen (wir kennen unsere Mittel und Wege ;o) ), haftet er natürlich für diesen „Spass“ selbst.

… und wenn’s kei Unterschrift gibt, sondern mit Kredicard
UND PIN bezahlt wurde? …

Das ist nicht moeglich. Haendler-Terminals koennen keine Pins für Kreditkarten abfragen. Und wenn PIN abgefragt wird (zB Tankautomaten im Ausland), dann siehe Bargeldabhebungen mit Pin … Kunde haftet VOLL.

Grüssla,

s Kris.