Sicherheit trotz versagtem Zuschlag einbehalten

Hallo, in einer Zwangsversteigerung war ich zwar Meistbietender, der Zuschlagsbeschluß erfolgt aber erst in 4 Wochen. Darf das Gericht/die Bank die gestellte Sicherheit solange einbehalten?

Hallo, in einer Zwangsversteigerung war ich zwar
Meistbietender, der Zuschlagsbeschluß erfolgt aber erst in 4
Wochen. Darf das Gericht/die Bank die gestellte Sicherheit
solange einbehalten?

Aber sicher doch.

ja, das darf sie.:

Hallo, in einer Zwangsversteigerung war ich zwar
Meistbietender, der Zuschlagsbeschluß erfolgt aber erst in 4
Wochen. Darf das Gericht/die Bank die gestellte Sicherheit
solange einbehalten?

Hallo, in einer Zwangsversteigerung war ich zwar
Meistbietender, der Zuschlagsbeschluß erfolgt aber erst in 4
Wochen. Darf das Gericht/die Bank die gestellte Sicherheit
solange einbehalten?

Antwort:
Aber natürlich. Du mußt damit Deine Kreditwürdigkeit unter Beweis stellen. Als Meistbietender hast Du ja Aussicht auf den Zuschlag. Wenn Dein Gebot nicht zum Zug kommen kann, Du also nicht Meistbietender bist, muß das Gericht die SiLeistung herausrücken.

Grüsse
Bracco