Wie sicher muss eine Wohnungstüre (also nicht die Haustüre) in einem Mehrpersonen-Miethaus sein?
Kann diese Türe von 1850 mit einem einfachen Bartschloss sein, welches mit jedem umgebogenen Nagel zu öffnen ist? Türe mit integrierten einfachen Fensterglas, welches sich sehr leicht durchschlagen lässt?
Oder gibt es hier (keinerlei) Vorschriften/Richtlinien?
meines Wissens gibt es keine Vorschriften zur Sicherheit einer Wohnungstür.
Und das ist bei schönen Altbauwohnungen meiner Meinung nach auch gut so!
Wenn ich mir so eine Altbauwohnung (so wie die deine zu sein scheint) vorstelle mit einer modernen Tür - womöglich sogar aus Kunststoff - ogottogottogott, das schüttelts mich! Welch Stilbruch!
offizielle Vorschriften gibt es m.W. dafuer nicht.
Allerdings kann ggfs. die Hausrat-Versicherung einen Strick im Schadensfall daraus drehen, um nicht zahlen zu muessen, wenn rauskommt, dass statt der Tuer auch ein Vorhang haette haengen koennen (um den gleichen Diebstahl-Schutz zu gewaehrleisten).
Hier lohnt der Blick in den Vertrag - meist fordern die ein Zylinder-Schloss und Vollholz-Tueren.
Gruss
G
P.S. Gebe Tinchen Recht, was die Optik angeht. Wobei es auch sehr schoene, neue Tueren gibt.
offizielle Vorschriften gibt es m.W. dafuer nicht.
Allerdings kann ggfs. die Hausrat-Versicherung einen Strick im
Schadensfall daraus drehen, um nicht zahlen zu muessen, wenn
rauskommt, dass statt der Tuer auch ein Vorhang haette haengen
koennen (um den gleichen Diebstahl-Schutz zu gewaehrleisten).
Hier lohnt der Blick in den Vertrag - meist fordern die ein
Zylinder-Schloss und Vollholz-Tueren.
Was deine Ausführungen betreffs Versicherungsschutz angeht stimme ich dir zu.
Aber selbst wenn die mietereigene Hausrat da Mätzchen macht kann der Mieter noch lange nicht vom Vermieter eine andere Wohnungstür verlangen. Dann muss er halt ohne Hausratversicherung auskommen oder umziehen. Oder irre ich mich da?
Weil es ersten nicht mich betrifft und zweitens die Wohnungssituation in manchen Städten (wie z.B. München) dir nicht gerade viel Alternativen offen lassen.
Dies muss aber eben nicht heissen, dass alles rechtens ist, was einem als Mieter untergeschoben, offeriert oder angetan wird. Oder?