Hallo,
ich habe zwei rechtliche Fragen im Bezug auf den Vermieter.
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Ist der Vermieter dazu verpflichtet eine Wohnungstür (NICHT Hauseingangstür) mit einem gewissen Sicherheitsstandard einzubauen??
Bei uns sind es lediglich normale Zimmertüren mit einem Sicherheitsschloss. Der Rahmen besteht aus gepressten Holzspänen. Beim drücken gegen die Türen entsteht ein Spalt wo man locker seine Finger reinstecken kann. Ist das in Ordnung? Wenn nicht wo kann ich mein Recht einfordern? (Vermieter ist bei so etwas sehr unkooperativ)
Für die zweite Frage muss ich sagen,dass ich und der Vermieter keine Hausratsversicherung hat.
Aufgrund der oben angegebenen Situation mit der Tür wurde in die Wohnung eingebrochen und Wertgegenstände gestohlen. Der Rahmen wurde höchstwahrscheinlich lediglich mit einem Schraubendreher aufgebrochen. Bei der zugeschlossenen Tür ist einfach der Pressholzrahmen auseinander gebrochen.
Habe ich in dem Fall eine Chance dem Vermieter aufgrund der Tür eine Mitschuld zu geben und von diesem Schadensersatz zu erhalten???
Vielen Dank für eure Mühe!!!
Hallo Andy,
leider kannst Du nichts vom Vermieter verlangen. Er ist nur verpflichtet für eine funktionierende Wohnungseingangstür zu sorgen, aber nicht für bestimmte Sicherheitsanforderungen. Deshalb trägt er auch keine Mitschuld für einen Wohnungseinbruch.
Die Hausratversicherung ist allein Deine Angelegenheit, warum sollte der Vermieter Deine Wohnungseinrichtung versichern? Pech für Dich, wenn Du keine Versicherung abgeschlossen hast, solltest Du unbedingt tun!
Gruß
Udo
Hallo,
zur rechtlichen Schiene kann ich leider keine Auskunft geben.
Im Regelfall muß der Vermieter die Tür nicht extra sichern, allerdings darf er auch nicht Zusatzsicherungen vom Mieter verbieten, sofern die Tür beim Auszug in den Ursprungszustand versetzt wird.
Die 2.te Frage ist nur mithilfe eines Anwaltes oder Verbraucherschutz oder ähnliches zu beantworten.
MFG
Hallo, hast du schriftlich mit deinem Vermieter über die Situation mit der Tür gesprochen?
Wenn ja, hast du meiner Meinung nach, sehr wohl Schadenersatz Ansprüche.
Wenn du nichts schriftliches hast, wirds schwierig.
Ohne Anwalt kannst du höchstens die Miete kürzen, wie genau das zu machen ist, sagen dir Mietvereine oder Anwälte.
Es gibt Fernsehsendungen, die dir da auch helfen können. z.B.ZDF Wiso