Sicherheit Wohnungstür

Hallo,

ich habe zwei rechtliche Fragen im Bezug auf den Vermieter.

Ist der Vermieter dazu verpflichtet eine Wohnungstür (NICHT Hauseingangstür) mit einem gewissen Sicherheitsstandard einzubauen??
Reich eine lediglich normale Zimmertüren mit einem
Sicherheitsschloss als Wohnungstür, bei der der Rahmen aus gepressten Holzspänen besteht.
Ist das in Ordnung? Wenn nicht wo kann man
sein Recht einfordern?

Kann aufgrund der oben angegebenen Situation mit der Tür der Vermieter im Falle eines Einbruchs in die Wohnung haftbar gemacht werden?? Beispielsweise wenn bei der zugeschlossenen Tür einfach der
Pressholzrahmen auseinander gebrochen ist.

Welche Rechte hat der Mieter???

Danke für eure Mühen

Hi!

Du hast die Wohnung mit der vorhandenen Türe beim Einzug akzeptiert, somit gibt es keinerlei Verpflichtung seitens des Vermieters.
Abgesehen davon ist es sowas wie „Geschmacksache“ woraus eine Türe besteht.

Natürlich kannst Du Dich mit Deinem Vermieter sachlich unterhalten dass Du eine sichere Türe haben willst, wozu allerdings auch der Rahmen mit seinen Scharnieren und der Beschlag des Schlosses gehört, die Türe allein reicht nicht aus.
Falls der Vermieter dieser baulichen Veränderung zustimmt, unbedingt schriftlich geben lassen, dann hast Du allein die Kosten dafür zu tragen. Falls der Vermiter sich beteilligt, ist es eine gute Zusammenarbeit.

Viel Glück!
MP

Hallo,

aus der Süddeutschen Zeitung vom 30.07.10 auf einer Seite für Mieter und Mietrecht
„… Wenn dennoch während der Abwesenheit des Mieters eingebrochen wurde, stellt sich die Frage, wer dann für den Schaden aufkommt. Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Schäden oder Verluste durch Diebstahl an Einrichtungsgegenständen des Mieters auszugleichen. Er muss auch den Einbruchschutz nicht verbessern, also zum Beispiel eine Sicherheitstür einbauen. Der Vermieter ist mietrechtlich nur dazu verpflichtet, die durch den Einbruch am Mietobjekt verursachten Schäden instand zu setzen. Dabei muss das Mietobjekt wieder in einen vertragsgemäßen Zustand versetzt werden. Wurde also zum Beispiel die Wohnungseingangstür beschädigt, kann sich der Mieter an den Vermieter halten. Letztendlich haftet natürlich der Einbrecher für den Schaden - allerdings wird dieser nur selten zur Kasse gebeten werden können. …“

Es sei denn - das wäre meine Meinung - der Einbruch und deswegen die Zerstörung der Wohnungstür wäre die Folge eine grob fahrlässigen Verhalten des Mieters wie zum Beispiel die Haustür sichtbar offen gelassen zu haben. Oder ein anderer Mieter oder der Vermieter war grob fahrlässig. Da wäre sicher zu klären, ob Schadenersatz einforderbar ist.

Ansonsten beschäftigt sich der Artikel mit Fragen, ob eine Versicherung zahlt oder nicht hängt dann wieder vom vorliegen grober Fahrlässigkeit oder nicht ab.

Mit freundlichen Grüßen
Elfriede

Hallo,
die Eingangstür muss eine betimmte Stärke haben,so eine dünne Zwischentür wie in den anderen Zimmern ist nicht ausreichend.Wenn der Vermieter zur rechenschaft gezogen werden soll dann würde ich im Mieterbnd anfragen.Bin sei 12 Jahren dabei und habe sehr gute erfahrungen gemacht mit den Leuten dort.Eigentlich müsste auch die Verbracherzenrale weiterhelfen können was die Sache mit der Tür angeht.Würde die Angelegenheit schnell klären lassen.
MfG Angela

Hallo 0509

meiner Meinung nach gibt es keine rechtlichen Vorschriften wie eine Wohungstür auszusehen hat.Der zustand der Türe war dir beim anmieten der Wohnung doch sicherlich bekannt, warum hast du den diese so angemietet.
Vielleicht kannst du ja mit deinem Vermieter reden, dass er dir eine neue Wohnungstür einbaut oder ihr teilt euch die Kosten.

mfg

Hallo,

zu der ersten Frage.

Meines Wissens her, kannst Du ein eigenes Sicherheitsschloss einbauen. In Absprache mit dem Vermieter kannst Du Deiner Wohnungstür einen gewissen Sicherheitsstandard verpassen.

Sollte es einen Wohnungseinbruch geben, kann der Vermieter meines Wissen nicht haftbar gemacht werden.

Viele Grüße

hallo zurück,
habe mal gegoogelt und bin auf folgende antwort gestoße: Wenn der Zustand bei deinem Einzug so war, hast du die Wohnung genau so gemietet und wenn du nun zusätzliche Sicherheit haben möchtest, musst du diese selbst zahlen und ggf. bei Auszug wieder rückbauen.
daher denke ich, dass bei einem möglichen einbruch der vermieter auch nicht haftbar gemacht werden kann.
solltest du sicherheitsriegel anbringen wollen, solltest du vorher mit dem vermieter sprechen, nicht dass du ggf. neue tür kaufen mußt bei einem möglichen auszug.

gruß schnueffel

Hallo, hier kann ich Dir leider nicht weiterhelfen,
wende Dich doch mal an den Mieterverein oder Verbraucherzentrale, vielleicht wissen Die weiter.

Freundliche Grüße

Aus meiner Sicht reicht eine normale Tür mit Sicherheitsschloss aus. Das Risiko eines Einbruchs ist m.E. in einem Mehrparteienhaus niedriger, da ein potentieller Einbrecher ja schon die Eingangstür überwinden muss. Der Vermieter kann im Falle eines Einbruch nicht haftbar gemacht werden, da ihn kein Verschulden trifft.

Es steht Ihnen als Mieter aber offen, auf eigene Kosten eine stärkere Tür einbauen zu lassen, die Sie im FAlle eines Auszuges auch wieder mitnehmen können.

Können Sie mit der aktuellen Türsituation nicht leben, müssen Sie wohl umziehen.

Hallo Andy,
erst einmal, ich bin kein Anwalt und kann deshalb auch keine rechtsgültigen Antworten geben.
Meines Wissens nach ist eine normale Tür mit Sicherheitsschloß ausreichend. Der Vermieter kann ja nicht für jede Wohnung eine Safetür einbauen lassen. Forderungen sind wahrscheinlich deshalb sinnlos. Versicherungstechnisch müßtest Du Dich selbst absicheren (z.B. Hausrat). Bei einem Einbruch unbedingt Anzeige erstatten, auch gegen Unbekannt.
Grüße Heinz

Hallo Andy,
entschuldige die verspätete Antwort, mein Email-Programm hat sich selbst zerstört.
Bei dieser Frage kann ich dir leider nicht helfen. Ich hoffe du hast mittlerweile trotzdem schon hilfreiche Antworten bekommen

Grüße Spykidsgirl

Ist der Vermieter dazu verpflichtet eine Wohnungstür (NICHT
Hauseingangstür) mit einem gewissen Sicherheitsstandard
einzubauen??

Der Vermieter hat die Wohnung in einem gebrauchsfähigem Zustand zu halten. Dazu gehört eine abschießbare Wohnungseingangatür. Diese muss keine besonderen Sicherheitsstandart genügen.

Reich eine lediglich normale Zimmertüren mit einem
Sicherheitsschloss als Wohnungstür, bei der der Rahmen aus
gepressten Holzspänen besteht. Ist das in Ordnung? Wenn nicht wo kann man sein Recht einfordern?

Der Mieter hat doch sicherlich VOR dem Vertragsabschluss die Wohnung besichtigt, oder etwa nicht? Dann müsste ihm soetwas aufgefallen sein. Kein Mieter ist gezwungen eine bestimmte Wohnung zu nehmen.

Kann aufgrund der oben angegebenen Situation mit der Tür der
Vermieter im Falle eines Einbruchs in die Wohnung haftbar
gemacht werden?? Beispielsweise wenn bei der zugeschlossenen
Tür einfach der Pressholzrahmen auseinander gebrochen ist.

Bei so einer Angelegenheit wird Anzeige bei der Polizei gestellt und die Versicherungen des Mieters und Vermieters informiert.