moin,
diese erklaerung ist so abgefasst, dass der exporteur das unterschreibt.
was ist aber, wenn die ware die ganze zeit in einem speditionslager befindlich war und dann durch einen professionelle verpackungsfirma verpackt wurde?
gruss
khs
moin,
diese erklaerung ist so abgefasst, dass der exporteur das unterschreibt.
was ist aber, wenn die ware die ganze zeit in einem speditionslager befindlich war und dann durch einen professionelle verpackungsfirma verpackt wurde?
gruss
khs
Hallo!
Da gibt es 3 Möglichkeiten. Dein Verpacker/Lagerspediteur ist
A) bereits reglementierter Beauftragter beim LBA. Wer das ist kannst Du hier sehen http://www2.lba.de/webdb/showtab.jsp?table=regb
B) die geben Deinem Überseespediteur ebenfalls eine direkte Sicherheitserklärung
C) Du bekommst von denen eine Unterauftragnehmererklärung
alles andere würde rechtlich auf „unsicher“ hinauslaufen da die Kette nicht geschlossen ist.
im Besten Fall sind diese bereits reglementierte Beauftrage oder aber Du muss Dir von denen eine Unterauftragnehmererklärung unterzeichnen lassen. Die bekommst Du hier [http://www.lba.de/nn_57316/DE/Betrieb/Eigensicherung…](http://www.lba.de/nn_57316/DE/Betrieb/Eigensicherung/Reglementierter Beauftragter/Dokumente RegB__GenTab.html)
Gruss
John