Sicherheitsabrede

Guten Tag,
kann mir jemand sagen ob die Sicherheitsabrede bei einer Sicherheitsübereignung ein eigenständiger Vertrag ist, der irgendwo geregelt ist oder ob er einfach formloser Bestandteil ist?
Ist die eigentliche Sicherheitsübereignung nach §929 ein Vertrag?

Voraussetzung ist natürlich dass die beiden Personen einen Darlehensvertrag nach §488 abgeschlossen haben.

Danke sehr!

kann mir jemand sagen ob die Sicherheitsabrede bei einer
Sicherheitsübereignung ein eigenständiger Vertrag ist, der
irgendwo geregelt ist oder ob er einfach formloser Bestandteil
ist?

Die Sicherungsabrede, auch Sicherungsvertrag genannt, stellt die Verbindung zwischen dem dinglichen Teil (z. B. eine Grundschuld) und der gesicherten Forderung her. Es handelt sich hierbei um einen schuldrechtlichen Vertrag.

Ist die eigentliche Sicherheitsübereignung nach §929 ein
Vertrag?

Die Sicherungsübereignung ist ein eigener sachenrechtlicher Vertrag (Trennungs- und Abstraktionsprinzip!), eine Übereignung nach § 929 1 BGB, wobei die Übergabe durch ein Surrogat nach § 930 BGB, die Vereinbarung eines Rechtsverhältnisses, durch welches der Erwerber mittelbaren Besitz (§ 868 BGB) erlangt, ersetzt wird.