Sicherheitsbestimmungen

Hallo, ich muss auch mal etwas zu diesem Thema anschneiden.
Ich habe einem Kumpel, der letzte Woche mit Air Berlin flog, meinen Campingkocher (Gas) geborgt. Als er nach der Hinreise seinen Rucksack öffnete, hatte er einem Zettel drin auf welchem stand, dass der Kocher beschlagnahmt und vernichtet wurde, so sagte ers mir. Was mir allerdings spanisch vorkommt ist, dass überhaupt gar keine Kartusche drin war. Der Kocher war mit 'ner einfachen Piezozündung ausgestattet - reicht das denn um den als gefährlich einzustufen?

Noch beiläufig ne andere Frage: Darf man mit einem alten Bundeswehrbulli in Tarnfleck ins Ausland fahren?

Mit freundlichem Gruß,
lefred.

Der Kocher

war mit 'ner einfachen Piezozündung ausgestattet - reicht das
denn um den als gefährlich einzustufen?

Tja keine Ahnung - aber anscheinend schon - was ist denn eine Piezozündung?

Noch beiläufig ne andere Frage: Darf man mit einem alten
Bundeswehrbulli in Tarnfleck ins Ausland fahren?

Aber wenigstens hierzu kann ich was sagen: JA - wenn es versichert und angemeldet ist…spielt die Frabe keine rolle. Ob ihr damit im Ausland bei den leuten gut ankommt ist eine andere frage…

DM