hallo zusammen,
angenommen ein mieter eines wohnheimzimmers würde durch die hauseingangstür mit eingesetzter Scheibe (0,5 cm dick) fallen und sich dabei schwere schnittverletzungen zuziehen. hat der mieter selbst schuld oder muss die verantwortung der vermieter, also der träger des wohnheims übernehmen? gibt es sicherheitsbestimmungen, die dem mieter recht geben, denn er vermutet, dass eine hauseingangstür aus sicherheitsglas sein muss.
Hallo,
Hauseingangstüren sind meist aus bruchsicherem Glas. Allerdings kann man die Frage nur beantworten, wenn schlüssig erklären kann, wie man in eine Eingangstüre - unter normalen Umständen - fallen könnte. Und sollte der Grund Streit oder Alkohol gewesen sein, gibt es eher Ansprüche an den Mieter, den Schaden zu ersetzen.
Gruss Günter
angenommen ein mieter eines wohnheimzimmers würde durch die
hauseingangstür mit eingesetzter Scheibe (0,5 cm dick) fallen
und sich dabei schwere schnittverletzungen zuziehen. hat der
mieter selbst schuld oder muss die verantwortung der
vermieter, also der träger des wohnheims übernehmen? gibt es
sicherheitsbestimmungen, die dem mieter recht geben, denn er
vermutet, dass eine hauseingangstür aus sicherheitsglas sein
muss.
Vielen Dank, Günter. Dass Hauseingangstüren meist aus bruchsicherem Glas sind, ist mir bekannt. Dies war aber auch nicht meine Frage!
Ob nun Alkohol oder ein Streit Grund für den Sturz verantwortlich gewesen sind, ist für die Beantwortung meiner Frage ebenso nicht relevant. Nur zur Information: Der Mieter des Wohnheimzimmers trug Badelatschen und ist gestolpert.
Hallo,
Hauseingangstüren sind meist aus bruchsicherem Glas.
Allerdings kann man die Frage nur beantworten, wenn schlüssig
erklären kann, wie man in eine Eingangstüre - unter normalen
Umständen - fallen könnte. Und sollte der Grund Streit oder
Alkohol gewesen sein, gibt es eher Ansprüche an den Mieter,
den Schaden zu ersetzen.
Gruss Günter
Hallo,
da keine näheren Hinweise vorlagen, ist es natürlich für die Beantwortung der Frage relevant, welche Um- oder Zustände vorlagen.
Denn hiernach richtet sich letztlich auch die Verpflichtung, wer denn nun zahlen soll.
Vielen Dank, Günter. Dass Hauseingangstüren meist aus
bruchsicherem Glas sind, ist mir bekannt. Dies war aber auch
nicht meine Frage!
Ob nun Alkohol oder ein Streit Grund für den Sturz
verantwortlich gewesen sind, ist für die Beantwortung meiner
Frage ebenso nicht relevant. Nur zur Information: Der Mieter
des Wohnheimzimmers trug Badelatschen und ist gestolpert.
Dann würde ich persönlich eine Haftung des VM ausschließen.
Gruss Günter
Hallo,
Hauseingangstüren sind meist aus bruchsicherem Glas.
Allerdings kann man die Frage nur beantworten, wenn schlüssig
erklären kann, wie man in eine Eingangstüre - unter normalen
Umständen - fallen könnte. Und sollte der Grund Streit oder
Alkohol gewesen sein, gibt es eher Ansprüche an den Mieter,
den Schaden zu ersetzen.
Gruss Günter
das sehe ich ein wenig anders. selbst wenn der mieter alkoholisiert gewesen oder geschubst worden wäre, dürfte so eine hauseingangstürscheibe doch nicht so einfach brechen - wie gesagt, es handelte sich dabei um eine 0,5 cm dicke Scheibe!!! Sicherheitsglas ist mindestens doppelt so dick.
es geht mir um allgemeine sicherheitsbestimmungen für wohnheime oder auch mehrfamilienhäuser!