Sicherheitsbestimmungen Gasofen/Gasheizung

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich den Sicherheitsbestimmungen von Gasofen und Gasherden.

Es geht dabei um eine kleine Gasheizung die schon seit Ewigkeiten im Wohnzimmer steht, (von meiner Großmutter noch) ich habe nun die Wohnung renoviert und den Ofen weggebaut. Der Ofen stand auf Teppich und ca. 20cm von einer Wohnwand und 15 cam von der Wand (Tapeten) entfernt. Ich möchte nun gerne wissen, ob ich das jetzt nach der Renovierung wieder so aufbauen kann? (Selbstverständlich ist klar, dass ich den Ofen von einem Gasinstallateur anschließen lasse.)
Nur mit dem Unterschied, dass der Ofen nun auf Parkett steht und die Wand nur gestrichen und nicht tapeziert ist.

Ich habe etwas gehört von einer Glasplatte die darunter muss. Gibt es einen Mindestabstand zu Möbeln oder zu Wänden?

Gibt es dafür evtl. einen Bestandsschutz, wenn ich den Ofen wieder an der selben Stelle anschließen lasse?

Ich möchte verhindern dass ich den Ofen anschließen lasse und dann der Schornsteinfeger mir sagt, dass es so nicht geht.

Danke im Vorraus,

mit freundlichen Grüßen,

Felix

Hallo, die Frage erübrigt sich, da der Gasinstallateur den Ofen nur nach aktuell gültiger Norm anschließen wird.
Ob unter dem Gasofen ein Strahlungsschutz sein muss, liegt an der Art und dem Alter des Ofens. Ich kann nicht sagen ob er diesen Ofen überhaupt wieder anschließen darf.

Neue und fast neue Öfen machen manchmal Sinn.
LG
Jörg heinemann

Hallo, dafür gibt es keine festen Abstände.
Der Hersteller gibt die vor, bei so einem alten Gerät wird das schwierig die raus zu bekommen. Unter dem Gerät sollte es aber sowieso nicht warm werden.
Wenn der Klemtner die noch anschließt sollte es kein Problem geben.

Hallo,

was Sie hier schreiben, nenne ich mal typisch deutsch.
Selbst wenn Sie den Außenwandheizer selbst montieren würden, haben Sie doch nichts am Gerät verändert. Im Übrigen, wenn der Scheindienstleister etwas an Ihrer Anlage finden will, findet er etwas ob nun mit oder ohne Tapete oder auf Lehmfußboden spielt alles keine Rolle. Da Sie den Heizer von der Gasleitung getrennt haben, ist der Bestandschutz erloschen. Es sei denn Sie hängen diese Info nicht an die große Glocke. Im Übrigen hat doch Ihr Feger dort gar nichts dran zu suchen, da er unter der für den Feger maßgeblichen Leistungszahl und somit nicht der Emmissionsschutz- Messungspflicht unterliegt.

MfG

ich habe eine Frage bezüglich den Sicherheitsbestimmungen von
Gasofen und Gasherden.

Es geht dabei um eine kleine Gasheizung die schon seit
Ewigkeiten im Wohnzimmer steht, (von meiner Großmutter noch)
ich habe nun die Wohnung renoviert und den Ofen weggebaut. Der
Ofen stand auf Teppich und ca. 20cm von einer Wohnwand und 15
cam von der Wand (Tapeten) entfernt. Ich möchte nun gerne
wissen, ob ich das jetzt nach der Renovierung wieder so
aufbauen kann? (Selbstverständlich ist klar, dass ich den Ofen
von einem Gasinstallateur anschließen lasse.)
Nur mit dem Unterschied, dass der Ofen nun auf Parkett steht
und die Wand nur gestrichen und nicht tapeziert ist.

Ich habe etwas gehört von einer Glasplatte die darunter muss.
Gibt es einen Mindestabstand zu Möbeln oder zu Wänden?

Gibt es dafür evtl. einen Bestandsschutz, wenn ich den Ofen
wieder an der selben Stelle anschließen lasse?

Ich möchte verhindern dass ich den Ofen anschließen lasse und
dann der Schornsteinfeger mir sagt, dass es so nicht geht.

Danke im Vorraus,

mit freundlichen Grüßen,

Felix

Hallo Felix,

du hast natürlich Bestandsschutz, eine Renovierung ist keine wesentliche Änderung der Feuerstätte. Der Mindestabstand zu Möbeln beträgt 40 cm, eine Glasplatte (oder anderes nicht brennbares Material) würde ich schon empfehlen. Dennoch rate ich dir, den Ofen von einen Gasinstallateur checken zu lassen, denn bei älteren Geräten geht mal was hinüber und der Stand der Technik verändert sich beinahe täglich. Ansonsten viel Spaß, und am besten keine schlafenden Hunde wecken :smile:
Liebe Grüsse, Bernd

Hallo Felix Turbanisch,

wird der Ofen zwecks Renovierung abgehängt, gilt er nicht als Neuanschluss, sondern als bestehende Anlage.

Weiter ist eine verputzte Wand weniger kritisch, als eine tapezierte Wand. Nach TRGI (Techn. Regeln Gasinstallation) muss ein Ofen mind. 40 cm Abstand zu Bauteilen aus bzw. mit brennbaren Stoffen einhalten oder den Abstand laut der Bedienungsanleitung des Ofenherstellers (tut mir leid für den geschwollenen Gesetzestext). Ist die Wand gemauert, dann verputzt und gestrichen, muss kein Abstand eingehalten werden.

Auf dem Boden ist in der Regel kein Bodenblech erforderlich.

MfG.

indigo99


Hallo Herr Heinemann,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

Felix Turbanisch

vielen Dank für Ihre Antwort.

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Hallo Bernd,

vielen Dank für deine Antwort.

Ist es möglich Möbel auf 25 oder 20cm nähe zu platzieren, aber eine Glasplatte oder ähnliches dazwischen zu montieren?

Gruß,

Felix

Hallo Herr Daske,

danke für Ihre Antwort.

Ist es möglich den Abstand zu Brennbaren Materialien, in dem Fall Möbel zu verringern, in dem man eine Glasplatte oder ähnliches dazwischen montiert?

Mit freundlichen Grüßen,

Felix Turbanisch

Hallo Felix,

ja das ist ohne Probleme möglich. Es steht sogar in den Verordnungen drin, dass man den Abstand auf die Hälfte verringern darf, wenn ein hinterlüfteter Strahlungsschutz
vorhanden ist. Bei Glas bitte darauf achten, dass es hitzebeständig ist. Ansonsten Metall, Promatec o.ä.
Viele Grüsse Bernd

Hallo Bernd,

ok, vielen dank nochmal für die Kompetenten und schnellen Antworten! Du hast mir wirklich sehr weitergeholfen!

Viele Grüße,

Felix

Hallo Felix,
hier bist Du bei mir mit der Frage an der falschen Adresse.
Aber von meiner Warte aus musst Du - genau wie bei einem Kamin auch - eine Glas- oder Stahlplatte drunter legen. Der Ofen wird ja doch auch warm.
Ob das ganze jetzt Tapeziert ist oder nur gestrichen würde für mich keinen Unterschied machen. Im Gegenteil Tapete brennt doch noch schneller.

Am besten sprichst Du das mit deinem Schorni ab. Aber soweit ich weiss müssen die Gasöfen doch jetzt Abgaswerte einhalten. Kann der Ofen das denn noch schaffen? Ich denke es steht im Ermessen des Schorni, ob er Dir sagt es sei ein „Neuanschluss“ oder ob er es als „Bestand“ wertet. Das kommt wahrscheinlich ganz auf Deine Argumentation an. Wenn Du ihn nur „beiseite gestellt“ hast um zu tapezieren und um den Teppich zu erneuern, könnte das evtl. als Bestand durchgehen.
LG

Hallo Felix,

eine Reduzierung ist nur möglich, wenn die Bedienungsanleitung bzw. Montageanleitung des Herstellers der Feuerstätte dies zulässt. In der Regel wird dann ein Strahlungsschutzblech erforderlich, welches mit mind. 2 cm starker Hinterlüftung am brennbaren Bauteil oder auf die rückseitige Wand aufgeschraubt wird. Der verringerte Abstand muss in der Anleitung stehen.
Fehlt die Bedienungsanleitung der Gasfeuerstätte, kann man sie vielleicht auf der Webseite des Herstellers herunterladen oder die Technikabteilung des Herstellers anrufen.
Sonst gilt mind. 40 cm Abstand, leider felsenfest.

MfG.

O.D.