Hallo,
leider finde ich diesbezüglich hier keine Artikel dazu.
Hintergrund:
Mein Fliesenleger hat nun nach 2 Jahren endlich die Arbeiten abgeschlossen, Abschlagsrechnungen wurden geschrieben und von uns immer sofort vollständig bezahlt. Nun kam eben die letzte und ich würde davon, auch in Anbetracht dessen, dass diese Firma aller Wahrscheinlichkeit nach, in ein paar Jahren nicht mehr existieren wird, einen Sicherheitseinbehalt machen, ablösbar gerne durch Bankbürgschaft. Ich habe nun mehrere Fragen dazu:
- Kann man dies ohne vorherige Vereinbarung?
- wenn kein schriftlicher Vertrag gemacht wird, wie sind hier die Zahlungsfristen? Arbeiten wurden Ende 2007 begonnen.
- Könnte man sich hier auf die VOB berufen oder gilt da nur das BGB?
Da der Fliesenleger schon ab dem 3. Tag nach Rechnungstellung mahnt und nach weiteren 3 Tagen noch eine letzte Mahnung schickt, ergo, die erste Mahnung ist fast zeitgleich eingegangen mit der Rechnung ist, sind wir ehrlich gesagt gerade ziemlich in die Enge getrieben.
Als kleine Anmerkung sei noch hinzuzufügen, dass diese Firma sich für diese Endarbeiten mehr als ein Jahr lang Zeit lassen hat und wir entsprechend auf die Fertigstellung warten mussten, desweiteren auch ebenso auf die Ausbesserung diverser Mängel, welche aber nun, offensichtlich, erledigt wurden.
Wie und was wäre möglich für einen Privatkunden?
Vielen lieben Dank schon mal im voraus.
LG Jana
PS ich hoffe, dass der Text diesmal passt, ich weiss nicht, wie ich das anders formulieren soll 
