Hallo,
in deinem Sicherheitskonzept sind ja vertrauliche
Informationen drin - gerade was die IT angeht.
Nicht mehr als in jedem anderen Dokument über betriebsinternte Abläufe.
Was ist, wenn man nicht alles in so ein Konzept
hineinschreibt?
Dann schreibt man es nicht herein.
Gibt es irgendwo einen „Zwang“ das Konzept an Dritte
herauszugeben?
Keine Ahnung, müsstest du in den Rechtsbrettern erfragen.
Kann man Punkte weglassen, weil sie besonders vertraulich
sind?
Nur mal zur Klärung: ein gutes Sicherheitskonzept beruht niemals (auch nicht teilweise) auf die Heimlichkeit des Konzepts, sondern nur auf auf einem guten Design, Kryptographie, geheimen Passwörtern/Schlüsseln und physikalischer Zugangskontrolle.
Also verstehe ich nicht, warum die Frage der Offenlegen überhaupt so relevant ist.
Grüße,
Moritz