Sicherheitsleistung über 10%nötig?

Hallo,

wenn ich Glück habe, bekomme ich ja heute noch von jemandem eine Antwort. Wenn nicht, dann Pech.

Folgendes: Morgen früh, also am 02.11.07 um 09:00 Uhr möchte ich an einer Immobilien-Zwangsversteigerung teilnehmen.

Die Sicherheitsleistung von 10% des Verkehrswertes habe ich schon einer Woche überwiesen.

Meine Frage: Kann ich auch über den Verkehrswert bieten? Reichen da trotzdem 10% des Verkehrswertes, oder hätte ich mehr überweisen müssen?

Ich hatte mal irgendwo im Netz gelesen, dass man sich nicht von Konkurrenten in den Scheck für die Sicherheitsleistung sehen lassen soll, da dieser dann weiß, wie hoch man biete…

Dann noch eine Frage: Kann mir jemand ziehmlich genau aussrechnen, wieviel Kosten zu dem Bargebot dazukommen, wenn mal angenommen keine bestehenden Rechte übernommen werden müssen?

Also, die 3,5% Grunderwerb weiß ich ja schon. Nur die anderen Kosten konnte ich im Netz nicht genau ermitteln. Überall nur Beispielbeträge und die passen nicht auf meinen Wert. Einen Antrag, dass die Sicherheitsleistung als eine Teilleistung hinterlegt werden soll, will ich dann auch machen, falls der Zuschlag auf mich fällt.

Der Verkehrswert liegt bei 80.000 EUR. Ich rechne mit einer Bezahlung innerhalb von 21 Werktagen (incl. Sa. und So.), wegen den 4%.

lieben lieben Dank im Vorraus.
ich bleibe heute online und hoffe auf Antwort.

Hallo,

wenn ich Glück habe, bekomme ich ja heute noch von jemandem
eine Antwort. Wenn nicht, dann Pech.

Folgendes: Morgen früh, also am 02.11.07 um 09:00 Uhr möchte
ich an einer Immobilien-Zwangsversteigerung teilnehmen.

Die Sicherheitsleistung von 10% des Verkehrswertes habe ich
schon einer Woche überwiesen.

Meine Frage: Kann ich auch über den Verkehrswert bieten?
Reichen da trotzdem 10% des Verkehrswertes, oder hätte ich
mehr überweisen müssen?

Nein 10/ vom Verkehrswert reicht für alle Gebote.

Ich hatte mal irgendwo im Netz gelesen, dass man sich nicht
von Konkurrenten in den Scheck für die Sicherheitsleistung
sehen lassen soll, da dieser dann weiß, wie hoch man biete…

Das war früher so…da mußte man 10% vom Gebot als Sicherheitsleistung zahlen. Da konnte man auch die Bietungssicherheit in bar mitbringen.

Dann noch eine Frage: Kann mir jemand ziehmlich genau
aussrechnen, wieviel Kosten zu dem Bargebot dazukommen, wenn
mal angenommen keine bestehenden Rechte übernommen werden
müssen?

Also, die 3,5% Grunderwerb weiß ich ja schon. Nur die anderen
Kosten konnte ich im Netz nicht genau ermitteln. Überall nur
Beispielbeträge und die passen nicht auf meinen Wert. Einen
Antrag, dass die Sicherheitsleistung als eine Teilleistung
hinterlegt werden soll, will ich dann auch machen, falls der
Zuschlag auf mich fällt.

Also in Berlin passiert das automatisch ohne Antrag. Die Hinterlegung des Restbetrags muss hier in einem aufwändigen Verfahren bei der Hinterlegungsstelle passieren, damit die Verzinsung gestoppt wird.

Bei den Gebühren, die neben der GrErwSt. (in Berlin übrigens 4%) fällig wird . bestehen unterschiedliche Rechtsauffassung:
Die Zuschlagsgebühr berechnet sich entweder nach dem Verkehrswert oder nach dem Kaufpreis; ich habe beides schon erlebt. Da wird eine Gebührentabelle zu Grunde gelegt. 75 TEuro haben mich vor 2 Jahren ca 500 Euro gekostet.
Dann kommt noch das Grundbuchamt mit einer Eintragungsgebühr und wenn du das Gutachten haben willst, bekommst du es entweder gratis oder für 1 Euro pro Seite.

Gruß n.

Hallo,

lieben lieben Dank. Habe heute morgen den PC angemacht und nach der Antwort geschaut.

Jetzt ist die Auktion gelaufen, und ich war die einzige, die ein Gebot abgegeben hat. *freu* Der Gläubiger hatte zwar einen 7/10 Antrag gestellt und ich habe „nur“ 30 Prozent vom Verkehrswert gespart, aber ich bin trotzdem froh, denn damit hatte ich ja garnicht gerechnet.

Es gab nämlich über 10 Interessenten, die ein Gutachten angefordert hatten und im Saal saßen auch Interessenten. Nur keiner hat geboten…

*grins*

Lieben Dank nochmal.