Hallo,
wenn man als Gläubiger für Handwerksarbeiten trotz Mahnung sein Geld nicht erhält, dabei den Verdacht hat, dass es mehrere Gläubiger gibt, die an diese Person noch Forderungen haben und es keine Sicherungsleistungen (Hypothek oder ähnliches) gibt, kann man dann im Nachhinein eine Eintragung (als Gläubiger) ins Grundbuch des Schuldners erwirken, oder wird eine solche Eintragung, wenn man einen vollstreckbaren Titel hat, von Amts wegen vorgenommen? Gilt diese Eintragung dann als Vorzugsrecht, im Sinne, dass z.B. der der im Grundbuch des Schuldners als Gläubiger aufscheint vor den anderen Gläubigern befriedigt wird, die sich nicht eintragen lassen haben?
Vielen Dank
Martin Unterholzner