Hallo,
gibt es eine gesetzliche Pflicht, die besagt, ab wann (z. B. bei einer bestimmten Tätigkeit oder bei dem Verkehr mit gewissen Maschinen, im Elektrobereich …) Arbeitnehmer Sicherheitsschuhe (mit Schutzkappe) tragen müssen? Wenn ja, wo kann man das nachlesen? Gibts dazu evtl. Gerichtsurteile?
Oder darf der Arbeitgeber als Hausherr jedem Arbeitnehmer „frei Schnauze“ auferlegen, Arbeitsschuhe zu tragen?
Konkreter Fall:
Arbeitnehmer ist Kurierfahrer und befindet sich in einer Halle zum Be- und Entladen seines Fahrzeugs. In dieser Halle werden Gabelstapler gefahren. Allerdings nicht die ganze Zeit über.
Bitte um eure allgemeine Antworten um eine Antwort auf den konkreten Fall.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Stichwort Arbetsschutz
Hallo kleinarnold,
wenn aber nun der Arbeitgeber den Kurier ohne Schutzstiefel in die Halle ließe und der Stapler ihm die Füße abführe, könnte sich nämlicher Arbeitgeber aber sowas von die Karten legen.
Dann wiederum, würde der Kurier nun das ausdrückliche und nachweislich in Kenntnis gebrachte Verbot mißachten und etwa mutwillig ohne Sicherheitsschuhe die Halle betreten und würden ihm dann die Füße dem Erdboden gleichgemacht, würde ihm ähnliches widerfahren wie Wolle Biermanns Oma Meumel ihr Vater, der Maschinist:
„…das war an einem Montag früh, da riss die Hand ihm ab;
er war noch froh, dass die Fabrik den Wochenlohn ihm gab…“ usw.usf.
Appe Füße und keiner zahlt, da fahrlässig und Schuld eigene. Doof das.
In diesem Zusammenhang möchte ich dir an dieser Stelle auf das allerdringlichste den herzallerliebsten Arbeitsschutzstreifen „Staplerfahrer Klaus“ ans Herz legen. Der beantwortet dir deine Frage viel fundierter als ich das jemals könnte.
Und kurzweilig ist er auch noch.
Gruß
Awful Annie
hallo kleinarnold,
erstmal gibt es in d
das recht auf körperliche
unversehrtheit nach dem gg.
in jedem betrieb sollte es
eine fachkraft für arbeits-
sicherheit geben ( fas ).
dann müsen hinweistafeln aus-
hängen,die sicherheitshinweise
geben und auf mögliche ge-
fahren hinweisen.
arbeitnehmer sollten jährlich
durch den betriebsarzt
untersucht werden.
dann sollte es jählich eine
arbeitsplatzbegehung durch die
fas und den betriebsarzt geben.
nachfragen kann man auch bei:
- betriebsrat
- berufsgenossenschaft
- gewerbeaufsichtsamt
- gewerkschaft
sicherheitsschuhe kann man auch
selbst kaufen und dann beim
finanzamt absetzen.
in wieweit die einforderung
von rechten den arbeitsplatz
und die karriere sichert,muß
jeder selbst entscheiden.
mfg
kunde3
HAllo,
also wenn das die Halle des Kurierdienstes ist, dann ist der AG für seine AN verantwortlichund wenn die Unfallverhütungsvorschriften der BErufsgenossenshcaften besagen, dass S-Schuhe zu tragen sind, dann sind die zu tragen.
Ist das aber die HAlle eines Kunden und der kurierfahrer muss sonst keine Sicherheitsschuhe tragen, dann mag es was anderes sein, aber da bin ich überfragt.
Bei Schutzbrillen oder Helmen werden solche vom Hallenbesitzer ausgegeben, bei Schuhen wohl eher selten, da Einheitsgröße da nichts bringt.
Gruß Susanne