Person A leiht von Person B eine Schaukel für sein Kind C. Das Kind ist beuruhigt vom quitschen der Schaukel. Daraufhin testet Person A den Gegenstand mit seinem Körpergewicht und dieer wird dabei zerstört. Haftet Person A für die Zerstörung des Gegenstandes?
Person A leiht von Person B eine Schaukel für sein Kind C. Das Kind ist beuruhigt vom quitschen der Schaukel. Daraufhin testet Person A den Gegenstand mit seinem Körpergewicht und dieser wird dabei zerstört. Haftet Person A für die Zerstörung des Gegenstandes?
Mal abgesehen, dass ich diese Versuchsanordnung nicht ganz nachvollziehen kann, könnte es auch darauf ankommen, ob diese Schaukel überhaupt für Erwachsene gedacht war. Denn für Material- oder Produktionsfehler müßte Person A wohl nicht haften. Beim nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch könnte die Lage schon wieder ganz anders aussehen.
Ein Kind, das sich vom läppischen Quietschen der Schaukel soweit „beunruhigen“ lässt, dass sich ein Erwachsener zu einer zerstörenden Werkstoffprüfung veranlasst sieht, ist entweder ein Säugling oder psychisch gestört. Ich tippe zugunsten des UP mal auf ersteres. Folglich dürfte die Schaukel eher nicht für Erwachsene gedacht sein.
Abgesehen davon, dass man geliehene Sachen entweder so behandelt, dass sie keinen Schaden nehmen oder man sie ersetzt - jenseits aller Paragrafen.
smalbop
Hallo,
Haftet Person A für die Zerstörung
des Gegenstandes?
Welch seltsame Frage!
Person A hat eine intakte Schaukel leihweise erhalten und hat sie zerstört/beschädigt.
Was würde Person A sagen, wenn sie ihr Fahrrad verleihen würde und es zerstört/beschädigt zurückerhielt?
Da gäb es doch von A keine Unklarheiten hisichtlich Haftung, oder?
Gruß:
Manni
Hallo,
Haftet Person A für die Zerstörung
des Gegenstandes?Welch seltsame Frage!
Welch seltsame Antwort.
Person A hat eine intakte Schaukel leihweise erhalten und hat
sie zerstört/beschädigt.
Was würde Person A sagen, wenn sie ihr Fahrrad verleihen würde
und es zerstört/beschädigt zurückerhielt?
Was wäre, wenn der Rahmen des Fahrrades vorher schon angebrochen gewesen wäre, die Reifen abgefahren oder die Bremsseile schon durchgescheuert?
Da gäb es doch von A keine Unklarheiten hisichtlich Haftung,
oder?
Aber sicher doch. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Verleiher sogar.
Gruß
Christian
Moin auch,
Person A hat eine intakte Schaukel leihweise erhalten und hat
sie zerstört/beschädigt.
Was würde Person A sagen, wenn sie ihr Fahrrad verleihen würde
und es zerstört/beschädigt zurückerhielt?Was wäre, wenn der Rahmen des Fahrrades vorher schon
angebrochen gewesen wäre, die Reifen abgefahren oder die
Bremsseile schon durchgescheuert?
Dann wäre das Fahrrad nicht intakt gewesen.
Ralph
Hallo,
Was wäre, wenn der Rahmen des Fahrrades vorher schon
angebrochen gewesen wäre, die Reifen abgefahren oder die
Bremsseile schon durchgescheuert?Dann wäre das Fahrrad nicht intakt gewesen.
und vielleicht war die Schaukel auch nicht intakt. Weil sich eben nicht immer auf den ersten Blick erkennen läßt, ob ein verliehener Gegenstand intakt ist, ist die Frage nicht so abwegig, wie mein Vorredner unterstellt.
Gruß
Christian
Servus, Tilo
quietschen tun Schaukeln eigentlich fast immer (kommt auch ein bischen auf die Art der Schaukel an).
Aber wenn sie kompakt genug sind, um ausgeliehen zu werden, sind sie wahrscheinlich nicht zur Benutzung durch Erwachsene bestimmt.
Ich gehe mal davon aus, daß die Schaukel intakt war. Dann haftet der Ausleiher natürlich, weil er sie durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch zerstört hat.
Dafür hat man ja schließlich eine private Haftpflichtversicherung.
Und auch wenn man selber zahlen muß: durch so einen Schmarrn sollte man sich nicht eine Freundschaft zertören. Wenn ich mir was ausleihe und dann kaputt mache, ersetze ich das natürlich, wenn es nicht offensichtlich bereits vorher kaputt war.
LG Manu
sei orsichtig was du schreibst, das unsachgemäß.
Die Schaukel hat erkennbare SChäden durch 10 Jahre gebrauch gehabt. Sie wurde mit 70 kg belastet dadurch sind die durchgenudelten Halterungen gerissen…
Auch grußlos
sei orsichtig was du schreibst, das unsachgemäß.
Mal sehen, wer hier unvorsichtig schreibt.
Die Schaukel hat erkennbare SChäden durch 10 Jahre gebrauch
gehabt.
Wenn das doch erkennbar war, dann fragt man sich halt, wieso sie
mit 70 kg belastet
wurde
dadurch sind die
durchgenudelten Halterungen gerissen…
Gerissen „mit Ansage“ dann wohl.
Grundsätzlich nehme ich Gegenstände, die sich bei erster Ansicht als „durchgenudelt“ und somit nicht mehr einsatzfähig erweisen, gar nicht erst entgegen - oder gebe sie unbenutzt und daher in unverändertem Zustand sofort wieder zurück.
smalbop
Hallo,
eine kleine Ergänzung:
Dafür hat man ja schließlich eine private
Haftpflichtversicherung.
Die Leihe privater Gegenstände ist bei vielen Versicherern nicht mit versichert.
-> Vertragsbedingungen der PHV durchlesen.
Und auch wenn man selber zahlen muß: durch so einen Schmarrn
sollte man sich nicht eine Freundschaft zertören. Wenn ich mir
was ausleihe und dann kaputt mache, ersetze ich das natürlich,
wenn es nicht offensichtlich bereits vorher kaputt war.
Sehe ich auch so.
Gruß
M.
Hoi.
Aufgrund fehlender Infos ist die Antwort schwierig.
Fakten:
„Die Schaukel hat erkennbare SChäden durch 10 Jahre gebrauch gehabt. Sie wurde mit 70 kg belastet dadurch sind die durchgenudelten Halterungen gerissen…“ (Ergänzung des UP, siehe unten).
Aber was für eine Schaukel war es? So eine?
http://www.spielplatz-shop.de/product_info.php/info/…
Die maximale Belastung dieser Schaukel liegt 75 Kg - dann hätten die Halterungen nicht reissen dürfen. Also mal die ausgeliehene Schaukel überprüfen, evtl. nach Frabrikat googlen, wie hoch die Belastungsgrenze sein durfte…
In Betracht kommen dann folgende Möglichkeiten:
- „Der Verleiher hat nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.“§599 BGB
2.„Veränderungen oder Verschlechterungen der geliehenen Sache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Entleiher nicht zu vertreten.“§602 BGB
Der Verleiher haftet, wenn der Verleih der Schaukel aufgrund der schadhaften Halterungen grob fahrlassig war.
Wenn die Belastungsgrenze der Schaukel durch die 70Kg nicht überschritten wurde und nicht erkennbar war, dass die Halterungen nicht gleich reissen würden - keine Haftung.
Wenn aber erkennbar war, dass die Halterungen der Schaukel nicht mehr sicher und funktionstüchtig sind und man nutzt die Sache dennoch…
Wie aber auch die anderen schroben: ist ein solcher Streit der Bruch einer Freundschaft oder der Ärger mit einem Nachbarn/Arbeitskollegen wert? Ein klärendes Gespräch mit gütlicher Einigung sollte drin sein - geht ja auch nicht um die Staatsverschuldung Griechenlands…
Ciao
Garrett
Hi,
Grundsätzlich nehme ich Gegenstände, die sich bei erster
Ansicht als „durchgenudelt“ und somit nicht mehr einsatzfähig
erweisen, gar nicht erst entgegen - oder gebe sie unbenutzt
und daher in unverändertem Zustand sofort wieder zurück.
Mal ön orsichtig! Der UP hat, laut ViKa, ein Bilogiestudium mit Lehrtätigketi!
Und der arme äugling äre ums Haar zu (weiterem) Schaden gekommen.
Ob der UP sich beim Kinderwagenkauf auch zuerst mal selber 'reinlegt?
Gruß
Jo
findet, der Verleiher hätte mal gefälligst vorm Verleihen 'ne fabrikneue Schaukel kaufen können, qietschfrei, damit sich anderleuts Kinder nicht fürchten…
Hallo,
Was wäre, wenn der Rahmen des Fahrrades vorher schon
angebrochen gewesen wäre, die Reifen abgefahren oder die
Bremsseile schon durchgescheuert?
Wo steht denn etwas von solcher Vorschädigung auch nur andeutungsweise in der Schaukel- Frage?
Gruß:
Manni
Hallo,
sei orsichtig was du schreibst, das unsachgemäß.
Die Schaukel hat erkennbare SChäden durch 10 Jahre gebrauch
gehabt. Sie wurde mit 70 kg belastet dadurch sind die
durchgenudelten Halterungen gerissen…
Weshalb beschreibst Du denn diese wesentlichen Vorschädigungen/Details nicht in Deiner Ursprungsfrage?
Solchen Schrott nimmst Du für das Kind entgegen?
Gruß:
Manni
Was wäre, wenn der Rahmen des Fahrrades vorher schon
angebrochen gewesen wäre, die Reifen abgefahren oder die
Bremsseile schon durchgescheuert?Wo steht denn etwas von solcher Vorschädigung auch nur
andeutungsweise in der Schaukel- Frage?
Genau das ist doch das Problem bzw. die Frage: Welche Schäden bestanden schon vorher, die möglicherweise nicht offensichtlich waren und was hat das für Folgen für die Haftung?
Du hast so getan, als sei die Frage nach der Haftung völlig abwegig. Das ist sie nicht und das versuchte ich mit meinem Beispiel deutlich zu machen. Der Verleiher hat eben nicht den Anspruch auf Rückgabe eines fabrikneuen Gegenstandes, sondern bestenfalls auf Rückgabe des Gegenstandes, den er selber verliehen hat. Hatte der einen Vorschaden, gibts u.U. auch nur den Totalschaden zurück.
Vielleicht liest Du noch einmal die Ausgangsfrage nebst Ergänzungen.
Gruß:
Manni
Hallo,
Wo steht denn etwas von solcher Vorschädigung auch nur
andeutungsweise in der Schaukel- Frage?Genau das ist doch das Problem bzw. die Frage: Welche Schäden
bestanden schon vorher, die möglicherweise nicht
offensichtlich waren und was hat das für Folgen für die
Haftung?
Die Ergänzungen des UP gab es da noch nicht, deshalb konnte ich sie nicht berücksichtigen.
Gruß:
Manni
Wo steht denn etwas von solcher Vorschädigung auch nur
andeutungsweise in der Schaukel- Frage?Genau das ist doch das Problem bzw. die Frage: Welche Schäden
bestanden schon vorher, die möglicherweise nicht
offensichtlich waren und was hat das für Folgen für die
Haftung?Die Ergänzungen des UP gab es da noch nicht, deshalb konnte
ich sie nicht berücksichtigen.
Die Frage nach Vorschäden ist nie absurd, deswegen war Deine erste Antwort generell falsch.
Die Frage nach Vorschäden ist nie absurd, deswegen war Deine
erste Antwort generell falsch.
Generell falsch?
Absoluter Quatsch und reine Rechthabereivon Dir. Kenne ich.
Niemand sprach von „absurd“
Evtl. Vorschäden zu nennen ist Sache des Fragenden, nicht des Antwortenden.
.
Die Frage nach Vorschäden ist nie absurd, deswegen war Deine
erste Antwort generell falsch.Generell falsch?
Zitat:
Welch seltsame Frage!
Person A hat eine intakte Schaukel leihweise erhalten und hat sie zerstört/beschädigt.
Was würde Person A sagen, wenn sie ihr Fahrrad verleihen würde und es zerstört/beschädigt zurückerhielt?
Da gäb es doch von A keine Unklarheiten hisichtlich Haftung, oder?
Es ist keine seltsame Frage, weil eben der Leiher nicht für jeden Schaden haftet, der während der Leihe offenbar wird. Wenn das Teil vorher schon eine Macke hatte, ist dafür natürlich nicht der Leiher verantwortlich - egal, ob die Macke vorher schon bekannt war oder nicht.