Sicherheitsüberprüfung bei Ausländern vor Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Hallo ihr Lieben,

musste einer / eine von euch o.g Sachverhalt schon erleben?

Fall:

Frau beantragt eine Aufenthaltserlaubnis nach §28 Absatz 1 Satz 3 - AE zur Personensorge.

Sie erhält eine Fiktionsbescheinigung nach §81 Abs. 4 für 7 Monate.

Ist der Zeitraum vertretbar oder könnte das an der Termindichte liegen?

Seit wann gibt es einen Erlass zur Sicherheitsüberprüfung bzw. Befragung.

Was genau wird dort erfragt?

Grüße,

k.

Ich kann dir leider in der Frage nicht weiterhelfen, aber für zukünftige Fragen kann ich dir folgenden Tipp geben: BEVOR du die Frage abschickst, mach bei der „Expertensuche“ ALLE Haken bis auf den bei „Experte“ weg, dann geht deine Anfrage auch an diejenigen, die sich damit auskennen. Ich bin lediglich an dem Thema interessiert, kenne mich aber absolut nicht damit aus, von daher ist es ziemlich nutzlos, wenn ich solche Anfragen bekomme, weil ich ja eh nicht weiterhelfen kann…