Sicherste Form der Übergabe der Mietkaution

Hallo Experten,

ich frage mich, was die „sicherste“ Form der Übergabe der Mietkaution (bspw. in Höhe von drei Monatsmieten) vom zukünftigen Mieter an den Vermieter/Eigentümer ist.

Die Frage bezieht sich auf ein Umfeld, wo viel Schindluder mit Vermietungen betrieben wird, bspw. gefälschte Mietannoncen mit Aufforderung zur Zahlung einer Aufwandspauschale, die dann futsch ist oder angebliche Vermieter, deren Masche es ist, irgendwie an Schlüssel von leerstehenden Wohnungen zu kommen, um potentiellen Mietern die Kaution abzuluchsen und damit auf Nimmerwiedersehen zu verschwinden. Egal, das will ich hier gar nicht diskutieren. Mir geht es lediglich um eine sichere Form der Kautionsübergabe.

Bei der Barübergabe gegen Quittung in der zukünftigen Wohnung bringt mir als Mieter dieser Empfangsbescheid recht wenig, wenn es den Vermieter eigentlich gar nicht gibt, weil das ganze nur eine Masche war. Wenn es sich um eine Hausverwaltungsgesellschaft handelt, ist es vielleicht besser, die Übergabe in deren Büroräumen (offizielle Adresse) vorzunehmen?

Überweisung auf ein (privates) Konto. Damit wäre das Geld im schlimmsten Fall auch futsch, wenn der Empfänger das Konto auflöst und verschwindet.

Übergabe durch Verrechnungsscheck. Bringt es Sicherheit für den Mieter, einen Scheck auf den vollen Namen des Vermieters (vielleicht sogar mit dessen Anschrift) auszustellen, den nur dieser einlösen darf?

Oder ist es als Mieter am besten, ein Konto bei einer Bank oder Sparkasse einzurichten, dass auf den Namen des Mieters läuft (Mietkautionskonto), über das aber nur der Vermieter verfügen kann? Oder muss dies der Vermieter einrichten?

Und zuletzt: wenn es eine große Hausverwaltungsgesellschaft ist, die gleichzeitig Bauträger usw. ist, könnte diese ja rein theoretisch auch mal insolvent gehen. Braucht man in diesem Fall ein „insolvenzfestes Mietkautionskonto“, um als Mieter das eigene Kautionsgeld vor den Gläubigern des Vermieters zu retten?

Danke an alle,
Steve

PS: Die Sparbuchverpfändung scheint noch eine Möglichkeit der sicheren Kautionsübergabe zu sein. Der Mieter legt ein Sparbuch mit der Kautionssumme an und verpfändet es zugungsten des Vermieters.

Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten sind in § 551 BGB geregelt.

Zwar muss demnach die „die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz“ zu.

Da wäre nun eine (auch in drei aufeinaderfolgenden Teilbeträgen zulässige) Barzahlung gegen Quittung bzw. Überweisung mit dem Verwendungszweck"Mietkaution Wohnung OG re. Mustergasse 11" hinreichend sicher, um einen etwaigen verzinsten Rückzahlungsanspruch zu gewährleisten :smile:

Aber der Vermieter entscheidet letzlich über Art und Form der Mietsicherheitsleistung :open_mouth:

Da muss er sich weder auf Barzahlung einlassen noch ein verpfändetes Sparbuch oder eine Kautionskasse akzeptieren :open_mouth:

Wie man da einem Betrüger aufsitzen könnte, erschliesst sich mir nicht. Im Vorfeld oder vor einer ersten Zahungen zu Miebeginn kann ich mir doch hinreichend über die Identität des Vermieters und seines Kontos Gewißheit verschaffen und mir die gesetzl. bestimmte Anlageform nachweisen lassen :smile:

Das Zahlungen bei Abtauchen des Schuldners kaum beizutreiben wären, ist allgemeines Lebensrisiko. Seine Hose kann man eben auch trotz Gürtel, Hosenträger und Sicherheitsnadel verlieren.

G mager