Darf ein KK-Beamter, lt. Beschluss des Amtsgerichtes zur Sicherstellung der Krankenakte, vorher den Verwaltungsleiter anrufen und ihm sein Vorhaben telef. mitteilen ??
Danke für eine Antwort.
Darf ein KK-Beamter, lt. Beschluss des Amtsgerichtes zur
Sicherstellung der Krankenakte, vorher den Verwaltungsleiter
anrufen und ihm sein Vorhaben telef. mitteilen ??
Danke für eine Antwort.
Könnte Ihm als Begünstigung 257StGB ausgelegt werden.
Wenn die im K-Haus was gebockt hatten und das aufgeklärt werden soll durch Beschlagnahme?
Ist ja wie wenn der anruft und sagt wir kommen gleich wegen der Hausdurchsuchung
Johannes
Hallo, Johannes,
es ist in der Tat so. Lt. Bericht des KK-Beamten heißt es wie folgt:
"Am 22.08.01 wurde mit dem Verwaltungsdirektor des …, Herrn …, telefonische Rücksprache genommen. Der Sachverhalt wurde ihm mitgeteilt. Die Akte wolle er aus dem Archiv zu sich kommen lassen, um sie dann nach telefonischer Mitteilung abholen zu lassen.
Ca. 10 Min. später teilte er persönlich mit, daß sich die Akte nicht mehr im Archiv befinden würde. Ausgetragen sei sie am 27.12.2000 für Herrn Dr. … Der Arzt sei nicht im Hause. Er würde am 27.08.2001 aus dem Urlaub zurück erwartet. Die Nachschau in seinem Büro sei negativ verlaufen.
Am 23.08.01 teilte der Verwaltungsleiter Herr … dem Unterzeichner mit, daß festgestellt worden sei, daß sich die Akten in der Kanzlei … befinden würden. RA … sei angewiesen worden, die Akten dem Unterzeichner zu übergeben. Dies geschah am 23.08.01, 11.20 Uhr.
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Darf ein KK-Beamter,
Was ist das?
lt. Beschluss des Amtsgerichtes zur
Sicherstellung der Krankenakte, vorher den Verwaltungsleiter
anrufen und ihm sein Vorhaben telef. mitteilen ??
Klar, wenn nicht zu befürchten ist, dass die Akten beseitigt werden, also Verdunkelungsgefahr besteht.
M.
So nicht ganz richtig.
Darf ein KK-Beamter, lt. Beschluss des Amtsgerichtes zur
Sicherstellung der Krankenakte, vorher den Verwaltungsleiter
anrufen und ihm sein Vorhaben telef. mitteilen ??
Danke für eine Antwort.Könnte Ihm als Begünstigung 257StGB ausgelegt werden.
Begünstigung kommt nur in Verbindung mit Vermögensdelikten in Betracht, wenn die Tathandlung dazu dient der Täter in Besitz der Beute zu halten.
Wenn die im K-Haus was gebockt hatten und das aufgeklärt
werden soll durch Beschlagnahme?
Ist ja wie wenn der anruft und sagt wir kommen gleich wegen
der Hausdurchsuchung.
Dann wäre es ggf. Strafvereitelung im Amt., 258a StGB. und/oder
§ 353b StGB, Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht
M.
Ergänzend möchte ich hierzu mitteilen, daß dr Beschluss des AG wie folgt lautete: daß die Durchsuchung in den Geschäftsräumen der Klinik … angeordnet wird.
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Hallo Helga,
was ist der Hintergrund der ganzen Aktion?
Geht es darum, datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten? Ist deshalb der Gerichtsbeschluß beantragt worden?
Oder wird der Klinik oder einzelnen Mitarbeitern der Klinik etwas vorgeworfen?
Gruß,
Francesco
Hallo Francesco.
Es geht um eine Anzeige, da in der Krankendokumentation Fälschungen vorgenommen wurden.
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Sicherstellung von Krankenunterlagen
Begünstigung kommt nur in Verbindung mit Vermögensdelikten in :Betracht, wenn die Tathandlung dazu dient der Täter in Besitz der :Beute zu halten.
FALSCH… lieber Mike
Das ist nicht richtig, vielmehr sind es alle durch diese Vortat erlangten Vorteile zum Beispiel Beweisführungsvorteile (1) in sofern ist die Begünstigung bereits erfolgt. Ich empfehle eine Strafanzeige gegen den Beamten zu Protokoll der Staatsanwaltschaft DRINGEND!!!.
Anwälte tun das ungern also selbst machen. ( die verdienen da nicht genug )
Wenn die einstellen melde Dich im Forum
(1) Nachzulesen Kohlhammer Rechtswissenschaft Strafrecht besonderer Teil Band 1.
258 u. 353 kann ich mittragen
Johannes
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Hallo Helga,
dann kann ich Johannes nur Recht geben und raten, bei der Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten. Hier ist in der Ausführung der Gerichtsbeschluss offensichtlich unterlaufen worden.
Gruß,
Francesco