Sichert zu/ garantiert/ gewährleistet

Hallo,

in einem Vertrag steht „… Person X sichert zu, dass …“.
Nun habe ich gehört, dass „sichert zu“ gegen „garantiert“ auszutauschen ist.
Ginge auch „gewährleistet“?

Kann mir jemand dieses juristische wording erläutern?

Hallo Andreas!!!

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist ganz einfach erklärt!!!

Garantie ist die Zusicherung eines Lieferanten, dass die Sache bei ordnungsgemäßer Benutzung, innerhalb einer freiwillig gegebenen Zeit keinen Schaden erleidet.
Das heißt soviel wie, dass die Sache die du kaufst innerhalb der Garantiefrist nicht kaputt werden darf.

Gewährsleistung gilt nur beim Zeitpunkt der Lieferung und bis 2 Monate danach, wenn der Schaden erst später auffällt.
Das heißt soviel wie, dass der Lieferant verspricht genau die Sache zu liefern, die ausgemacht war und dass diese laut Beschreibung auch funktuoniert und nicht beschädigt ist.
Wenn also der Möbelpacker bei der Lieferung den Kasten beschädigt ist das Gewährleistung, wenn du ihn beim Umstellen nach der Lieferung beschädigst ist das Garantie.

Ach ja und „sichert zu“ ist in der Regel eine Garantie, kann aber auch anders sein. Am Besten beim Vertragersteller nachfragen.

Gewährsleistung gilt nur beim Zeitpunkt der Lieferung und bis
2 Monate danach, wenn der Schaden erst später auffällt.

Stehen diese zwei Monate so im ABGB? Würde mich überraschen.

Wenn also der Möbelpacker bei der Lieferung den Kasten
beschädigt ist das Gewährleistung, wenn du ihn beim Umstellen
nach der Lieferung beschädigst ist das Garantie.

Den Garantievertrag will ich sehen, der die Beschädigung durch den Eigentümer berücksichtigt. Das ist eher ein Fall für eine Versicherung als für eine Garantie.

Levay

Hallo!!!

Die 2 Monate nach Kauf der Ware stehen so im HGB, nicht im AGBG, da sich das ja alles im Gewerberecht abspielt.
Weiters sind die 2 Monate sehr sinnvoll. Nimm mal an du kaufst ein Auto, wo der Anlasser, oder was weiß ich was (bin kein Autoexperte) prös ist, also nicht gleich kaputt. Nach 2 Monaten bei normalem Gebrauch geht das Ding dann kaputt, der Schaden war aber schon beim Kauf vorhanden. Also hat man nach 2 Monaten immer noch Gewährleistungsanspruch.

Zum Verstellen des Kastens ist zu sagen, dass der Kasten innerhalb der Garantiefrist nach bestem Wissen und Gewissen verstellt wurde, dh nicht absichtlich kaputt gemacht. Im Allgemeinen herrscht innerhalb der Garantiefrist Austauschpflicht, da sich der Lieferant für die Qualität seines Produkts verbürgt.

Wenn du eine Kamera im Urlaub, auf dioe du Grantie hast fallen lässt und sie wird kaputt, kannst du sie ja auch mit der Rechnung umtauschen gehen, oder nicht???

Das stimmt schon so wie ichs geschrieben hab…

mfg georg

Hallo,

da sich das ja alles im Gewerberecht abspielt.

Und aus welchem Teil der Ursprungsfrage schließt du das?

MfG

Huhu!

Ginge auch „gewährleistet“?

Bei der Auslegung von Verträgen ist auf zwei Dinge zu achten:

  • Wie hat der Formulierende es gemeint?
  • Wie kann der Lesende es verstehen?

Kann mir jemand dieses juristische wording erläutern?

Was ist denn ein Wor-Ding? Wer solche Begriffe verwendet, soll mal bloß nicht über unverständliche Juristensprache schimpfen…

Hallo,

Wenn du eine Kamera im Urlaub, auf dioe du Grantie hast fallen
lässt und sie wird kaputt, kannst du sie ja auch mit der
Rechnung umtauschen gehen, oder nicht???

Echt? Das wäre ja tatsächlich ein Grund, nach Österreich auszuwandern. Hast Du mal ein Beispiel für derartige Garantiebedingungen? Gar einen Gesetzestext, der derartiges bestimmt?
Hier in D ist mir noch kein Garantie vertrag untergekommen, nach dem man bei Eigenverschulden irgendeinen Ersatz bekommt. Wobei oftmals die Garantiebedingungen für den Verkauf in Ö auch mit aufgeführt sind.
Aber ich kenne natürlich nicht alle Firmen.
Gruß
loderunner