Moin,
Wohnzimmer und Steckdose/Licht für Außenveranda teilen sich
Nachrüstmöglichkeit:
http://www.busch-jaeger.de/de_print/de/schukomat.htm
eine Sicherung, haben aber kein FI -
In Deutschland wird bei Neubau und Modernisierung ein FI-Schalter mit einer Auslösestromdifferenz von 30 mA vor allem für Stromkreise in Feuchträumen und im Außenbereich vom VDE verlangt.
sicherlich fatal, da die
Kabeltrommel mit 3er Stecker von der Verandasteckdose gespeist
wird und und bei Wind und Wetter unter dem VW-Bus liegt.
Waschmaschine und Trockner sollten wahrscheinlich ebenfalls
ein FI haben, insb. da die Waschkücher kein Trockenraum ist.
Feuchtraum per Definition:
VDE 0100-701 - 2002-02 - DIN VDE 0100-701
VDE 0100-701/A1 - 2004-02 - DIN VDE 0100-701/A1
Teil 701: Räume mit Badewanne oder Dusche - Änderung 1
Errichten von Niederspannungsanlagen
Anforderungen für Betriebsstätten, **Räume und Anlagen besonderer Art
- Räume mit Badewanne oder Dusche**
VDE 0100-737 - 2002-01 - DIN VDE 0100-737
Errichten von Niederspannungsanlagen
Feuchte und nasse Bereiche und Räume und Anlagen im Freien
VDE 0100-739 - 1989-06 - DIN VDE 0100-739
Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V
Zusätzlicher Schutz bei direktem Berühren in Wohnungen durch Schutzeinrichtungen in TN- und TT-Netzen
Küche, Büro (wg. der Elektroarbeiten - auch wenn man
heutzutage Netzteile nicht mehr selbst zusammenbaut) sollten
wahrscheinlich FIs haben.
Wie sieht so etwas eigentlich für den Herd aus?
Der Einsatz von FI-Schutzschaltern wird heute im Haushaltsbereich für Steckdosen in Feuchträumen, wie zum Beispiel Badezimmer, sowie für Steckdosen im Außenbereich von den einschlägigen Normen zusätzlich zu den installierten Überstromschutzorganen zwingend verlangt.
Dazu zählen auch Innensteckdosen, an denen Geräte im Freien betrieben werden.
Für Altbauten gibt es einen Bestandschutz. Das heißt, wenn die Anlage zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den damals geltenden Normen und Richtlinien entsprochen hat, darf sie weiter betrieben werden.
Unter folgenden Umständen jedoch kein Bestandsschutz gegeben
und die Nachrüstung eines FI-Schutzschalters unumgänglich:
* wesentliche Änderungen an der Installation
* neue Rechtsverordnungen, die eine Nachrüstung fordern, TAB beachten
* abgelaufene Übergangsfristen
* unmittelbare Gefahren für Personen und Sachwerte
Laut VDE wird ein FI-Schalter darüber hinaus für Kinderzimmer, Labor-Arbeitsplätze und für Steckdosen in der Küche empfohlen!
FI-Schutzschalter bieten jedoch keinen Schutz, wenn beide Netzspannungsleitungen (L und N) berührt werden.
Andere Schutzmaßnahmen (beispielsweise kindersichere Steckdosen) können daher durch einen FI-Schutzschalter nicht ersetzt werden!
Würde sonst noch irgendwo ein FI fehlen?.
http://www.hea.de/20000_fachinfos/28000_content.htm
…
mfg
W.