hallo,ich verdiene 1550 euro netto
zahle 241 euro unterhalt(düsseldorfer tabelle)(das ist ja auch in ordnung)war nicht verheiratet.meine ex-freundin hat 320 euro verdient vor der geburt.jetzt will das jobcenter wissen wieviel ich verdiene,wollen meine kontoauzüge sehen,ob ich eigentum habe,wertpaqpiere usw.das ist ne frechheit!
1 frage? dürfen die das überhaupt,wenn ja,dann was?
2 frage:stimmt es dass ich die ersten 3 jahre auch noch geld zur sicherung des lebensunterhaltes an meine exfreundin zahlen muss da sie ja bedürftig ist und wegen unseres sohnes nicht arbeiten kann?vorher hat sie nur 320 euro gearbeitet!gibt es notfalls kostenlose beratungsstellen?
danke schon für alle antworten
Hallo,
zu allem muss ich leider ja sagen. Bis zum drittem Lebensjahr des Kindes müssen Sie auch Unterhalt für die Mutter bezahlen.
Wenn sie es geschickt anstellt auch noch länger.
Die ersten drei Jahre ist aber Pflicht und da werden Sie auch ans Zahlen kommen. Die Mutter des Kindes kann nicht arbeiten, weil diese ihr gemeinsames Kind erzieht, also muss nicht Vater Staat (der weiss immer einen Weg um nicht zahlen zu müssen), sondern Sie bezahlen.
Die werden Ihnen sagen, warum sollte denn der Steuerzahler für Ihr Vergnügen auf kommen. Beim Staat nutzt alles drücken nichts, die holen sich auch ohne Ihre Erlaubnis die Auskünfte und alle müssen denen diese geben.
Bei meinem Mann haben die sich schon nach 14 Tagen hinter seinem Rücken Auskunft bei seinem Arbeitgeber geholt.
Obwohl er nie mit der Frau verheiratet war und wir geheiratet haben , er meine Kinder auf seine Steuerkarte hatte. Er hatte also einiges mehr verdient als vorher, aber weil wir geheiratet hatten und er meine Kinder mit versorgte, wurde der Unterhalt vom Nettolohn gerechnet. Sie verdiente also an meinen Kindern noch. Als Lehrerin hat man das scheinbar wohl nötig. So sind unsere Gesetze!??
Liebe Grüsse
Zu
- Ja, die können dein Einkommen überprüfen (lassen). Wenn es höher ist, muss du die Zahlungen anpassen.
- Weiß ich nicht genau (das mit den 3 Jahren)Beratungsstellen gibt es beim Jugendamt, Familienberatung oder schreib hier die Experten für Familienrecht an.
Hallo,
selbstverständlich ist nicht nur Kindesunterhalt, sondern auch der Unterhalt für die Mutter zu zahlen, bis sie wieder einer Erwerbstätigkeit nach gehen kann. Hierzu gibt es eine umfangreiche Auskunftspflicht, die das Job-Center wohl gerade einzufordern scheint.
Ich würde jedoch KEINE Kontoauszüge einreichen, da evtl. Buchungen enthalten sind, die dort niemanden entwas angehen. Letztlich ist dies aber die einfachste Möglichkeit, „Vermögen“ und Belastungen nachzuweisen. Man könnte so auch Buchungen SCHWÄRZEN. Wer keine Auskunft erteilt, wird gerichtlich dazu genötigt (Auskunftsklage) und hat dann diese Kosten auch noch zu tragen.
LG
hallo,
evtl.Jugendamt mal anfunken…
lisa
Hallo slawicio,
ja die dürfen Auskünfte und Nachweise über Ihr Einkommen verlangen. Trennungsunterhalt für den Ehegatten oder den ehemaligen Lebenspartner gibt es ab Trennungsdatum 2 Jahre lang.
Alles gute
Hallo
schicke dir ein paar links,die dir weiterhelfen können.
wichtig denke an deinen Selbstbehalt(Düsseldorfer Tabelle)
http://www.finanztip.de/recht/familie/duesseldorfer-…
http://vaeter-helfen-vaetern.de/
http://www.allein-erziehend.net/forum/beitrag17471.html
Tschüß machs gut
Wenn du keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen hast, dann kann alles über rund 1000€ zzgl. 5% Aufwandsentschädigungen und ggf. Fahrtkosten zugerechnet werden.
Das was übrig bleibt, kann unter Umständen für Unterhalt genutzt werden.
Je nach Alter des Kindes, könnte es in einer Krippe, Kita, etc., so das deine Ex- Freundin arbeiten könnte um was zuzuverdienen.
Sollte deine Ex Freundin Unterhalt von dir verlangen, dann solltest du einen Rechtsanwalt aufsuchen. Gegenüber deinem Kind bist du auskunfstpflichtig!
Kontoauszüge gehören nicht dazu!!!
Miete, Einkommen, Anschrift des Arbeitgebers aber ja.
Hallo! Frage 1: Die Arge darf alles! Die wollen halt alles noch mal überprüfen. Das ist rechtens. Das dürfen sie. Sie müssen dann aber auch nicht mehr zahlen als nach der Düsseldorfer Tabelle. Frage 2: Für die Ex müssen Sie wärend des Mutteschutzes aufkommen. 6 wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt. Es sei sie ist durch die Geburt oder Krankheit des Kindes so Gehindert, daß es unmöglich ist einer Beschäftigung nachzugehen, dann 3 Jahre.C:\Users\Sascha\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.IE5\GHTYZXTG\rechtsinfo-04.pdf Keine Angst! Es wird sich nichts ändern. Schön braf alles mitteilen, daran geht kein weg vorbei, und gelassen bleiben. Wenn Sie allerdings sich beide um das Kind kümmern, 50-50 Regelung, und dies vom Jugendamt schriftlich bestätigen lassen, besteht Möglichkeit ,aber nicht immer,das kommt auf Beamte an, daß kein Unterhalt mehr verlangt wird. Beratungsstellen gibt es: RotesKreuz z.b Für eine Mutter gibs es viel mehr.
An deine Freuntin brauchst du nichtzu zahlen.Vor 2 Jahren kam das Gericht dazu jeder ist für seinenLebensunterhalt selbst Verantwortlich.Außer lange Ehen.
Hallo,
ja die Ämter dürfen die Unterlagen anfordern, da sie versuchen ihre Sozialhilfezahlung zu mindern.
Da Du aber einen Eigenbehalf von 1050€ hast , 1550€ minus Miete minus 241€ Unterhalt; dürften keine Forderungen vom Jobcenter kommen.
Gruß
Hallo,
hallo,ich verdiene 1550 euro netto
zahle 241 euro unterhalt(düsseldorfer tabelle)(das ist ja auch
in ordnung)war nicht verheiratet.
meine ex-freundin hat 320
euro verdient vor der geburt.jetzt will das jobcenter wissen
wieviel ich verdiene,wollen meine kontoauzüge sehen,ob ich
eigentum habe,wertpaqpiere usw.das ist ne frechheit!
Erst mal ist man zur Auskunft über die Vermögensverhältnisse und Einkünfte (incl. Ausgaben wie Fahrtkosten z. Arbeit usw.) verpflichtet. Da kommt man nicht drum rum.
1 frage? dürfen die das überhaupt,wenn ja,dann was?
Ja sie dürfen
2 frage:stimmt es dass ich die ersten 3 jahre auch noch geld
zur sicherung des lebensunterhaltes an meine exfreundin zahlen
muss da sie ja bedürftig ist und wegen unseres sohnes nicht
arbeiten kann?
Ja, sie hat Anspruch auf Betreuungsunterhalt, WENN!!! der Vater leistungsfähig ist.
vorher hat sie nur 320 euro gearbeitet!
Mehr Unterhalt kannst ja vermutlich sowieso nicht bezahlen. Wenn das DURCHSCHNITTLICHE Einkommen von Dir 1.550 Euro ist, davon noch Fahrtkosten usw. und natürlich noch der Kindesunterhalt abgehen, bleibt nicht mehr viel als Betreuungsunterhalt übrig. Dir müssen - gegenüber der Mutter - 1.150 Euro Selbstbehalt bleiben.
gibt es notfalls kostenlose beratungsstellen?
Unter www.vafk.de schauen, ob es in der Nähe eine Vätergruppe gibt. Dort zum Treffen gehen. Auskunft gibt es über die Väterhotline auf der HP.
Gruß
Hallo,
leider weiss ich da auch nicjt bescheid.
Gruß und viel erfolg.