hallo,ich verdiene 1550 euro netto
zahle 241 euro unterhalt(düsseldorfer tabelle)(das ist ja auch in ordnung)war nicht verheiratet.meine ex-freundin hat 320 euro verdient vor der geburt.jetzt will das jobcenter wissen wieviel ich verdiene,wollen meine kontoauzüge sehen,ob ich eigentum habe,wertpaqpiere usw.das ist ne frechheit!
1 frage? dürfen die das überhaupt,wenn ja,dann was?
2 frage:stimmt es dass ich die ersten 3 jahre auch noch geld zur sicherung des lebensunterhaltes an meine exfreundin zahlen muss da sie ja bedürftig ist und wegen unseres sohnes nicht arbeiten kann?vorher hat sie nur 320 euro gearbeitet!gibt es notfalls kostenlose beratungsstellen?
danke schon für alle antworten
Von den 1550€ müssen noch Krankenkassenbeiträge u.a. Fixkosten abgezogen werden. Hierzu aber bitte einen Familienfachanwalt einschalten. Kostenlose Hilfen bieten z.B. der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (www.isuv.de), Verein Alleinerziehender Mütter und Väter (http://www.vamv.de/). Ich würde dem Begehren gelassen entgegen sehen. Das Amt prüftja auch nur ob überhaupt ausreichend Mittel beim Leistungsverpflichteten zur Verfügung stehen.Ansonsten gibt es Kohle für jeden Mist vom Staat.
Hallo,
also die Vermögensverhältnisse muss man offenlegen, da kommt man nicht dran vorbei. Man fühlt sich geradezu erpresst. Aber das Ist Rechtsstaat.
Was letztendlich zu bezahlen ist, das bestimmt das Amt.
Gruß Otto
Hallo slawcio79,
JA
JA leider.
Hallo,
unterhaltspflichtig sind sie nur einer Ehefrau, bzw. Ex-Ehefrau gegenüber, unterhaltspflichtig sind sie nur für gemeinsame Kinder. Trotzdem rate ich, sich bei einem Anwalt für Familienrecht zu erkundigen. Es gibt auch Anwälte bei Behörden, die kostenlos Auskunft geben.
Alles Gute
Hallo,
google mal nach ISUV und Väteraufbruch. Die sollten Dir helfen können.
LG D e n n i s .
Bei Kindern unter 3 Jahren steht der Mutter Betreuungsunterhalt zu, zu Grunde liegt das unterhaltsrelevante Einkommen: Verdienst, Mieten, Kapitalerträge, Steuerrückererstattungen, Sachleistungen vom Arbeitgeber, Urlaubs- Weihnachtsgeld etc.
Alles was den Selbstbehalt übersteigt kann zum Unterhalt verlangt werden
hallo und guten tag,
so weit ich weiss reicht es aus wenn die leute vom aa mit dir das antragsformular durchgehen und die original konotauszüge einsehen,
Nicht kopieren oder sonstwas,
nur sehen, und in dem formular dementsprechend vermerken,
geh mal auf google und gebe ein
nicht anrechnungsfähiges einkommen
da findest du bestimmt einen link
der auflistet was alles beim alg2 Nicht dazugezählt werden darf,
was das aa darf und was nicht.
der mutter stehten in den ersten 3jahren erziehungsunterhalt für sich zu
weil sie dein kind erzieht,
aber nur wenn sie diese beim jugendamt beantrag,
im nachhinein is nicht,
aber wenn du ihr das zahlen solltest
so glaube ich das sie dann eben weniger alg2 bekommt,
deshalb informieren im net…
alles gute.
Hallo Slawio
Das du deine vermögensverhälnisse offen legen musst ist schon rechtens. Da kommst du nicht vorbei.
Wenn deine ehemalige Partnerin nicht arbeiten kann, bist du unterhaltspflichtig.
Hallo,
ich nehme mal an, Deine Exfreundin betreut weiterhin Euer Kind und geht deswegen nicht arbeiten. Sie jobt geringfügig, den Rest stockt sie mit ALGII auf. Also schreibt das Jobcenter Dich an und prüft Deine Vermögensverhältnisse. Du bist natürlich unterhaltspflichtig (zahlst ja bereits was), das Center guckt aber, ob Du noch mehr zahlen kannst.
1.) Ja, die dürfen das prüfen. Und zwar Sparbücher, Wertanlagen, Einkommen - alles.
2.) Ja, Du bist ihr gegenüber zur Zahlung verpflichtet - Vorrang hat aber Euer Kind Dir gegenüber. Je nachdem wie alt das Kind ist, kann die Mutter evtl. verpflichtet werden, mehr zu arbeiten um für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen.
Viele Grüße
Micha
Hallo slawcio79,
leider bist Du nicht beim Rechtsanwalt gelandet - nur ein solcher kann Dir Deine Fragen abschließend beantworten.
Gruß Petra
kenne mich nicht besonders aus, aber vermute:
- ja
- ja
beratung sicher über stellen in größeren städten - dort bei den behörden fragen, ob es sowas gibt
vg
Hallo,
leider ist diese Frage nicht so einfach (ohne detaillierteste Hintergründe) zu klären. Ich würde mal schauen wo in Deiner Nähe der Väteraufbruch für Kinder ansässig ist! Die haben in der Regel recht fundiertes Wissen.
Alles Gute
Dalle
Hallo
soweit ich weiss, muss kein Unterhalt an die Kindesmutter gezahlt werden, zumal Dir ja nur der Selbstbehalt bleibt. Ich bin aber nicht 100% sicher. Wünsche viel Glück