Sicherung eines Minijobs

Liebe/-r Experte/-in,

Meine Cousine will ihren Minijob als Tierpflegerin behalten, die Agentur für Arbeit will sie als Vollzeit Arbeitnehmerin, Kommissioniererin, vermitteln.
Gibt es ein Gesetz, oder einen Weg dieses zu vermeiden, oder zu umgehen.

hallo!

kann leider dazu nicht helfen.

viele grüße

katha

Sehr geehrter Slawek,

wenn Sie irgendwelche Bezüge von der Agentur für Arbeit erhält und Sie bei der Agentur für Arbeit als Arbeitssuchend gemeldet ist, ist die Agentur zur Vermittlung einer Arbeit verpflichtet.
Eine Ablehnung Ihrer Cousine bedeutet gleichzeitig den Verlust der Bezüge von der Agentur der Arbeit.

Sofern Ihre Cousine arbeitslos bzw. arbeitssuchend gemeldet ist, gibt es bei einem konkreten Jobangebot
wohl keinen Ausweg. Das BA ist daran interessiert, Jobsuchende in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln.

Ihre Cousine sollte sich bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber (Tierheim?) erkundigen, ob sie dort wenigstens in Teilzeit angestellt werden kann. TZ = versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis = zukünftig kein Status als Jobssuchende…

Sorry, hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Da haben sie den falschen Experten angeschrieben. Ich bin im Bwereich Maschinenbau tätig.
Gruß