Moin auch
Moin Knolle!
Das ist eigentlich LEBENSGEFAHR und gehört gesperrt oder
wenigstens ausgetauscht
Vollkommen korrekt!
Was für nen D.A.U hat denn da gepfuscht, DENN der Boiler braucht
eine Extrasicherung mit 20AMP und der E-Herd braucht auch eine
Extrasicherung mit 20AMP. Der Hauptstromkreis muss unterteielt
sein in:
Naja, fast richtig… über den Boiler z.B. kannst du aber keine Aussage treffen, da du dessen Typenschild nicht kennst… Und meine E-Herde klemme ich immer auf 3x16A, N, PE an ;o)
Aber ab hier herrscht von meiner Seite eindeutig Einspruch in folgenden Punkten:
Nassraum(Küche/Bad) : FI 16 AMP
FI muss, soweit richtig, aber 16A kann, muss aber nicht, wenn keine Steckdose existiert, reichen auch 10A völlig aus.
Waschmaschinensteckdose: 20 AMP
Aua, FALSCH, FALSCH, FALSCH!!! Bei einem Festanschluss und entsprechendem Leitungsquerschnitt dürfte man mit 20A absichern, ist aber für eine Waschmaschine unnötig, da die für 16A gebaut sind (außer große Industriemaschinen). Wenn eine Schukosteckdose für die Waschmaschine installiert wurde, DARFST du nur mit max. 16A absichern, da die Steckdosen „nur“ für 16A produziert wurden - mehr können die gar nicht ab!
E-Herd : 20 AMP
Oder auch wie gesagt 3x16A, 1x20A nur bei einphasigem Anschluss…
Lichtleitung : 16 AMP
Auch hier reichen normalerweise 10A völlig aus, es sei denn, du gedenkst, so ca. 30 Räume auf eine Lichtzuleitung zu klemmen (was man aber aus diversen Gründen natürlich sowieso nicht tun sollte!) ;o)
Steckdose Stube : 16 AMP
Plus FI 30mA, wenn neu errichtet oder erweitert wird
Steckdose Schlafzimmer : 16 AMP
siehe Stube
Steckdose Flur : 16 AMP
siehe Stube, kann man auch gerne mit z.B. Esszimmer o.ä. zusammen legen.
Steckdose Kinderzimmer : 16 AMP
siehe Stube
GGF Keller : FI 16/20 AMP
ALLE (von Laien bedienbare) Steckdosenkreise sind mit einem FI-Schutzschalter mit max. 30mA Auslösestrom (und natürlich einem entsprechenden Leitungsschutzschalter) abzusichern!
Druck’ dir die Liste aus und gib sie deinem Vermieter mit dem
Vermerk
GEFAHR FÜR LEIB UND LEBEN
Dann muss er die Leitungen und den Sicherungskasten machen
lassen.
Weigert er sich (ist die Androhung des Auszuges oder ggf.
Androhung mit dem Anwalt vorzugehen wirksam) schreibst du die
AMP Zahlen der sicherung/en auf und das, was dran hängt und
gehst damit zum Anwalt.
Mit Auszug drohen bringt meistens nichts, da schon der bächste unwissende Mieter auf der Matte steht und einziehen würde… Der Anwalt bringt da schon eher was (ist aber auch keine Garantie). Lieber erstmal im Guten versuchen, eine Lösung zu finden!
Wenn du Kinder im Haushalt hast, dann ist das
GROB FAHRLÄSSIG, denn was machst du, wenn in der Nacht der
SICHERungskasten in Brand steht, weil der „Elektriker mit der
Lizenz zum Töten“ (meiner Meinung nach) gepfuscht hat
Auch wenn keine Kinder im Haus sind, ist das grob fahrlässig!!! Und ob der Sicherungskasten am Tag oder in der Nacht in Ruß und Flammen aufgeht, wäre mir persönlich ziemlich egal…
Dann ist Holland in Not und du bist deine Wohnung los MIT ALLEM WAS
DRINNEN IST, denn PLASTIKDÄMFE SIND HOCHGRADIG GIFTIG!
Das wiederum stimmt komplett! Die meisten Opfer verbrennen ja auch nicht, sie ersticken vorher (im Schlaf) am Rauchgas (und verbrennen dann erst - wäre mir aber auch kein Trost)…
!!!ANGABEN OHNE
GEWÄHR!!!
Besser ist das auch… ;o)
Ängstlichen Gruß
Gruß zurück
D K
Olli