hallo Thingstodo,
Der vorgeschriebene FI im Bad ist wohl auch nicht realisiert.
Was genau meinst du mit vorgeschrieben? Meine Elektrik im Bad
ist von 1956, gilt da kein Bestandsschutz?
Klares Jein, ein Bestandschutz gilt unter Umständen nicht bei
* wesentliche Änderungen an der Installation (meint im allgemeinen Neuinstallation von Zimmern, Steigleitungen (also Zuführungen zu Unterberteilungen etc.
* neue Rechtsverordnungen, die eine Nachrüstung fordern, TAB beachten
* abgelaufene Übergangsfristen, wenn mal etwas geändert wurde und dabei die FI Nachrüstung „vergessen“ wurde
* unmittelbare Gefahren für Personen und Sachwerte (tja das ist jetzt Auslegungssache)
Das ist ein Ausriss aus der VDE 0100 Teil hab ich jetzt vergessen. Mit TAB sind die technischen Anschlussbedingungen gemeint, das händelt jedes Versorgungsunternehmen anders
Rauchmelder nachrüstung. Ist leider von Bundesland zu
Bundesland unterschiedlich. Teilweise schon Pflicht teilweise
noch Karrenzzeit. nachzulesen hier
http://brandschutz-rauchmelder.de/rechtliches-pflich…
Aha, danke für die Info.
Weißt du ob das Vermieter oder Mietersache ist? Ich tippe aufs
erstere, weiß das aber nicht.
Es ist Vermietersache! allerdings kann man nur auf die Grundversion pochen
PS: den Zusammenhang mit DSL habe ich nicht verstanden.
Im Zusammenhang wie sieht denn sonst die elektrische Infrastruktur aus. Bei manchen Vermietern ist es sogar schon schwierig das die Klingel geht.
Gruß
Reinhard