ein Hausbesitzer möchte sich eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach seines Hauses montieren lassen. Wie kann er sich die Rechte daran als Eigentümer sichern (Grundbuch, Kaufvertrag), wenn das Haus einmal verkauft wird? Da die Anlage zur Abschreibung über sein Gewerbe läuft, müßte er sonst beim Verkauf den Restwert versteuern.
(mal abgesehen davon, wieviel vom eingesetzen Kapital man tatsächlich noch beim Verkauf dafür kommen würde…).
Welche Probleme könnten bei so einer Konstellation auftreten, an die man als Laie vielleicht nicht denkt? Was wäre bei einem Sturmschaden/ Reparatur des Daches? Die Anlage kann ja extra auf Kosten des ursprünglichen Besitzers versichert werden.
Wenn die Anlage im Besitz des ursprünglichen Hauseigentümers verbliebe, könnte dieser so weiterhin Strom über seinen Vertrag an die Energieversorger verkaufen.
Dach seines Hauses montieren lassen. Wie kann er sich die
Rechte daran als Eigentümer sichern (Grundbuch, Kaufvertrag),
wenn das Haus einmal verkauft wird?
Indem er den Kaufvertrag entsprechend formuliert.
Welche Probleme könnten bei so einer Konstellation auftreten,
an die man als Laie vielleicht nicht denkt?
Das sollte man den Juristen fragen, der den Kaufvertrag ausfertigt.
Was wäre bei einem Sturmschaden/ Reparatur des Daches?
Was soll dann sein ? Wenn das Dach beschädigt ist, wird die Fotovoltaikanlage auch beschädigt sein. Dann muß beides repariert werden, wohl dem der sich versichert hat.
vielen Dank für die Info. Dann ist also alles eine Sache des Kaufvertrages und kann/ muß nicht ins Grundbuch eingetragen werden? Dachte, da könnte man sich Sonderrechte, Nutzungsrechte oder Eigentumsrechte sichern? Zählt das Grundbuch nicht mehr als der Kaufvertrag und kann das statt Jurist auch der Notar machen?
Bei einem Sturmschaden hat die WGV der nur Hauseigentümer, die Versicherung für die Fotovoltaikanlage nur der Eigentümer der Fotovolaikanlage. Ein Gutachter müßte also genau differenzieren, welche Versicherung welchen Schaden tragen muß. Was aber, wenn das Dach gar durch die Fotovoltaikanlage beschädigt wurde? Dann braucht der Eigentümer womöglich auch noch ne Haftpflicht?
Hallo,
ein Vertrag genügt in der Regel nicht um alle Eventualitäten abzusichern. Wie man eine passende Grunddienstbarkeit ins Grundbuch einträgt, kann einem ein Notar sicher verraten.
das ist zwar prinzipiell eine gute zukunftsidee, allein es wird schwierig werden, den partner für das gedachte geschäft zu finden:frowning:.
ich möchte kein haus haben, wo der vorbesitzer zu jeder zeit auf dem dach herumsteigen kann. ich denke auch an die gefahr, die von der anlage ausgehen kann: schlechte wartung, gerostete befestigung, herabfallende teile usw. ich wäre als käufer mit der neugestaltung meines hauses behindert, könnte nicht dach ausbauen oder einen stock draufsetzen. nein, so ein haus würde ich nur mit einem seeehr großen abschlag kaufen.
und jetzt frage ich dich: wo liegt deine schmerzgrenze bei diesem abschlag? liegt sie in etwa beim wert der anlage? wäre es nicht sinnvoller, die anlage als sondernutzen gewinnbringend zu verkaufen. der preis dafür kann doch so angesetzt werden, dass auch die anfallenden steuern abgedeckt werden.
eine kuh, die viel milch gibt, lässt sich besser verkaufen als eine, die mein gras frisst, aber die milch dem nachbarn gehört:smile:
das ist zwar prinzipiell eine gute zukunftsidee, allein es
wird schwierig werden, den partner für das gedachte geschäft
zu finden:frowning:.
Da irrst Du Dich. Es gibt mittlerweil verschiedene Firmen die Dächer anmieten, um dort Sonnenkollektoren zu platzieren, die von Kapitalanlegern finanziert werden.
ich möchte kein haus haben, wo der vorbesitzer zu jeder zeit
auf dem dach herumsteigen kann.
Es gibt Immobilienbesitzer, die diese Art der Zusatzeinnahme gerne mitnehmen (muß ja kein Einfamilienhäuschen sein).
Hallo,
wenn entsprechende Zahlungen fließen, sehe ich da kein Problem. Oft ist es ja auch so geregelt, daß die Anlage nach 20 Jahren (bis dahin muß sie sich ohnehin bezahlt gemacht haben, da die Förderung nach dem EEG ausläuft) an den Hauseigentümer übergeht oder abgebaut werden muß.
Ich sehe aber ohne Grundbucheintrag keine Chance einen evtl. Käufer (bei einer Zwangsversteigerung schon gar nicht) in den Vertrag zu zwingen bzw. den Verkäufer dazu zu verpflichten den Vertrag auch „zu verkaufen“. Das vor Gericht klären zu lassen, wäre mir zu „unsicher“ - ein schlauer Kopf findet bestimmt irgendwas im Vertrag…