Sicherung für Wechselrichter - Sicherungskasten unboxed

Ich täte mich doch ein bisschen schwer, die Spannungsfreiheit festzustellen und auf die pure Hoffnung hin irgendwelche Leitungen abzuklemmen.

Meine Idee: ich habe übernächste Woche aller Wahrscheinlichkeit einen Elektriker wegen diverser Kleinigkeiten hier. Darf ich dem Deine Ausführungen in die Hand drücken? Bzw. darf ich davon ausgehen, dass der die ohne weitere Erläuterungen versteht?

Wobei ich das schon alles gerne auch verstehen würde. Wo sind 2,5mm² und 10mm² an der gleichen Klemme angelegt? Wobei es darüber hinaus bei mir auch schon an den Basics mangelt. Was genau macht eine Sicherung eigentlich und warum sollte bei verschiedenen Kabelquerschnitten besser eine dazwischen sein? Und ja, das ist mir peinlich. :see_no_evil:Aber ich bin bemüht, zu verstehen und zu lernen.

Ich habe noch einmal einen Blick in den Kasten geworfen und versuche Deinen Text in untechnische Sprache zu übersetzen: wenn aus dem WR eine große Stromflutwelle angeschossen kommt, gibt es keinen Notfallschieber, der die Flutwelle noch im Kanal aufhalten könnte, sondern die saust ungebremst in das Haushaltsleitungsnetz und dann schießt das Wasser aus den Toiletten.

Übersetzt in Strom hieße das, dass ganz viel Strom vom WR durch den Zähler in das kleine Kabel will, das schon zu den Haushaltsstromkreisen gehört (letzteres richtig?). Der Stromschieber ist mit 63A so träge, dass der die Stromwelle gar nicht bemerkt und nicht auslöst und das Ergebnis ist dann, dass das kleine Kabel irgendwo schmilzt, weil das große Kabel so viel Strom durchlässt/anliefert, dass das kleine den nicht fassen kann. So richtig?

Was mir komisch vorkommt (und vielleicht Teil des Problems ist): warum gehen die „kleinen Drähte“ aus der „Lüsterklemme“ direkt nach oben - eben nach meiner Mutmaßung direkt in das Haushaltsnetz? Müsste nicht nur zwischen dem dicken Kabel und den kleinen, sondern auch zwischen den kleinen und dem Haushaltsnetz eine Sicherung sein? Bzw. in welchen der diversen Stromkreise gehen die kleinen Kabel?

Der Installateur dachte, dass ein Wechselrichter mit 1200 W Nennleistung ja sowieso die Leitung maximal mit 1200 W (knapp über 5 A) belasten könne.

Er hat dabei zwei der wichtigsten Dinge vergessen: Schutz bei Überlast und Kurzschluss.
Das wäre so, als ob ein Banker bei der Kreditvergabe die Prüfung der Bonität unterließe - oder der Hirnchirurg am kleinen Zeh schnippelt und dabei das Großhirn sucht.

Absolute Grundlage bei jeder Elektroinstallation sind der Schutz vor elektrischem Schlag und der Schutz bei Überlast und Kurzschluss.

Der Kurzschluss ist dabei eine Unterart der Überlast, muss aber auf Grund der Charakteristik der davor schützenden Leitungsschutzschalter separat betrachtet werden.

Im Normafall kann der WR die Leitung mit maximal 5,2 A belasten. OK.
Und im „nicht normalen“ Fall?
So ein Wechselrichter hat eine Menge Leistungselektronik. Angenommen, durch das Versagen eines Bauteils kommt es dazu, dass nicht mehr 5,2 A geliefert werden, sondern das brennende Bauteil sich durch die verkohlende Platine frisst, der Kunststoff schmilzt und verkohlt und dabei 40 Ampere aus dem Netz in den Wechselrichter fließen, die das Feuer zusätzlich mit 9200 Watt beheizen? Währenddessen schmilzt die Zuleitung, glühen weitere Kontakte.

Wer schaltet ab? Niemand.

Mit Glück hat der Wechselrichter integrierte Sicherungen. Aber im Datenblatt von SMA steht:
Screenshot 2023-02-26 at 11-55-43 SUNNY BOY 1200 _ 1700 - Installationsanleitung - SB12-17-IA-de-52.pdf - SMA_SB_1200.pdf

Eigentlich ist dem nichts hinzuzufügen. Maximale Absicherung 16 A, hier sind es 63 A.

Ein bischen mehr Theorie:
Falls der Wechselrichter sich selber durch Gerätesicherungen schützt, so dass bei einem internen Fehler das Teil vom Netz getrennt wird, so wäre eine Überlastung der Zuleitung ja ausgeschlossen und auch die defekten Teile im Inneren würden (hoffentlich früh genug) abgeschaltet.

Aber da haben wir ja noch den Schutz im Falle eines Kurzschlusses. Wer schaltet ab, wenn es durch eine Beschädigung zu einem Kurzschluss kommt, oder wenn sich eine Klemme lösen würde, oder ein Nagel durchs Kabel geschlagen wird?
Mit Glück ist der Kurzschlussstrom so hoch, dass der SH-Schalter noch früh genug abschaltet. Hört sich widersinnig an, richtig? Solche Leitungsschutzschalter haben aber alle eine Kennlinie, die aussagt, wie lange ein zu hoher Strom maximal fließen könnte, bevor abgeschaltet wird. Je höher der Strom, desto schneller wird abgeschaltet.
Dein 63A-SH-Schalter toleriert 315 A für maximal ca. acht Sekunden. Fließen aber nur 100 A, so kann die Auslösung auch fast zwei Minuten auf sich warten lassen.
Das macht extrem heftige Kurzschlüsse besser kontrollierbar.

Die dünne Leitung führt mutmaßlich zum Wechselrichter, nicht zum Haushalt.
Der Fall der übermäßigen Einspeisung über diese Leitung kann nicht eintreten - woher sollte die Energie kommen?
Man muss die Leitung zum Wechselrichter mit 1,2 Kilowatt nicht davor schützen, dass 4 kW eingespeist werden. Aber man muss die Leitung und das Gerät davor schützen, dass bei einem Fehler aus dem Netz ein Vielfaches ins Gerät / durch die Leitung fließt.

Für Dumme gibt es die Faustformel: Keine Querschnittsverjüngung ohne Sicherung.
Genauer müsste es lauten: Eine Leitung darf stets nur so hoch abgesichert sein, wie sie maximal verträgt - und da mutmaßlich eine 10mm² Ader weit höher abgesichert ist, als eine 2,5mm² vertragen kann, hat sich diese Faustformel etabliert.
10mm² Ader aus dem Netz kommend, 2,5mm² zum Verbraucher gehend wäre kein Problem, wenn die 10mm² (und damit auch die 2,5mm² Ader) mit 16 A abgesichert wäre. Ist sie aber bei dir nicht. Und kein Elektriker würde beim Anblick einer Ader mit 10mm² Querschnitt sagen „Ach, die ist ja bestimmt nur mit 16A abgesichert, das wird schon klappen, da gucke ich jetzt nicht extra nach.“

Jedem Elektriker ist es in Fleisch und Blut übergegangen, dass einem Verbindungen von „sehr dicken“ mit „sehr dünnen“ Adern direkt ein Unbehagen veursachen - da gibt es eine natürliche Hemmung, die selbst bei 1,8 Promille noch wirken sollte.

Verstehe ich das richtig: es gibt eigentlich zwei Probleme? Einmal die zu hohe Absicherung des Wechselrichters bzw. der Leitung zwischen Netz/SH-Schalter und WR und auf der anderen Seite die fehlende Absicherung des Übergangs vom „dünnen“ auf das „dicke“ Kabel?

Fast.

Richtig, das ist das Problem.

Und die Stelle, an der die Sicherung hingehören würde, ist diese hier:

Genau da fehlt die Sicherung. Ich hatte diese Stelle nur deswegen explizit beschrieben, weil es mir unerklärlich ist, wie eine vermeintliche Fachkraft so etwas ohne Magenkrämpfe anschließen kann.

Also „nur“ ein Problem.

Falls du den defekten Wechselrichter als Anlass nimmst, über eine Erweiterung der Anlage nachzudenken:

Das ist technisch simpel. Aber du musst beachten, dass die Erweiterung als Neuanlage gewertet wird, für die die Einspeisvergütungen des Jahres 2023 gelten würden.

Die Abrechung ist dann etwas schwieriger - es gilt § 24 Abs. 3 EEG(2023). Aber das wäre ja nicht dein Problem. Wenn du jetzt 1,4 kWp auf dem Dach hast und ein Zubau von 2,8 kWp erfolgt, dann würdest du auf ein Drittel des erzeugten, selbst verbrauchten Stroms deine „Eigenverbrauchsvergütung“ in der alten Höhe bekommen, auf die anderen zwei Drittel hingegen keine solche Vergütung.
Beim Einspeisezähler würdest du ebenfalls entsprechend auf 33,3% die alte Vergütung bekommen und für die 66,7% der neuen Anlage die momentan geltende Vergütung.

(Ohne Gewähr. Netzbetreiber fragen, wie der das handhaben würde. Das ist für die auch oft „Neuland“.)

Es wäre ja schön, wenn du jetzt für ca. 900€ einen 3,68kW-Wechselrichter kaufen könntest, dazu sieben 400W-Panel für vielleicht 1000€ und hättest deine Anlage verdreifacht - zu einem Bruchteil der kWp-Kosten.

Ein 1,2kW-Wechselrichter wird kaum weniger kosten.

Ich stelle mir gerade nur die Frage, ob Erweiterung und Altbestand am selben Umrichter arbeiten dürfen. Das „Können“ bedarf lediglich zwei separater MPP-Eingänge am Wechselrichter (man verbindet niemals Panels unterschiedlicher Nennwerte im selben String).

Nein. Die Gedanken der Veränderung betreffen unsere Anlage. Defekt ist der WR bei den Mietern. Aber ja: ich weiß, dass Erweiterungen dazu führen werden, dass wir bei der Vergütung auf das aktuelle Niveau zurückfallen. Aber da sind wir noch ganz weit von Details entfernt.

Das gilt nicht für den Ertrag der Bestandsanlage, der wird rechnerisch ermittelt und zu den alten Konditionen vergütet.

Aus dem EEG:
Anlagenbetreiber können Strom aus mehreren Anlagen, die gleichartige erneuerbare Energien oder Grubengas einsetzen, über eine gemeinsame Messeinrichtung abrechnen. In diesem Fall sind für die Berechnung der Einspeisevergütung oder Marktprämie bei mehreren Windenergieanlagen [… ] bei allen anderen Anlagen erfolgt die Zuordnung der Strommengen im Verhältnis zu der installierten Leistung der Anlagen.

Ja, völlig richtig. Eigentlich weiß ich das ja auch, aber irgendwie will immer die seit langem tiefsitzende Fehlinformation raus. :man_shrugging:

Tja, ein Beinahe-Kunde hat sich zwei zu teure PV-Anlagen hinrotzen lassen. Jeweils Volleinspeisung, im Abstand von 2 Jahren installiert. Jede der zwei Murkser-Firmen hat den uralten Zählerkasten belassen und an diesen noch jeweils einen neuen Zählerschrank angeschlossen.
Da hängen nun neben dem Gammelkasten aus den frühen 80ern noch zwei neuere Zählerschränke im Keller. Vollkommen bescheuert.

Ich bot ihm die Zusammenlegung an, weil nun sowieso ein ganz neuer Schrank für seine dritte Anlage her musste.
„Das geht nicht!“ Na, sicher doch, schauen Sie ins Gesetz.
„Nein, dann hätten die anderen das ja so gemacht.“ Schauen Sie bitte ins Gesetz. Sie verballern grundlos eine Zählergrundgebühr, ehrlich.
„Erzählen Sie mir nichts, das waren doch Fachfirmen.“

Derselbe Herr unterschreibt gerade einen Vertrag für eine „Stromcloud“, die ihm erlaubt, zuvor eingespeisten Überschuss im Laufe desselben Jahres zurückzubekommen. Für eine kleine Bearbeitungsgebühr von umgerechnet über 40 ct./kWh - zusätzlich bekommt er für die Einlieferung in die „Stromcloud“ keinen Cent Einspeisvergütung, die geht nämlich an den Cloudanbieter.

So, der Elektriker war eben schon da. Da kommt eine Sicherung hin. Platz genug ist ja.

Vielen Dank für Deinen Einsatz und den Hinweis auf die Gefahrenlage. Jetzt muss ich nur noch jemanden finden, der mir einen Wechselrichter besorgt und einbaut.

Wie alt war er denn? Keine Gewährleistung mehr?

Na, so gut 11 Jahre. :- )

Ach so … dass das Haus so alt ist, hatte ich mitbekommen, wusste aber nicht, dass der auch von Anfang an mit drauf war. Na ja, dann hat er wohl sein schönes Leben gehabt, wird Zeit für Ersatz. :smiley:

Wie war seine Reaktion? Eher so in Richtung „WTF?!“ oder „Ja gut, wenn Sie unbedingt wollen…“?

Der kleinste verfügbare, den mein Großhändler hat, ist ein Huawei mit 2000 W Nennleistung. Die liegen so ca. bei 700€.

Entspannt. So sinngemäß: „Ja, da sollte eine Sicherung sein.“ Danach ging es vornehmlich um die Frage, welcher Art die wohl sein sollte und dass im Kasten ja noch Platz ist.

Ich rechne mit 150-250 Euro für einen mit 1200 W.

Oh.

Der preiswerteste einer Marke, von der ich schon einmal gehört habe:

Und hier mit einer Vorauswahl eher bekannter Marken:

Die hier als preiswerteste gefundenen WR haben keine passenden Eingänge - da müsstest du die Panels anders verdrahten lassen:

Naja, 280 Euro wären auch noch OK und dann noch die Montage. Im Grunde rechnet sich die Veranstaltung nicht - jedenfalls nicht so, wie das ganze derzeit veranstaltet wird. So oder so: zuerst muss ein Elektriker her, der sich mit der Sache überhaupt befassen will, der muss dann einen Preisvorschlag machen und auf der Basis wird dann entschieden, wie das ganze weitergeht.

Abschlussbericht: 16A Sicherungsautomaten wurden in beiden Häusern montiert. Mein Kommentar: „Dann wird das Haus deswegen also nicht mehr abbrennen.“
Reaktion: „Deswegen sicher nicht mehr.“

Ich glaube, der hat - mit Mitte 60 - einfach schon zu viel gesehen, um sich noch aufzuregen.

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