Hallo,
Mieter A verwechselt gerne nachts mal sein Wohnung mit ner Disco.
Er öffnet weder den klingelnden Mitmietern noch der hinzugerufenen Polizei die Tür (mutmaßlich, weil er mit besoffenem Kopp zugedröhnt in der Ecke liegt).
Der Vermieter - nicht im selben Haus wohnend - fragt nun den Elektriker X, ob dieser nicht eine leicht zugängliche und vom Laien zu betätigende Abschaltvorrichtung im Zählerschrank nachrüsten kann.
Elektriker X kann das natürlich (zur Zeit gibt es dort nur Sicherungen, die nur der Fachmann lösen kann und darf).
Aber Elektriker X ist sich nicht sicher, ob man dem Mieter A überhaupt den Strom abstellen darf, wenn dieser wieder Krach macht.
Die Polizei hat explizit nachgefragt, wo sie den Strom abstellen könne. Offenbar dürfen die das wohl (und selbst wenn nicht: dann bekämen die hilfreichen Polizisten ja den Ärger und nicht die belästigten Mitmieter).
Aber dürfen die Mitbewohner, wenn der A wieder mal nachts Disco macht und die Tür nicht öffnet, so zur Selbsthilfe greifen?
(Gegen den A laufen mittlerweile Räumungsklage und Ordnungswidrigkeitenanzeigen)