Sicherungsabrede bei Darlehen

Hallo zusammen,

Mein Freund und ich möchten einen Kredit aufnehmen zur Finanzierung eines Grundstückskaufs. Absicherung derfolgt durch eine Grundschuld.
Ich möchte unbedingt in der Sicherungsabrede vereinbaren, daß die Grundschuld nur für dieses bestimmte Darlehen als Sicherheit dient.
Nun hat uns die Sparkasse aber einen Vertrag vorgelegt mit einer weiten Sicherungsabrede ( … Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche). Kann ich verlangen, daß das geändert wird, bzw. im Vertrag einfach handschriftlich abändern?

So konkret ist das Thema in Vorfeld mit der Bank leider nie besprochen worden. Kann es sein, daß wir dann evtl. das Darlehen nicht bekommen und der Grundstückskauf platzt?

Was meint Ihr?

bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche). Kann ich
verlangen, daß das geändert wird, bzw. im Vertrag einfach
handschriftlich abändern?

Verlangen kannst Du es, ob die Sparkasse darauf eingeht ist eine andere Frage. Den vertrag handschriftlich ändern würde ich nicht, ohne dass die Sparkasse zugestimmt hat.

besprochen worden. Kann es sein, daß wir dann evtl. das
Darlehen nicht bekommen und der Grundstückskauf platzt?

Das kann sein, dann müßt Ihr das Grundstück über eine andere Bank finanzieren.

Hallo,

Ich möchte unbedingt in der Sicherungsabrede vereinbaren, daß
die Grundschuld nur für dieses bestimmte Darlehen als
Sicherheit dient.
Nun hat uns die Sparkasse aber einen Vertrag vorgelegt mit
einer weiten Sicherungsabrede ( … Sicherung aller
bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche).

Das ist so üblich und schützt die Bank davor, dass Du Ihr zwa den KRedit zurückbezhlt, aber beispielsweise den überzogenen Dispo, die KFZ-Finanzierung, den Kredit für die Möbel oder die finanzierte Schornsteinreparatur in 10 Jahren nicht.

Kann ich
verlangen, daß das geändert wird, bzw. im Vertrag einfach
handschriftlich abändern?

Das kannst Du velangen, die Bank muß dem aber nicht nachkommen.
Das hängt sehr von Eurer Bonität ab und ob der Sachbearbeiter da Spielraum hat und ihn ausnutzen möchte.

So konkret ist das Thema in Vorfeld mit der Bank leider nie
besprochen worden. Kann es sein, daß wir dann evtl. das
Darlehen nicht bekommen und der Grundstückskauf platzt?

Wenn die Bank auf dem weiten Sicherungszweck besteht (der ist aus meiner Sicht normal) und Ihr den nicht wollt, dann wird der Vertrag nicht zu stande kommen.

Redet einfach mal mt Eurem Finanzierungsberater, einer von Euch wird den anderen schon überzeugen müssen, sonst wird es nichts mit dem Kredit bei dieser Bank (ob eine andere aber den engen SZ anbietet, ist natürlich auch nicht sicher…)

Grüße

Uwe

Hallo,

wie bereits mehrfach gesagt ist das eine Standardformulierung, die ich - jedenfalls wenn es sich aktuell um die einzige Finanzierung handelt - auch rügen würde, schon deshalb weil hier unterschiedliche Geschäfte miteinander durchmischt werden. Einsehen mag ich das für Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis, sprich Darlehensvaluta, Zinsen, Schadensersatz, wohlmöglich Gerichtskosten, aber nicht für andere Darlehen, die hat die Bank bitteschön selbständig zu besichern.

Die Vertragsfreiheit versetzt die Bank natürlich in die Möglichkeit den Vertrag nur so zu unterzeichnen. Ein Kompromiss wäre, dass man statt der sehr weit reichenden Formulierung einen Katalog der umfassten Forderungen aufnimmt. So kann die Bank ihr Risiko sauber absichern, ohne dass sich der Darlehensnehmer über Gebühr verpflichtet.

Viele Grüße
Bernhard

Tja, dann werd ich wohl als Erstes nochmal mit der Bank telefonieren.

Warum die das so haben wollen, ist mir schon klar. Warum ich das anders haben will, aber auch :wink: Ich würde auf diese Weise ja für sämtliche evtl. zukünftigen Schulden meines Freundes geradestehen müssen.

Gruß, Grit