Sicherungshypothek bei Eigentum

Hallo zusammen,

angenommen ein 100% geistig Behinderter ist durch Schenkung vor über 10 Jahren hälftiger Eigentümer eines Einfamilienhauses. Das Haus wird per Nießbrauch noch vom Vater bewohnt. Das Sozialamt hat von der Schenkung erst jetzt erfahren und will deshalb Hartz IV nur noch darlehensweise bezahlen und das Haus mit einer Sicherungshypothek belegen.

Ist das zulässig? Kann man eine Sicherungshypothek ablehnen ohne das der Behinderte seinen Anspruch auf Versorgung durch das Amt verliert?
Was passiert bei einem Wertverlust des Hauses? Mindert sich dann nur der Wert für den anderen Eigentümer, weil er keine Sicherungshypothek hat?

Danke Gruß

Hallo

angenommen ein 100% geistig Behinderter ist durch Schenkung vor über 10 Jahren hälftiger Eigentümer eines Einfamilienhauses. Das Haus wird per Nießbrauch noch vom Vater bewohnt.

Wohnt der Behinderte auch in diesem Haus? Wie groß ist es denn so ungefähr?

Wohnt der Vater einfach so drin, oder hilft er auch dem Behinderten beim täglichen Überleben?

Das Sozialamt hat von der Schenkung erst jetzt erfahren

Wieso das denn?
Wer regelt denn die Angelegenheiten des Behinderten mit dem Sozialamt?

Hatte der Behinderte vor 10 Jahren auch schon Sozialhilfe bezogen?

  • Ich weiß die Antwort nicht, aber ich glaube, diese Informationen sind wichtig, um antworten zu können.

Viele Grüße

Nein der Behinderte wohnt nicht in diesem Haus. Es handelt sich um ein normal großes Einfamilienhaus aber an einem anderen Wohnort.

Der Vater hat mit der Tochter auf ihren Wunsch nur noch losen Kontakt. Der Vater möchte aus dem Haus nicht ausziehen.

Der Behinderte hat einen Betreuer aber zum Zeitpunkt der Schenkung war noch kein Betreuer bestellt.
Der Behinderte bezieht schon über 10 Jahre Leistungen nach dem SGB XII aber nicht darlehensweise.
Danke & Gruß

Hallo

Nein der Behinderte wohnt nicht in diesem Haus. Es handelt sich um ein normal großes Einfamilienhaus aber an einem anderen Wohnort.

Dazu kann ich schon mal was sagen: Wohneigentum, das nicht selbst bewohnt wird, muss verwertet, d. h. verkauft und davon gelebt werden.

Oder er vermietet seinen Anteil am Haus, so dass er von dem Einkommen leben kann. Wäre auch eine Möglichkeit. Allerdings weiß ich nicht, wer dann das Haus verwalten sollte, wenn er geistig zu 100 % behindert ist.

Der Vater hat mit der Tochter auf ihren Wunsch nur noch losen Kontakt. Der Vater möchte aus dem Haus nicht ausziehen.

Wer ist denn die Tochter? Die Schwester des Behinderten? Gehört ihr die andere Hälfte des Hauses?

Der Behinderte hat einen Betreuer aber zum Zeitpunkt der Schenkung war noch kein Betreuer bestellt.

Ok, dann wäre zumindestens der Verdacht auf Betrug wohl nicht gegeben. Das ist schon mal was.

Das sind aber nur grobe Auskünfte als erster Anhaltspunkt. Bei Wohneigentum gibt es bestimmt Feinheiten in der Gesetzgebung, die ich nicht kenne.

Könnte z. B. sein, dass die Haushälfte nicht verkauft werden muss, da man ja ein Haus normalerweise nur als Ganzes verkaufen kann; dass aber das Sozialamt dann zuschlägt, sobald das Haus dann irgendwann doch als Ganzes verkauft wird, und die Hälfte des Erlöses für sich beansprucht. - So würde es für den Behinderten selber eigentlich keine Rolle spielen, jedenfalls solange es zu seinen Lebzeiten nicht verkauft wird.

Viele Grüße

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Hallo

Nein der Behinderte wohnt nicht in diesem Haus. Es handelt sich um ein normal großes Einfamilienhaus aber an einem anderen Wohnort.

Dazu kann ich schon mal was sagen: Wohneigentum, das nicht
selbst bewohnt wird, muss verwertet, d. h. verkauft und davon
gelebt werden.

Das Amt hat bereits anerkannt, dass der Vater weiterhin in dem Haus wohnen darf, weil er per Nießbrauch ein lebenslanges Wohnrecht hat.

Oder er vermietet seinen Anteil am Haus, so dass er von dem
Einkommen leben kann. Wäre auch eine Möglichkeit. Allerdings
weiß ich nicht, wer dann das Haus verwalten sollte, wenn er
geistig zu 100 % behindert ist.

Der Vater hat mit der Tochter auf ihren Wunsch nur noch losen Kontakt. Der Vater möchte aus dem Haus nicht ausziehen.

Wer ist denn die Tochter?

Die Schwester des Behinderten? Die Tochter ist die Behinderte, sorry für den Fehler.

Gehört ihr die andere Hälfte des Hauses?

Der Behinderte hat einen Betreuer aber zum Zeitpunkt der Schenkung war noch kein Betreuer bestellt.

Ok, dann wäre zumindestens der Verdacht auf Betrug wohl nicht
gegeben. Das ist schon mal was.

Hat das Amt einen Rechtsanspruch auf die Sicherungshypothek oder kann man das verweigern?

Das sind aber nur grobe Auskünfte als erster Anhaltspunkt. Bei
Wohneigentum gibt es bestimmt Feinheiten in der Gesetzgebung,
die ich nicht kenne.

Könnte z. B. sein, dass die Haushälfte nicht verkauft werden
muss, da man ja ein Haus normalerweise nur als Ganzes
verkaufen kann; dass aber das Sozialamt dann zuschlägt, sobald
das Haus dann irgendwann doch als Ganzes verkauft wird, und
die Hälfte des Erlöses für sich beansprucht. - So würde es für
den Behinderten selber eigentlich keine Rolle spielen,
jedenfalls solange es zu seinen Lebzeiten nicht verkauft wird.

Viele Grüße