Hallo
Nein der Behinderte wohnt nicht in diesem Haus. Es handelt sich um ein normal großes Einfamilienhaus aber an einem anderen Wohnort.
Dazu kann ich schon mal was sagen: Wohneigentum, das nicht selbst bewohnt wird, muss verwertet, d. h. verkauft und davon gelebt werden.
Oder er vermietet seinen Anteil am Haus, so dass er von dem Einkommen leben kann. Wäre auch eine Möglichkeit. Allerdings weiß ich nicht, wer dann das Haus verwalten sollte, wenn er geistig zu 100 % behindert ist.
Der Vater hat mit der Tochter auf ihren Wunsch nur noch losen Kontakt. Der Vater möchte aus dem Haus nicht ausziehen.
Wer ist denn die Tochter? Die Schwester des Behinderten? Gehört ihr die andere Hälfte des Hauses?
Der Behinderte hat einen Betreuer aber zum Zeitpunkt der Schenkung war noch kein Betreuer bestellt.
Ok, dann wäre zumindestens der Verdacht auf Betrug wohl nicht gegeben. Das ist schon mal was.
Das sind aber nur grobe Auskünfte als erster Anhaltspunkt. Bei Wohneigentum gibt es bestimmt Feinheiten in der Gesetzgebung, die ich nicht kenne.
Könnte z. B. sein, dass die Haushälfte nicht verkauft werden muss, da man ja ein Haus normalerweise nur als Ganzes verkaufen kann; dass aber das Sozialamt dann zuschlägt, sobald das Haus dann irgendwann doch als Ganzes verkauft wird, und die Hälfte des Erlöses für sich beansprucht. - So würde es für den Behinderten selber eigentlich keine Rolle spielen, jedenfalls solange es zu seinen Lebzeiten nicht verkauft wird.
Viele Grüße