Sicherungskastem im Mehrfamilienhaus: Hausgeld?

Der Sicherungskasten unseres Mehrfamilienhauses entspricht nicht der heutigen NORM( alle Leitungen sind von 1960). Nun waren bei uns Leitungen defekt und der Elektriker meinte es müsse alles neu gemacht werden. Die Miteigentümerin weigert sich. Gibt es dazu einen Paragraphen? Bzw. wird die Reperatur am Sicherungskasten für unsere Wohnung vom Hausgeld bezahlt oder müssen wir die Kosten selber tragen?

Hallo, wer ist wir? Als Mieter sind natürlich keine Koasten zu zahlen.
Als Eigentümer muß gezahlt werden: Ob aus Rücklage oder lfd.
Hausgeld oder Sonderumlage ist zweitrangig. Gruß