Sicherungspflicht Grundstück

Mein Nachbar hat eine baufällige Straße oberhalb meines Grundstücks. Letztes Jahr fielen Teile der Straße auf mein Grundstück und einige Gebäude wurde beschädigt. Dieser Schaden wurde durch die Haftpflicht meines Nachbarn bezahlt.
Leider hat mein Nachbar keine weiteren Maßnahmen ergriffen um die Straße zu sichern. Noch immer fallen Teile der Straße auf mein Grundstück (Steine, Teer, …). Kann ich meinen Nachbarn zwingen, seine Straße in Ordnung zu bingen (oder wenigstens so zu sichern, dass keine Teile mehr auf mein Grundstück fallen? Wer muss den Teer (Sondermüll), der auf mein Grundstück fällt entsorgen?

Verklagen Sie den Nachbarn wegen Gefährdung durch Vernachlässigung seiner Sicherungspflicht. Wird er verurteilt dann lassen Sie Ihr Grundstück auf seine Kosten in Ordnung bringen und fordern von ihm Schadenersatz.

Hier handelt es sicher offenbar um die sogenannte Eigentumsstörung. Der Störer muss sie nachhaltig unterbinden. Dieses ist einklagbar, aber ist nicht eine gütliche Einigung möglich? Wenn sogar Verletzungsgefahr denkbar ist, könnte eine Unterlassung möglicherweise eine strafbare Handlung sein.
H.G.

Hallo,
bin zwar kein Experte, würde aber zur Beseitigung der Gefahrenquelle sowie des Mülls auffordern.
Schriftlich per Einschreiben (14 Tage Frist) und nötigenfalls Einklagen.
MfG

Da würde ich einfach mal beim Ordnungsamt der Gemeinde nachfragen…die sind für so etwas zuständig…
Gruß
Willy1301