Sicherungsverwahrung in anderen Ländern?

Hallo,

wenn Deutschland wegen seiner Sicherungsverwahrung kritisiert wird, frage ich mich, wie macht man das in anderen Ländern? Gibt es da keine Sicherungsverwahrung, und man lässt die Täter einfach so rumlaufen? Oder bewacht man sie aufwändig, wie es hier teilweise geschieht? Oder werden sie von vornhereinzu einer so langen Haft verurteilt, dass anschließend keine Sicherungsverwahrung mehr erforderlich ist?

Grüße
Carsten

Sicherungsverw. vs. nachträgliche Sicherungsverw.!
Hallo,

wenn Deutschland wegen seiner Sicherungsverwahrung kritisiert wird,

D wurde ja nicht für die Sicherungsverwahrung (SV) per se kritisiert, sondern dass Ende der 90er(?) zusätzlich zur „normalen“ SV ein Gesetz erlassen wurde, dass es erlaubte, auch nachträglich * SV anzuordnen!

*) nachträglich = In Fällen, in denen die anschließende SV nicht bereits im Urteil verfügt wurde (wie es jahrzehntelang ausschließlich (und menschenrechtlich völlig unkritisiert) der Fall war und aufgrund der Rüge des EuMGh seit 01.01.11 auch wieder ist), war es ab Einführung des neuen bzw. ergängenden Gesetzes zur nachträglichen SV auch möglich, später (nachträglich) - also während bereits die Haftstrafe verbüßt wurde - noch SV anzuordnen (z.B. weil sich erst während der Haft herausgestellt hat, wie gefährlich/rückfallgefährdet ein Täter wirklich ist).
Allein diese nachträgliche „Zusatzbetrafung“ wurde gerügt, da durch die Tatsache, dass ein Straftäter nicht von Beginn an (= ab rechtskräftigem Gerichtsurteil) sicher sein konnte, wie lange er nun vielleicht wirklich einsitzen muss, gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit verstoßen wurde!
Aus diesem Grund bzw. aufgrund der ersten diesbezüglichen Rüge des EuMGh in 2010 wurde das Gesetz zur nachträglichen SV ja schon letztes Jahr gekippt. Seit 01.01.11 gilt m.W. nun wieder grundsätzlich die Rechtslage wie bis in die 90er, jedoch mit erleichterter Möglichkeit, SV schon im Urteil anzuordnen oder diese zumindest unter Vorbehalt zu stellen.
(Die zweite Rüge gestern bezog sich m.W. grundsätzlich noch auf Altfälle, die aufgrund der alten Rechtslage geklagt hatten.)

frage ich mich, wie macht man das in anderen Ländern?
Gibt es da keine Sicherungsverwahrung, und man lässt die Täter einfach so rumlaufen? Oder bewacht man sie aufwändig, wie es hier teilweise geschieht? Oder werden sie von vornhereinzu einer so langen Haft verurteilt, dass anschließend keine Sicherungsverwahrung mehr erforderlich ist?

Das weiß ich nicht.
Aber wie gesagt: Die SV an sich ist (menschen)rechtlich völlig okay!

Grüße Fred

P.S.: Die Juristen hier mögen mir meine evtl. etwas laienhafte Ausdrucksweise verzeihen. Ich meine aber, den Sachstand wenigstens sinngemäß korrekt wiedergegeben zu haben. :smile: Wenn nicht: Bitte korrigieren! Danke.